4887/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG.
NORBERT DARABOS BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
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S91143/49-PMVD/2010 . Mai 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. März 2010 unter der Nr. 4971/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ausgaben für den Sport" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1, 3 bis 6:
Im Bereich der Landesverteidigung wurden für den Spitzensport im Jahr 2000 rund 5,5 Mio. Euro, im Jahr 2001 rund 5,6 Mio. Euro, im Jahr 2002 rund 5,7 Mio. Euro, im Jahr 2003 rund 5,8 Mio. Euro, im Jahr 2004 rund 5,9 Mio. Euro, im Jahr 2005 rund 6,0 Mio. Euro, im Jahr 2006 rund 6,0 Mio. Euro, im Jahr 2007 rund 6,5 Mio. Euro, im Jahr 2008 rund 6,5 Mio. Euro und im Jahr 2009 rund 6,6 Mio. Euro aufgewendet.
Für den Bereich des Sports gibt es für die Jahre 2000 bis 2004 keine entsprechenden Auswertungen im Sinne der Anfrage. Erst mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), wurde die Bundes-Sportförderung neu geregelt. Zu den Bundes-Sportförderungen 2000 bis 2006 verweise ich auf die jeweiligen Sportberichte, die dem Parlament zugegangen sind. Eine detaillierte Darstellung der in den Jahren 2007, 2008 und 2009 erfolgten Bundes-Sportförderungen ist derzeit für den Bericht an den Nationalrat in Ausarbeitung. Für einen Überblick über die Förderbereiche der Bundes-Sportförderungen verweise ich auf die Internetseite der Sektion Sport http://www.sportministerium.at/de/menu_main/themen/foerderungsmittel (siehe Beilage).
Zu 2, 7 bis 10:
Eine genaue Zuordnung gestaltet sich schwierig, da es sich überwiegend um Projektförderungen handelt, die sowohl der Spitzensportförderung als auch der Breitensportförderung zugeordnet werden können (z.B. Basketballrollstühle für Wettkämpfe werden nach Ende ihrer Wettkampflebensdauer – bedingt durch Materialverschleiß – noch eine Zeit lang im Breitensport zu Trainingszwecken verwendet). Abgesehen davon, ist zu beachten, dass es mehrere Fördertöpfe und unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt; von 2000 bis 2003 Einzelprojekte und Vereinsförderungen, sowie zusätzlich ab 2003 den Fonds zur Förderung des Behindertensports (FFBS), ab 2006 zusätzlich das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005, insbesondere für die in § 10 Abs. 1 Ziffer 1 BSFG genannten Organisationen, und ab 2007 zusätzlich Mittel aus TOP SPORT AUSTRIA bzw. TEAM-ROT-WEISS-ROT.
Jedenfalls zur Gänze sind dem Behinderten-Spitzensport Mittel aus TOP SPORT AUSTRIA bzw. TEAM ROT WEISS ROT (2007, 2008 und 2009 jeweils 150.000 Euro) zuzuordnen. Die Mittel werden dem Fonds für Behindertensport (FFBS) zur Verwaltung zugeteilt. Die Ausgaben für Behindertenbreitensport werden grundsätzlich im Rahmen der Dachverbände getätigt. Eine genaue Zuordnung zu „individuellen Zuwendungen“ bzw. zu „Förderungen an Vereine“ ist ohne erheblichen administrativen Aufwand durch die Dachverbände nicht möglich, da es sich fast ausschließlich um Projektförderungen handelt. Der FFBS finanziert teilweise Projekte, die dem Behindertenbreitensport zugeordnet werden können. Details sind auf der Internetseite www.ffbs.or.at abrufbar.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.