4890/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . Mai 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 24. März 2010 unter der Nr. 4915/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kontrollen von Schlaf-, Liege-, Buffet- und Speisewagen im Jahr 2009 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1, 2, 7 und 10:
Ø Wie viele und welche Speisewagenunternehmen fahren im Jahr 2010 mit nationalen oder internationalen Zügen auf Österreichs Eisenbahnstrecken?
Wie viele und welche fuhren im Jahr 2009 (Ersuche jeweils um Bekanntgabe der Namen der Unternehmen)?
Ø Wie oft wurden 2009 Pönalzahlungen durch die ÖBB geltend gemacht, wenn Speisewagenbetreiber ihre vertraglich festgesetzten Leistungen nicht erfüllten (z.B. unbesetzter Speisewagen im Zug)?
Welche Pönalzahlungen wurden 2009 jeweils verlangt und bezahlt?
Ø Wie viele Speisewagen wurden 2009 modernisiert?
Welche Kosten sind für den Umbau der Speisewagen angefallen?
Wie viele sollen 2010 noch modernisiert werden?
Ø Welche Maßnahmen wurden bzw. werden durch die Bahnunternehmen 2009 ergriffen, dass funktionierende Toiletten in den Zügen (z.B. Wien-Salzburg) und Lüftungsanlagen vorhanden sind?
Zu diesen Fragen möchte ich festhalten, dass es sich bei den ÖBB um eine Aktiengesellschaft handelt, die im Zuge der Liberalisierung des schienengebundenen Personenverkehrs einem Wettbewerb mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen unterliegt. Zudem ist dem BMVIT in Fragen der operativen Geschäfte des Unternehmens ein direktes Informationsrecht nicht eingeräumt. Es ist daher leider nicht möglich, diese Übersicht anzuführen.
Davon unberücksichtigt sind jene Bereiche, die durch mein Ressort Zahlungen der öffentlichen Hand erhalten.
Zu Frage 3:
Ø Welche Ansprüche können Bahnkunden nach dem ABGB gegenüber dem Verkehrsunternehmen stellen, wenn im nationalen Bahnverkehr trotz Auslobung ein Speisewagen nicht vorhanden und/oder nicht betrieben werden kann?
Ist in diesem Fall analog die Rechtssprechung zum Reisevertragsrecht (z.B. Ausfall von Verpflegungsmöglichkeiten im Hotel) heranzuziehen?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit Speisewagen vom Unternehmen ÖBB eingesetzt werden, ist keine Angelegenheit, die im Eisenbahnbeförderungsrecht einschließlich der neuen EG-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste aus Beförderungsverträgen in den Rahmenvorgaben geregelt werden, sondern fällt in den Entscheidungsbereich der Unternehmen. Im Eisenbahnbeförderungsrecht werden auch keine diesbezüglichen zivilrechtlichen Ansprüche geregelt.
Zu Frage 4:
Ø Wie viele Kontrollen wurden 2009 in Betriebsstätten und auf Arbeitsstellen der Schlaf-, Liege-, Buffet- und Speisewagen durch das Verkehrs-Arbeitsinspektorat durchgeführt?
In Betriebsstätten und auf Arbeitsstellen der Schlaf-, Liege-, Buffet- und Speisewagen hat das Verkehrs-Arbeitsinspektorat im Jahr 2009 insgesamt 20 Inspektionen durchgeführt.
Zu Frage 5:
Ø Welche Beanstandungen und Probleme gab es in diesem Jahr?
In diesem Zusammenhang verweise ich auf den jährlich dem Parlament vorzulegenden VAI Bericht.
Zu Frage 6:
Ø Welche Maßnahmen mussten durch die zuständige Behörden veranlasst bzw. die Bahnunternehmen selbst ergriffen werden?
Die festgestellten Mängel müssen durch die betroffenen Unternehmen unverzüglich behoben werden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Ø Wie viele Beschwerden von BahnkundInnen sind dem Ressort bzw. dem Bahnregulator über Schlaf-, Liege-, Buffet- und Speisewagen bekannt geworden (ersuche um Aufschlüsselung)?
Ø Was war Inhalt dieser Beschwerden?
Wie wurden sie erledigt?
Sofern eine Anfrage in den Aufgabenbereich meines Ressorts fällt, werden diese detailliert beantwortet oder umgehend an die dafür zuständigen Stellen wie beispielsweise die ÖBB, an deren Beschwerdemanagement bzw. an den Schienenregulator (SCG) zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.
Von Seiten des Schienenregulators wurde für das Jahr 2009 ein Fall einer defekten Klimaanlage im Double-Schlafwagen des Nachtszugs von Wien Südbahnhof nach Florenz (Autoreisezug 1237 EN Allegro-Rossini) an die ÖBB-Personenverkehr AG herangetragen.