4891/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
A-1017 W i e n
Wien, am . Mai 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. März 2010 unter der Nr. 4962/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kosten der Regierungsklausur in Graz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wann und mit welchem Verkehrsmittel sind Sie zur Regierungsklausur angereist, wann und mit welchem Verkehrsmittel abgereist?
Ø Wie viele Mitarbeiter mit welcher Funktion haben Sie bzw. allfällige Staatssekretäre Ihres Ressorts begleitet?
Am 1. März 2010 bin ich in Begleitung des Kabinettchefs und der Pressesprecherin zur Regierungsklausur angereist und am 2. März 2010 mit einem Zug der ÖBB abgereist.
Zu Frage 3:
Ø Wie hoch waren die Kosten der Regierungsklausur für Ihr Ressort (Bitte um Aufschlüsselung nach An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und pro Person)
Die Kosten der Regierungsklausur für mein Ressort beliefen sich für mich, den Kabinettchef und die Pressesprecherin auf insgesamt € 408,62.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø Welche medienwirksame Veranstaltungen (Abendveranstaltung, etc.) haben wo stattgefunden?
Ø Wie viele Teilnehmer waren bei den in Frage 4 angesprochenen Veranstaltungen anwesend, wer trug die Kosten hierfür?
Ich darf auf die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4951/J-NR/2010 des Herrn Bundeskanzlers verweisen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ø Wie viele weitere Personen Ihrer Fraktion (Mitglieder von Landesregierungen, Parlamentsklub, etc.) waren bei der Regierungsklausur in Graz anwesend, wie hoch waren deren Kosten (Verpflegung, An- und Abreise, Übernachtung) und wer trug diese?
Ø Wie viele nicht Ihrer Fraktion zugehörigen Personen (Presse, etc.) waren bei der Regierungsklausur in Graz anwesend, wie hoch waren deren Kosten (Verpflegung, An- und Abreise, Übernachtung) und wer trug diese?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.