4895/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0091-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4905/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „unbearbeitete Sachverhaltsdarstellung zu Wahlmanipulation“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die am 2. Juni 2009 bei der Staatsanwaltschaft Wien eingelangte Sachverhaltsdarstellung der Sozialdemokratischen Partei Österreichs wurde am 9. November 2009 gemäß § 20a Abs. 1 StPO an die Korruptionsstaatsanwaltschaft abgetreten.


Diese legte den Sachverhalt samt Erwägungen mit Bericht zur Klärung der  grundsätzlichen Rechtsfrage vor, ob eine Verknüpfung von öffentlicher Information mit parteipolitischer Werbung zumindest objektiv den Verdacht in Richtung § 153 StGB zu begründen vermag, weil von der Lösung dieser Rechtsfrage das weitere Vorgehen abhängt, zumal bei Verneinung eines Anfangsverdachtes das Verfahren ohne weitere Erhebungen sofort einzustellen wäre.

Der ressortinterne Meinungsbildungsprozess zu dieser juristisch vielschichtigen Grundsatzfrage nahm einige Zeit in Anspruch und steht kurz vor dem Abschluss. Es galt, den Staatsanwaltschaften generelle Entscheidungskriterien für die Frage des Vorliegens eines Anfangsverdachtes in solchen Fällen an die Hand zu geben. Ich ersuche um Verständnis, dass ich dem Ergebnis dieses Entscheidungsfindungsprozesses nicht vorgreifen kann.

Zu 2:

Ja.

. Mai 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)