4899/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0095-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4958/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Regierungsklausur in Graz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Sowohl die An- als auch die Abreise zur Regierungsklausur erfolgte mit dem Dienstkraftwagen, der von meinem Chauffeur gelenkt wurde. Begleitet wurde ich von meinem Kabinettschef und meiner Pressesprecherin.

An Kosten sind lediglich Nächtigungsgebühren angefallen, nämlich für

- mich: 295 Euro

- den Kabinettschef: 196 Euro

- die Pressesprecherin: 196 Euro

- den Chauffeur:    196 Euro


Insgesamt betrugen die Nächtigungsgebühren demnach 883 Euro.

Zu 4 bis 7:

Es haben keine justizrelevanten, medienwirksamen Veranstaltungen stattgefunden.

. Mai 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)