49/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.12.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. November 2008 unter der Zl. 107/J-NR/2008 an meine Amtsvorgängerin eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bezugsfortzahlung für die abgewählten Regierungsmitglieder bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Vollzug des Bundesbezügegesetzes (BBezG) fällt in die Kompetenz des Bundeskanzleramtes. Es wird jedoch angemerkt, dass weder für meine Amtsvorgängerin noch für Staatssekretär a.D. Dr. Hans Winkler ein Anspruch auf Bezugsfortzahlung besteht.