4901/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      Mai 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0084-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4985/J vom 25. März 2010 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Im Zuge der breiten Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise, wurden zur Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe mit 30. April 2009 die Schwellenwerte unter anderem für die Direktvergabe von 40.000 auf 100.000 Euro oder für das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung für Bauaufträge von 120.000 auf 1 Mio. Euro befristet bis 31. Dezember 2010 erhöht. Diese Änderungen finden Niederschlag im Auftragnehmerkataster, da dieses die Bekanntmachungen enthält und somit etwa keine Direktvergaben abbildet. Gemäß den Erhebungen der Statistik Austria lag der Produktionswert der Bautätigkeit für den öffentlichen Sektor im Berichtsjahr 2009 mit rund 6,4 Mrd. Euro um 5,0% über jenem des Vorjahresvergleichszeitraums. Getragen wurde diese Entwicklung durch Zuwächse im Industrie- und Ingenieursbau (+26,4%) sowie dem Bau von Bahnverkehrsstrecken (+27,1%). Werden die Projekte der ÖBB, der ASFINAG sowie der BIG berücksichtigt, tritt der Bund in den Jahren 2009 und 2010 mit insgesamt über 1,4 Mrd. Euro durch die Konjunkturpakete als größter Infrastrukturinvestor in Österreich auf.

 

Die Entwicklung am Arbeitsmarkt zeigt insgesamt im März 2010 im Jahresvergleich eine um 1,8% rückläufige Anzahl der vorgemerkten Arbeitslosen sowie einen Beschäftigungszuwachs von 0,3%. Im Jahr 2009 waren im Bauwesen (ÖNACE Klassifikation F) 180.000 Personen (+0,9% zum Vorjahr) bei 5.405 Betrieben (+7,7% zum Vorjahr) unselbständig beschäftigt.

 

Im Einzelnen:

 

Zu 1. bis 3.:

Die vorliegenden Fragestellungen fallen gemäß den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76/1986 idgF nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 4.:

Modellberechnungen des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitutes zeigen, dass der konjunkturbedingte Einbruch in Österreich in den Jahren 2009 und 2010 durch die energischen Gegensteuerungsmaßnahmen kumuliert um 2,1% des realen BIP gedämpft wurde. Knapp die Hälfte dieses Impulses entsteht durch die auf Bundesebene implementierten Konjunkturpakete und die Steuerreform, 0,4% durch die Maßnahmen der Bundesländer und 0,8% sind auf die Konjunkturpakete der wichtigsten Handelspartner Österreichs zurückzuführen.

 

Die Wirkung der nationalen und internationalen Maßnahmen sicherte im Jahr 2009 23.500 und im Jahr 2010 kumuliert 41.500 Personen die Beschäftigung und dämpft den Anstieg der Arbeitslosenquote im Jahr 2010 um 0,7%.

 

Diese Erfolge der Strategie, die Wirtschaftskrise rasch und entschieden zu bekämpfen, entlastet auch die Gemeinden sowie die Menschen und die Wirtschaft in den Gemeinden.

 

Zu 5.:

Die Budgetpolitik steht derzeit vor schwierigen Rahmenbedingungen: Auf der einen Seite stehen hohe krisenbedingte Ausgaben, auf der anderen Seite hohe Schulden. Die große Herausforderung liegt nun darin, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren, zugleich den Wirtschaftsstandort Österreichs attraktiver zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft wieder zu erhöhen. Hierzu ist die Einhaltung des von der Bundesregierung verfolgten Budgetkurses bis 2014 notwendig.


Zu 6.:

Was die Frage nach der Stärkung von Gemeinden betrifft, wird darauf verwiesen, dass diese bereits mit dem Finanzausgleich 2008 schon am Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise massiv vom Bund unterstützt wurden:

 

Die Summe der zusätzlichen Mittel für die Gemeinden in der Finanzausgleichsperiode
2008-2013 beträgt 633,5 Mio. Euro. Der größere Teil dieser Zusatzmittel (474,3 Mio. Euro) wird in der zweiten Hälfte der Finanzausgleichsperiode, ab 2011 wirksam.

 

Der Vorteil dieser Mittel liegt neben dem Effekt der Zusatzfinanzierung der Gemeinden durch den Bund in ihrer Konjunkturunabhängigkeit. Trotz der sinkenden Steuereinnahmen stellt der Bund den Gemeinden diese Beträge ohne Abschläge oder Rückgänge zur Verfügung und unterstützt die Gemeinden in der Zeit des Abschwungs und der erwarteten beginnenden Erholung massiv.

 

Um die gesamtstaatliche Stabilität nicht zu gefährden, sind weitere Belastungen des Bundeshaushaltes nicht verantwortbar. Erste Konjunkturprognosen zeigen aber, dass die konjunkturelle Talsohle überwunden ist und in den kommenden Jahren wieder mit positiven Wachstumsraten zu rechnen ist. Dies wird auch eine Erholung der Steueranteile der Gemeinden zur Folge haben.

 

Auch nach Überwindung der akuten Krise werden deren Folgen in den öffentlichen Haushalten spürbar bleiben. Es ist also notwendig, konsequent an Reformen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der öffentlichen Leistungen weiterzuarbeiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.