4904/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0082-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4993/J vom 25. März 2010 der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die Weiterentwicklung der strategischen Ausrichtung der BBG erfolgt kontinuierlich. In Bezug auf genauere Vorgaben für den „Drittkundenbereich“ wurde im Rahmen eines Ministerrats-vortrages vom 15. September 2009 die verstärkte Nutzung der BBG durch andere Gebietskörperschaften und ausgegliederte Rechtsträger als Teil eines umfassenden Verwaltungsreformprojektes „Effizienz der Verwaltung“ beschlossen. Die Geschäftsführung der BBG ist in die Projektabwicklung einbezogen.
Zu 4. bis 6.:
Die Empfehlung des Rechnungshofes nach Einhaltung der Bestimmungen der Vertrags-schablonenverordnung der Bundesregierung bezieht sich auf künftige Geschäftsführer-verträge der Bundesbeschaffung GmbH. Deren Inhalt wird sich – wie auch gegenüber dem Rechnungshof zum Ausdruck gebracht wurde – selbstverständlich an den Bestimmungen der Vertragsschablonenverordnung unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen orientieren.
Zu 7. bis 9.:
Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über keine Prüfkompetenz, die Personal- und Prozessstruktur in anderen Ressorts zu analysieren. Das Bundesministerium für Finanzen hat daher gegenüber dem Rechnungshof angeregt, dass der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit diesen Aspekt aufgreifen möge.
Zu 10. bis 12.:
Seitens der BBG wurde Anfang 2010 ein neues Schema für die Berechnung des Einsparungs-potenzials erarbeitet.
Die folgenden Fragen 13. bis 27. betreffen im Wesentlichen Entscheidungen der operativen Geschäftsführung der BBG und somit keine in die direkte Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem im § 90 GOG-NR determinierten Fragerecht nicht erfasst. Die Geschäftsführung der BBG wurde um eine Stellungnahme ersucht, welche im Folgenden wiedergegeben wird:
Zu 13. bis 15.:
Die zum Zeitpunkt der Rechnungshofprüfung noch nicht verrechneten Entgelte für 2006 wurden im Februar 2007 in Rechnung gestellt. Die in den Vorjahren unvollständigen Daten konnten mit einem verwaltungsökonomisch vertretbaren Aufwand nicht mehr recherchiert werden. Dies wurde und wird jährlich auf Basis der von den Lieferanten berichteten Abrufe aus BBG Verträgen durchgeführt. Die vor 2006 verrechneten Beträge wurden durch kontinuierliches Mahnwesen eingebracht oder der Durchsetzungsfähigkeit der Forderung entsprechend wertberichtigt.
Zu 16. bis 18.:
Die BBG hat gemäß Empfehlung des Rechnungshofes im Geschäftsjahr 2007 eigene Personalressourcen aufgebaut, die Veröffentlichung von Stelleninseraten auf der eigenen Homepage umgesetzt und schwerpunktmäßige Eigeninserate auf Internetforen initiiert. Unabhängig von diesen Aktivitäten ist eine Vorselektion durch ein auf diesem Fachgebiet spezialisiertes Unternehmen effizienter. Solche Unternehmen können auf umfangreiche Bewerberdatenbanken zurückgreifen und das notwendige Fachpersonal herausfiltern.
Zu 19. bis 21.:
Das Organisationshandbuch wurde 2008 überarbeitet und auf den letzten Stand gebracht. Es unterliegt einem laufenden Überarbeitungsprozess. An der Verbesserung des Internen Kontrollsystems wird laufend gearbeitet.
Zu 22. bis 24.:
Die Datenbasis für das Beschaffungscontrolling ist das System BBG-C. Dort sind die gesamten Abrufe der Kunden systematisch erfasst. Durch die Einführung von Mussfeldern konnte die Datenqualität stark verbessert werden. Im Projekt Meta Stammdatenverwaltung werden die Stammdaten der BBG in Zukunft mit den Stammdaten der Bundesdienststellen automatisch abgeglichen. Die Planung des Projektes ist abgeschlossen. Die BBG befindet sich in der konkreten Umsetzung.
Zu 25. bis 27.:
Das Informationswesen der BBG wurde seit der Rechnungshofprüfung kontinuierlich ausgebaut und beruht auf 3 Säulen:
- „BESCHAFFUNG AUSTRIA“, eine quartalsmäßige Zeitung zum Beschaffungswesen der Verwaltung, beigelegt der Wiener Zeitung bzw. seit 2010 beigelegt den Zeitschriften „Public“ (Das österreichische Gemeindemagazin – Herausgeber Industrieverlag) und „Republik“ (Das unabhängige Magazin für Führungskräfte im öffentlichen Bereich – Herausgeber österreichischer Wirtschaftsverlag)
- Der BBG-NEWSLETTER, der alle 6 Wochen an registrierte Kunden der Verwaltung mit den neuesten Verträgen und der Ausschreibungsplanung für die jeweils nächsten Monate versendet wird
- Der „E-SHOP“ und die „BBG-HOMEPAGE“, die alle relevanten Informationen über das Ausschreibungs- und Bestellwesen der Bundesbeschaffung beinhalten. Im e-Shop können die Bestellungen beim Lieferanten elektronisch durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen