4905/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.05.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0083-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5000/J vom 26. März 2010 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der aufrechten Gruppen in den einzelnen Jahren und die Gesamtanzahl der Unternehmen (Gruppenträger + Gruppenmitglieder), die diese Gruppen gebildet haben:
|
Jahr |
aufrechte Gruppen |
Unternehmen insgesamt |
|
2005 |
1.170 |
5.806 |
|
2006 |
1.676 |
7.698 |
|
2007 |
2.074 |
9.404 |
|
2008 |
2.455 |
10.820 |
|
2009 |
2.789 |
12.109 |
Zu 2.:
Die Gruppenträger sind vor allem den folgenden ÖNACE Abschnitten zuzuordnen:
Zu 3. bis 7. und 9.:
Die Auswirkung der Gruppenbesteuerung kann nur sehr grob geschätzt werden, weil sich aus den vorhandenen Daten nicht die fiktive Körperschaftsteuer nach Rechtslage 2004 – also vor Einführung der Gruppenbesteuerung – ermitteln lässt. Es kann grundsätzlich nur das Mehraufkommen ermittelt werden, das anfallen würde, wenn die Gruppenbesteuerung ersatzlos gestrichen würde (d.h. ohne Wiedereinführung der Organschaft) und wenn die sonstigen steuerlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit Beteiligungen, die innerhalb von Gruppen nicht bestehen (wie etwa Teilwertabschreibungen), abgeschafft würden. Abgesehen davon konnten etliche Gruppen wegen noch nicht abgeschlossener Veranlagung und EDV-Erfassungsproblemen nicht in die Auswertung einbezogen werden. Aufgrund der bisherigen Veranlagungen ergeben sich die folgenden Zahlen für die Jahre 2005 bis 2007:
|
Beträge in Mio. Euro |
2005 |
2006 |
2007 |
|
Veranlagungsgrad ca. |
90 % |
80 % |
70 % |
|
Zugerechnete Verluste insgesamt |
3.200 |
3.500 |
3.100 |
|
davon Inland |
3.000 |
3.100 |
2.700 |
|
davon Ausland |
200 |
400 |
400 |
Es wird darauf hingewiesen, dass die hier als „Zugerechnete Verluste insgesamt“ angeführten Zahlen lediglich darüber Auskunft geben, wie viel Verluste in der Gruppe dem Gruppenträger zugerechnet wurden. Daraus können noch keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, wie viel dieser Verluste – durch den Ausgleich mit Gewinnen der Gruppe – auch verwertet werden konnten.
Aus der Hochrechnung der Auswertung der Veranlagungsdaten 2005 ergibt sich unter den oben genannten Annahmen (separate Besteuerung aller Körperschaften) ein Ausfall an Körperschaftsteuer von grob 450 Millionen Euro. Diese Schätzung lässt jedoch unberück-sichtigt, dass es sich um keine endgültigen Steuerausfälle handelt:
Beim Großteil des Ausfalls handelt es sich nämlich lediglich um eine zeitliche Verschiebung. Gruppen ermöglichen eine raschere Berücksichtigung von Verlusten, die sonst als Abzüge von Verlustvorträgen bei der jeweiligen Gesellschaft später steuerlich wirksam geworden wären. Daraus ergibt sich ein bloßer Stundungseffekt, den aber auch schon die alte Organschaft kannte. Bei Auslandsverlusten ist eine Nachversteuerung vorgesehen, sobald die Verluste in späteren Gewinnjahren im Ausland verwertet werden können oder das ausländische Gruppenmitglied aus der Gruppe ausscheidet. Um die Nachversteuerung sicher-zustellen, wurden bereits verschiedene Maßnahmen gesetzt (z.B. wurde ein „wirtschaftliches Ausscheiden“ ausländischer Gruppenmitglieder im Budgetbegleitgesetz 2009 vorgesehen, um eine Umgehung der Nachversteuerung durch wirtschaftliches Aushöhlen ausländischer Gruppenmitglieder zu verhindern).
Da in den Folgejahren (nach Einführung der Gruppenbesteuerung) dem Gruppenträger der Verlustvortrag der Gruppe und der eigene Verlustvortrag zustehen, ist für diese Jahre keine gesonderte Schätzung der Auswirkung der Gruppenbesteuerung möglich.
Eine Aufteilung der Auswirkung auf inländische und ausländische Verlustanrechnungen sowie die Aufteilung der Verluste in „innerhalb der EU“ und „außerhalb der EU“ ist aufgrund der Wechselwirkungen nicht möglich.
Zu 8.:
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass eine endgültige Steuerersparnis aufgrund der Gruppe in einer längerfristigen Betrachtung kaum eintritt:
Die Verluste ausländischer Gruppenmitglieder werden bei Verlustverwertung im Ausland oder spätestens bei Ausscheiden des ausländischen Gruppenmitgliedes nachversteuert, die Verluste inländischer Gruppenmitglieder stünden - gäbe es keine Unternehmensgruppe - beim jeweiligen Gruppenmitglied auf Grund des Verlustvortrags zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen zur Verfügung und würden in der Regel Anlass für eine Teilwertabschreibung der Beteiligung geben. Die im Folgenden angeführte Steuerersparnis ist somit nur isoliert auf das jeweilige Jahr zutreffend und wird in der Regel durch eine spätere Besteuerung kompensiert:
Im Jahr 2005 konnte eine Unternehmensgruppe durch die Anrechnung von inländischen Verlusten in der Höhe von rund 60 Millionen Euro rund 15 Millionen Euro Körperschaftsteuer sparen. Bei dieser Unternehmensgruppe gab es im Jahr 2005 keine anrechenbaren ausländischen Verluste.
Im Jahr 2006 konnte eine Unternehmensgruppe durch die Anrechnung von rund 50 Millionen Euro inländischen und rund 100 Millionen Euro ausländischen Verlusten rund 40 Millionen Euro Körperschaftsteuer sparen.
Im Jahr 2007 konnte eine Unternehmensgruppe durch die Anrechung von rund 45 Millionen Euro inländischen und rund 65 Millionen Euro ausländischen Verlusten rund 28 Millionen Euro Körperschaftsteuer sparen.
Zu 10.:
Der Steuerausfall aufgrund der Gruppenbesteuerung (ohne Wiedereinführung der Organschaft) für das Jahr 2005 verteilt sich auf die ÖNACE Abschnitte in etwa wie folgt:
|
ÖNACE Abschnitt |
Ausfall in Mio. Euro |
|
Herstellung von Waren |
23 |
|
Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen |
22 |
|
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
85 |
|
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
210 |
In allen anderen ÖNACE Abschnitten beläuft sich der Steuerausfall unter 20 Millionen Euro. Für die Zuordnung zu den ÖNACE-Abschnitten wurde die ÖNACE des Gruppenträgers verwendet.
Zu 11. und 12.:
Aufgrund der Daten für 2005, 2006 und 2007 ist erkennbar, dass es keine nennenswerten Entwicklungen in Bezug auf die zugerechneten Verluste im Bereich der Gruppenbesteuerung gegeben hat. Es wird davon ausgegangen, dass auf Grundlage der Daten für 2005 bis 2007 eine ähnliche Entwicklung in den Folgejahren zu erwarten ist. Seriöse Trendrechnungen auf einer fiktiven Basis können nicht vorgenommen werden.
Zu 13., 14. und 17.:
Die folgende Tabelle enthält die gewünschten Daten betreffend Firmenwertabschreibung gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988 (Fünftzehntelbeträge aus Firmenwertabschreibungen).
|
Jahr |
Anzahl der Unternehmen |
geltend gemachte Abschreibungen in Millionen Euro |
geschätzter Steuerausfall in Millionen Euro |
|
2005 |
21 |
8 |
2 |
|
2006 |
95 |
85 |
20 |
|
2007 |
156 |
112 |
30 |
Zu 15. und 16.:
Gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988 steht die Firmenwertabschreibung in der Gruppe nur für Erwerbe von betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften zu. Gesellschaften außerhalb Österreichs können daher nicht Gegenstand einer Firmenwert-abschreibung sein, die Minderung der Bemessungsgrundlage ist mit Null zu beziffern.
Zu 18.:
Anteilsmäßig wurden in den folgenden ÖNACE Abschnitten in den Jahren 2005 bis 2007 die meisten Firmenwertabschreibungen geltend gemacht:
Zu 19.:
Eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit des Firmenwerts bei Erwerb einer Beteiligung kennt das spanische Recht für bestimmte Holdinggesellschaften (ETVEs). Die Voraus-setzungen und die steuerlichen Auswirkungen der Firmenwertabschreibung sind im spanischen Recht jedoch vollkommen anders geregelt als in Österreich. Zum Beispiel führt nach österreichischem Recht die Firmenwertabschreibung bloß zu einer befristeten Steuerersparnis, während im spanischen Recht auch eine endgültige Steuerersparnis nicht ausgeschlossen wird.
Zu 20.:
Auch hier kann der künftige Ankauf von Unternehmen, der Voraussetzung für eine Firmen-wertabschreibung ist, nicht vorweggenommen werden. Eine seriöse Schätzung ist daher nicht möglich.
Zu 21.:
Geschätztes Aufkommen an Körperschaftsteuer in Millionen Euro:
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
4.500 |
3.600 |
4.000 |
4.400 |
4.700 |
Mit freundlichen Grüßen