4906/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.05.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-431.004/0026-VI/6/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5002/J der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Frage 1:

Das Sonderprogramm Regionale Fachkräftequalifizierung (REG) des Arbeitsmarktservice ist als Teil der Regionalen Beschäftigungsoffensive des Konjunkturpakets II zu verstehen. Hierfür wurden in der Erstplanung € 35 Mio. pro Jahr vorgesehen.

 

Frage 2:

Im Kalenderjahr 2009 wurden für das Sonderprogramm Regionale Fachkräftequalifizierung (REG) des Arbeitsmarktservice rund € 35,03 Mio. verausgabt.


Frage 3:

Für das Sonderprogramm Regionale Fachkräftequalifizierung (REG) des Arbeitsmarktservice entfielen im Jahr 2009 folgende Zahlungen auf die Bundesländer (gerundet in Mio. €): Oberösterreich 8,27; Steiermark 6,61; Niederösterreich 6,18; Salzburg 4,02; Wien 3,21; Kärnten 2,34; Tirol 1,94; Vorarlberg 1,27; Burgenland 1,19.

Aussagen zur Branche sind bei den Programmen der Arbeitsmarktausbildung von beschränkter Aussagekraft, da sich die statistische Auswertung auf die Branche der letzten ausgeübten Tätigkeit der geförderten Person bezieht, unabhängig davon, welchen konkreten Inhalt die Qualifizierungsmaßnahme hat oder in welcher Branche die geförderte Person wieder beschäftigt sein wird. Die wichtigsten Branchen auf Basis der zuletzt ausgeübten Beschäftigung der geförderten Person sind die Arbeitskräfteüberlassung, Gastronomie und Beherbergung, der Einzelhandel, der Großhandel und das Bauwesen.

 

Frage 4:

Im Jahr 2010 sind für das Sonderprogramm Regionale Fachkräftequalifizierung (REG) des Arbeitsmarktservice Ausgaben von rund € 50 Mio. vorgesehen.

 

Frage 5:

Bislang wurden im Jahr 2010 bis Mitte April (letztverfügbare Daten) rund € 11,53 Mio. für das Sonderprogramm Regionale Fachkräftequalifizierung (REG) des Arbeitsmarktservice verausgabt.

 

Frage 6:

Für das Sonderprogramm Regionale Fachkräftequalifizierung (REG) des Arbeitsmarktservice entfielen von Jänner bis Mitte April 2010 (letztverfügbare Daten) folgende Zahlungen auf die Bundesländer (gerundet in Mio. €): Steiermark 2,48; Niederösterreich 2,14; Salzburg 1,29; Oberösterreich 1,18; Wien 1,07; Kärnten 0,92; Tirol 0,91; Burgenland 0,84; Vorarlberg 0,70.

Die wichtigsten Branchen auf Basis der zuletzt ausgeübten Beschäftigung der geförderten Person sind Gastronomie und Beherbergung, der Einzelhandel, die Arbeitskräfteüberlassung, der Großhandel und das Bauwesen.

 

Frage 7:

Das so genannte Arbeitsmarktpaket I, welches im Kern mit 1. Februar 2009 in Kraft trat, beinhaltet die Neuregelung und Verlängerung der geförderten betrieblichen Kurzarbeit auf maximal 18 Monate, die Einführung einer neuen Beihilfe für Kurzarbeit mit Qualifizierungsanteilen und die Ausweitung der Arbeitsstiftungen. Die rechtliche Umsetzung erfolgte im Kern mittels einer AMSG- und einer AlVG-Novellierung mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz BGBl. I Nr. 12/2009.

Für die Neuregelung und Verlängerung der geförderten betrieblichen Kurzarbeit wurden dabei für das Jahr 2009 Ausgaben in Höhe von € 135 Mio. geschätzt, für die Kurzarbeit mit Qualifizierung  € 45 Mio. und für die Ausweitung der Arbeitsstiftungen € 42 Mio.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Die Maßnahmen wurden umgesetzt.

Im Kalenderjahr 2009 wurden für die Förderung der betrieblichen Kurzarbeit ohne die Förderung der Kurzarbeit mit Qualifizierung und ohne die Kurzarbeitsbeihilfen unter Anwendung der erhöhten Beihilfe zur Abdeckung der erhöhten Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung rund € 102,9 Mio. verausgabt.

Die Förderung der betrieblichen Kurzarbeit ohne die Förderung der Kurzarbeit mit Qualifizierung und ohne die Kurzarbeitsbeihilfen unter Anwendung der erhöhten Beihilfe zur Abdeckung entspricht 2009 weitgehend der Planung. Dabei muss berücksichtigt werden, dass einerseits mit dem Arbeitsmarktpaket II die befristete Erhöhung der Beihilfen um die erhöhten Aufwendungen der Dienstgeber für die Beiträge zur Sozialversicherung ab dem 7. Monat neu eingeführt wurde, welche die Zahlungen für die Normalvariante der Kurzarbeit (ohne erhöhte Beihilfe) gegenüber der ursprünglichen Planung verringern. Andererseits muss berücksichtigt werden, dass die zahlungswirksame Abrechnung der Ausfallstunden seitens der kurzarbeitenden Unternehmen einen längeren Zeitraum beansprucht als ursprünglich angenommen; die Unternehmen legen die Abrechungsunterlagen für die Ausfallstunden bis zu drei Monate nach Anfall der Kurzarbeit vor, erst danach kann die Förderabrechnung und die Zahlungsanweisung erfolgen.

 

Im Kalenderjahr 2009 wurden für die Förderung der betrieblichen Kurzarbeit mit Qualifizierung rund € 3,92 Mio. verausgabt.

Die Förderung der betrieblichen Kurzarbeit mit Qualifizierung blieb hinter den Erwartungen zurück. Die Unternehmen waren anfangs nicht sicher, wie lange die betriebliche Kurzarbeit andauern wird. Deshalb wurden seitens der Unternehmen Qualifizierungsprogramme erst mit Verzögerung und nach eingehender Beratung gestartet. Die Aussagen zur zeitlichen Dauer bis zur Abrechnung und Beihilfenauszahlung für die Kurzarbeit gelten auch für die Ausfallstunden mit Qualifizierung.

 

Der Zuwachs der Zahlungen 2009 gegenüber dem Jahr 2008 an der Trägerbeihilfe für die Durchführung einer Arbeitsstiftung (AST) plus dem Stiftungsarbeitslosengeld für die TeilnehmerInnen inklusive der anteiligen zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge beträgt rund € 43,63 Mio.

Der Zuwachs der Zahlungen 2009 für die Durchführung von Arbeitsstiftungen samt der Existenzsicherung der TeilnehmerInnen entspricht weitestgehend dem geplanten Wert.

 

Frage 10:

Für das Jahr 2010 sind im Bereich der Kurzarbeit (also die „Normalvariante“, ohne die Förderung der Kurzarbeit mit Qualifizierung und ohne die Kurzarbeitsbeihilfen unter Anwendung der erhöhten Beihilfe zur Abdeckung der erhöhten Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung) rund € 77 Mio. geplant, für die Kurzarbeit mit Qualifizierung betrugen die geplanten Zahlungen rund € 10 Mio. (Anpassung auf Grundlage der Vorjahreserfahrung). Die Mittel für die Kurzarbeitsbeihilfen unter Anwendung der erhöhten Beihilfe zur Abdeckung der erhöhten Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung werden bei der Fragenbeantwortung zum Arbeitsmarktpaket II behandelt (siehe Frage 17).

Für die Arbeitsstiftungen samt Existenzsicherung sind € 42 Mio. (als Mehraufwand gegenüber dem Basisjahr 2008) vorgesehen.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

Bis Mitte April 2010 (letztverfügbare Daten) wurden im Bereich der Kurzarbeit (ohne die Förderung der Kurzarbeit mit Qualifizierung und ohne die Kurzarbeitsbeihilfen unter Anwendung der erhöhten Beihilfe zur Abdeckung der erhöhten Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung) rund € 20,8 Mio. verausgabt. Es ist davon auszugehen, dass das geplante Ausgabenvolumen ausgeschöpft wird.

Für die Kurzarbeit mit Qualifizierung erfolgten bis Mitte April 2010 Zahlungen in Höhe von rund € 1 Mio., die Ausschöpfung der Planmittel ist nicht gesichert, die Inanspruchnahme von Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit ist weiterhin geringer als erwartet.

Für die Arbeitsstiftungen samt der Existenzsicherung der TeilnehmerInnen wurde im ersten Quartal 2010 (letztverfügbare Daten) um rund € 22,9 Mio. mehr ausgegeben als im Vergleichsjahr 2008. Es ist davon auszugehen, dass das geplante Ausgabenvolumen ausgeschöpft wird.

 

Frage 14:

Das so genannte Arbeitsmarktpaket II beinhaltet eine Vielzahl von ausgabenwirksamen Maßnahmen:

Ø  die Verlängerung der betrieblichen Kurzarbeit auf maximal 24 Monate und die befristete Erhöhung der Beihilfen um die erhöhten Aufwendungen der Dienstgeber für die Beiträge zur Sozialversicherung ab dem 7. Monat betrieblicher Kurzarbeit – Planausgaben 2009 € 17,9 Mio.;

Ø  Entfall der Ersatzkraftstellung beim Altersteilzeitgeld und verändertes Zugangsalter ab 2011; Altersteilzeitgeld kann noch bis ein Jahr nach Anspruch auf die Korridorpension bezogen werden – zusätzliche Planausgaben 2009 € 3,4 Mio.;

Ø  Verkürzung der Mindestbeschäftigungsdauer und Mindestdauer der Bildungskarenz (Bezug von Weiterbildungsgeld) – zusätzliche Planausgaben 2009 € 1,9 Mio.;

Ø  Krankenversicherungsschutz bei Wegfall der Notstandshilfe wegen PartnerInneneinkommen – zusätzliche Planausgaben 2009 € 0,3 Mio.;

Ø  Aufwertung der älteren Bemessungsgrundlagen in der Arbeitslosenversicherung (wie in der Pensionsversicherung) – zusätzliche Planausgaben 2009 € 0,1 Mio.;

Ø  Verlängerung mit Einschleifregelung beim Übergangsgeld ab 2011 bis 2015 –keine geplanten Zusatzausgaben 2009, da in diesem Jahr noch nicht budgetwirksam;

Ø  Erweitertes Solidaritätsprämienmodell – keine Detailplanung für 2009, da Zahlungsvolumen vergleichsweise gering;

Ø  Kombilohn-Neu – keine Detailplanung für 2009, da Zahlungsvolumen vergleichsweise gering;

Ø  Förderung von Ein-Personen-Unternehmen – Planausgaben 2009 € 1 Mio.;

Ø  Aktion 4.000 – Kommunales Beschäftigungsprogramm 2009/2010 des Arbeitsmarktservice – Planausgaben 2009 € 16 Mio.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Die Maßnahmen wurden umgesetzt; sie traten im Wesentlichen mit August bzw. September 2009 in Kraft.

Die Umsetzung erfolgte entweder über die Novellierung des AMSG mit dem Arbeitsmarkpaket 2009 BGBl. Nr. 90/2009 in Verbindung mit einer Anpassung der relevanten AMS Förderrichtlinien (Kurzarbeit, Solidaritätsprämie), oder mittels der AlVG-Novellierung mit dem Arbeitsmarkpaket 2009 BGBl. Nr. 90/2009 (Altersteilzeitgeld, Krankenversicherungsschutz, Aufwertung der Bemessungsgrundlagen und Übergangsgeld), mit der Novellierung des AVRAG mit dem Arbeitsmarkpaket 2009 BGBl. Nr. 90/2009 (Bildungskarenz), oder mit der Neufassung bzw. Anpassung der AMS-Förderrichtlinien (Förderung des ersten unselbständig Beschäftigten eines Ein-Personen-Unternehmens sowie Kombilohn-Neu) oder mittels einer Durchführungsweisung des Vorstands des Arbeitsmarktservice (Aktion 4.000 – GEM).


Im Jahr 2009 wurden für die Kurzarbeitsbeihilfen unter Anwendung der erhöhten Beihilfe zur Abdeckung der erhöhten Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung rund € 6,7 Mio. verausgabt. Die Realisierung entspricht weitgehend dem geplanten Wert, wenn die Abrechungsverzögerung berücksichtigt wird.

Für die Anpassungen beim Altersteilzeitgeldbezug wird für 2009 ein Aufwand von rund € 1,3 Mio. geschätzt. Die Realisierung entspricht nicht ganz dem geplanten Wert.

Der Nettoaufwand für das Weiterbildungsgeld erhöhte sich 2009 auf insgesamt rund € 51,75 Mio. (2008: € 15,17 Mio.). Dieser Anstieg ist auf die Änderung der Regelung bzw. auf die Inanspruchnahme als Alternative zu Kurzarbeit bzw. Aussetzungsverträgen zurückzuführen.

Als Ausgaben 2009 für den zusätzlichen Krankenversicherungsschutz werden € 0,35 Mio. geschätzt. Die Realisierung entspricht weitestgehend dem geplanten Wert.

Für die Aufwertung der älteren Bemessungsgrundlagen im AlVG wird für 2009 ein zusätzliches Ausgabenvolumen von € 0,19 Mio. geschätzt. Die Realisierung entspricht weitestgehend dem geplanten Wert.

Die Anpassungen beim Übergangsgeld waren 2009 nicht zahlungswirksam, die Umsetzung entspricht der Planung.

Für das Solidaritätsprämienmodell des Arbeitsmarktservice wurden 2009 insgesamt rund € 0,78 Mio. verausgabt. Die Realisierung entspricht weitestgehend der Gesamtplanung.

Für die AMS Förderung Kombilohn-Neu wurden 2009 rund € 0,67 Mio. verausgabt. Die Realisierung entspricht weitestgehend der Gesamtplanung.

Für die neue AMS Förderung bei Einstellung des ersten Beschäftigten bei einem Ein-Personen-Unternehmen wurden 2009 rund € 0,05 Mio. verausgabt. Die Inanspruchnahme war geringer als geplant, eine sich verbesserende gesamtwirtschaftliche Situation und ausgeweitete Information über die Förderung wird in Zukunft das Fördervolumen ausweiten.

Die Zahlungen für das AMS Sonderprogramm GEM – kommunales Beschäftigungsprogramm betrugen 2009 rund € 9,96 Mio. Dies lag unter dem Planwert, weil die Programmimplementierungsphase länger andauerte und Zahlungen somit teilweise in das Folgejahr verschoben wurden.

 

Zu den Fragen 17 bis 20:

Für das Jahr 2010 sind für Maßnahmen des Arbeitsmarktpakets II folgende Ausgabenvolumina geplant und folgende Zahlungen wurden in den ersten Monaten des Jahres realisiert:

 

Für das Jahr 2010 wurden für die Kurzarbeitsbeihilfen unter Anwendung der erhöhten Beihilfe zur Abdeckung der erhöhten Dienstgeberbeiträge für die Sozialversicherung rund € 47,7 Mio. an Ausgaben geschätzt. Bis Mitte April 2010 (letztverfügbare Daten) wurden für diesen Bereich der Kurzarbeit rund € 11,5 Mio. verausgabt. Es ist davon auszugehen, dass das geplante Ausgabenvolumen annähernd ausgeschöpft wird.

Durch die angeführten zahlungswirksamen Anpassungen beim Bezug von Altersteilzeitgeld  wurden für 2010 Mehrkosten von rund € 20,4 Mio. geschätzt. Bis Mittel April (letztverfügbare Daten) ergeben sich geschätzte zusätzliche Zahlungen von rund € 5,04 Mio. Die Realisierung entspricht somit weitgehend der Planung.

Für das Jahr 2010 wurde durch die Änderungen bei der Bildungskarenz ein induzierter Zusatzaufwand beim Weiterbildungsgeld in Höhe von € 7,6 Mio. geschätzt. Der Aufwand für das Weiterbildungsgeld beläuft sich bis Mitte April 2010 (letztverfügbare Daten) auf insgesamt rund € 20,55 Mio. Es ist anzunehmen, dass die Ausgaben für das Gesamtjahr 2010 noch etwas über denen des Jahres 2009 liegen werden.

Bei der zusätzlichen Krankenversicherung wurde für 2010 ein Zusatzaufwand von € 0,8 Mio. angenommen. Der geschätzte derzeitige Ausgabenstand für die ersten vier Monate des Jahres 2010 beträgt rund € 0,38 Mio. Es ist davon auszugehen, dass das geplante Ausgabenvolumen ausgeschöpft wird.

Für die Aufwertung älterer Bemessungsgrundlagen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung wurde für 2010 ein Zusatzaufwand von € 6,7 Mio. geschätzt. Der Netto-Leistungsaufwand dürfte sich in den ersten vier Monaten des Jahres 2010 auf Grund dieser Neuregelung um rund € 3,17 Mio. erhöht haben. Damit sind für das Gesamtjahr 2010 Ausgaben über dem Planwert zu erwarten.

Beim Übergangsgeld wurde auf Grundlage der Neuregelung ein Aufwand von € 26,6 Mio. für das Jahr 2010 geschätzt. Für das erste Quartal 2010 (letztverfügbare Daten) können Zahlungen in Höhe von € 3,36 Mio. geschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass das geplante Ausgabenvolumen ausgeschöpft wird.

Für die Solidaritätsprämie wurde keine Detailplanung für das Jahr 2010 vorgenommen, da das absolute Ausgabenvolumen vergleichsweise gering ist. Bis Mitte April 2010 (letztverfügbare Daten) erreichten die Zahlungen für das Jahr rund € 0,04 Mio.

Für die neu gestaltete AMS Beihilfe Kombilohn wurde für 2010 als Höchstgrenze der Ausgabenbetrag von € 10 Mio. geschätzt. Bis Mitte April 2010 (letztverfügbare Daten) wurden rund € 1,58 Mio. zahlungswirksam verausgabt. Es ist davon auszugehen, dass das geplante Ausgabenvolumen annähernd ausgeschöpft wird.

Für die im Jahr 2009 eingeführte neue AMS Beihilfe zur Förderung der Einstellung des ersten Beschäftigten bei einem Ein-Personen-Unternehmen wurde für 2010 ein Ausgabenvolumen von € 5 Mio. geschätzt. Bis Mitte April 2010 (letztverfügbare Daten) wurden rund € 0,22 Mio. zahlungswirksam verausgabt. Nach dem derzeitigen Stand der Inanspruchnahme wird das ursprünglich geschätzte Ausgabenvolumen 2010 nicht erreicht werden.

Für das AMS Sonderprogramm Aktion 4.000 (GEM) wurden für das Jahr 2010 Ausgaben in Höhe von € 36 Mio. geplant. Bis Mitte April (letztverfügbare Daten) wurden Zahlungen von rund € 5,42 Mio. getätigt. Es ist davon auszugehen, dass das geplante Ausgabenvolumen annähernd ausgeschöpft wird.

 

Mit freundlichen Grüßen