4915/AB XXIV. GP
Eingelangt am
21.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen
haben
am
25. März 2010 unter der Zl. 4995/J-NR/2010 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „der Vergabepraxis bei rumänischen Pässen an
Moldawier" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Rumänien
ermöglicht seit der Revolution vor rund zwanzig Jahren jenen Moldauern,
die ihre
rumänische
Staatsangehörigkeit aufgrund des Ribbentrop-Molotov-Paktes verloren haben,
bzw. deren
Nachkommen, auf Antrag die Wiedererlangung der rumänischen
Staatsangehörigkeit.
Während
diese Verleihungen bis 1999 aufgrund einer bloßen Erklärung des
Antragstellers
erfolgten,
wurde die Staatsangehörigkeit seither nur noch nach einer genauen
Prüfung
hinsichtlich
der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung verliehen. Dies
führte zu
Verfahren, die im
Regelfall mehrere Jahre in
Anspruch nahmen.Der
Zweck der seit 2009
neuen Durchführungsbestimmungen im rumänischen Staatsbürgerschaftsrecht
ist laut
rumänischer
Seite, das bisherige Verfahren zur Wiedererlangung der
Staatsbürgerschaft für
Nachkommen
ehemaliger rumänischer Staatsbürger (hauptsächlich Moldauer und
Ukrainer)
zu
erleichtern und zu beschleunigen. Für ehemalige Staatsbürger und
deren Nachkommen
gebe es etwa keinen Sprach- und Landeskundetest mehr.
A-1014 Wien • Minoritenplatz 8 • Tel. +43(0)50 11 50-3350 ■ Fax +43(0)1-535 50 91 DVR 0000060
Die Zielgruppe wurde auf die Nachkommen
von ehemaligen rumänischen
Staatsbürgern bis
zum 3. Verwandtschaftsgrad (bisher galt es
bis zum 2. Verwandtschaftsgrad) ausgeweitet. Die
rumänische Staatsbürgerschaft wird weiterhin nicht ex officio,
sondern wie bisher auf
individuellen Antrag und nach der
Überprüfung aller verwaltungsrechtlichen und inhaltlichen
Grundvoraussetzungen, verliehen.
Im Zuge des
EU-Beitritts führte Rumänien die Visapflicht für
Moldauer ein und passte sich
damit dem Sicherheitsbedürfnis der europäischen Partner an.
Zu Frage 2:
Mein Ressort
beobachtet die Entwicklung hinsichtlich der Verleihung der rumänischen
Staatsangehörigkeit an Moldauer seit
Jahren genau: Die Botschaften in Chisinau und Bukarest
haben laufend Bericht erstattet und werden das auch weiterhin tun. Von
österreichischer Seite
wurden wiederholt Bedenken hinsichtlich der Änderungen im
rumänischen
Staatsbürgerschaftsrecht
geäußert. Ich selbst habe anlässlich des Rats Allgemeine
Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 27. April 2009 meinen
rumänischen
Amtskollegen um Informationen
bezüglich Verleihung der Staatsbürgerschaft an moldauische
Staatsbürger gebeten. Weiters habe ich diese Angelegenheit bei den
Treffen mit meinen
rumänischen Amtskollegen im April 2009 in Bukarest und am 13. April 2010
in Wien
angesprochen. Die rumänische Seite wies darauf hin, dass es sich um
Anträge zur
Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft
handle und dass jeder Antrag einzeln geprüft werde.
Demnach sei keinesfalls mit Einbürgerungswellen zu rechnen. Zudem
darf angemerkt
werden, dass staatsbürgerschaftsrechtliche Vorschriften auch für EU-
Mitgliedsstaaten
souveräne Angelegenheiten sind, die Europäische Kommission und der
Rat wachen jedoch
darüber, dass sich die Mitgliedsstaaten ihrer Verantwortung für die
Sicherheit in Europa
bewusst bleiben.