4917/AB XXIV. GP
Eingelangt am
25.05.2010
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0096-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4987/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kürzungen der Fördermittel für das Kinderschutzzentrum Tirol und vergleichbarer Einrichtungen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die (vorläufige) Förderungszusage für die aktuelle Förderungsperiode beruht auf dem Verbrauch des Kinderschutzzentrums Tirol in den ersten drei Quartalen der Förderungsperiode 2008/2009, in denen dieser Einrichtung für die Gewährung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung 29.458,10 Euro ausbezahlt wurden. Diese Vorgangsweise liegt darin begründet, dass im Hinblick auf die bei einzelnen Einrichtungen oft stark schwankenden Fallzahlen eine bessere Flexibilität im Budgetvollzug gewährleistet werden kann. Fix zugesagte Mittel werden nämlich haushaltsrechtlich gebunden und stehen bei Nichtverbrauch für andere Einrichtungen erst am Jahresende zur Verfügung.
Für die Förderungsperiode 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 wurde somit eine Förderungszusage von 30.000 Euro abgegeben, wovon nach Abrechnung des ersten Quartals der Förderungsperiode bislang 5.585,55 Euro ausbezahlt wurden.
In der Förderungsperiode 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009 wurde an das Kinderschutzzentrum Tirol für die Durchführung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung ein Betrag von 35.423,61 Euro ausbezahlt.
Zu 3 und 4:
Bei sämtlichen über 40 Einrichtungen, die einen Förderungsvertrag mit dem Bundesministerium für Justiz über die Durchführung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung haben, wurde in der aktuellen Förderungsperiode zunächst eine Förderungszusage basierend auf dem – zum Zeitpunkt der Förderungszusagen lediglich bekannten – Verbrauch der jeweiligen Einrichtung in der ersten drei Quartalen der Förderungsperiode 2008/2009 abgegeben. Insgesamt sieben Einrichtungen wurde kein Förderungsvertrag mehr angeboten.
Nachtragsförderungen sind – wie auch bisher – im Rahmen des dem Bundesministerium für Justiz für Opferhilfe zur Verfügung stehenden Budgets bei Bedarf möglich. Von einer generellen Kürzung der Förderungsmittel kann daher nicht gesprochen werden.
Zu 5:
Die Frage geht von falschen Voraussetzungen aus, weil die für Opferhilfe zur Verfügung stehenden Mittel 2010 gegenüber 2009 nicht gekürzt wurden.
Zu 6:
Nein, das dem Bundesministerium für Justiz für Opferhilfe zur Verfügung stehende Budget ist im Jahr 2010 im Vergleich zum Jahr 2009 unverändert geblieben.
. Mai 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)