492/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.02.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 12. Dezember 2008 unter der Zahl 438/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Betreuungsstellen und Dolmetschkosten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Stichtag 1. Dezember 2008 waren 127 Personen in der Betreuungsstelle West untergebracht. Eine Abfrage der Nationen für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist nicht möglich.
Zu Frage 2:
Mit Stichtag 1. Dezember 2008 waren 929 Personen in der Betreuungsstelle Ost untergebracht. Eine Abfrage der Nationen für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt ist nicht möglich.
Zu Frage 3:
Im Jahr 2008 betrugen die Dolmetschkosten in der Erstaufnahmestelle Ost € 1,500.347,35 und in der Betreuungsstelle Ost € 140,-.
Zu Frage 4:
Im Jahr 2008 betrugen die Dolmetschkosten in der Erstaufnahmestelle West € 697.968,-. In der Betreuungsstelle West fielen keine Dolmetschkosten an.
Zu Frage 5:
Die Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres für das Asylwesen beliefen sich im Jahr 2008 bislang auf € 5,162.043,97.
Zu Frage 6:
Das automatisierte Herausfiltern von Dolmetschhonoraren, welche nicht nach dem Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet werden ist auf Grund der Verbuchung unter Sammelkonten nicht möglich. Ein händisches Heraussuchen dieser Dolmetschhonorarnoten wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen und nicht vertretbaren Aufwand möglich.
Die Dolmetschkosten des Bundesministeriums für Inneres, welche nach dem Gebührenanspruchsgesetz abgerechnet werden, beliefen sich für das Jahr 2008 auf € 15,089.590,67.