4921/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.05.2010
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. März 2010 unter der Zl. 4997/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Rat Allgemeine Angelegenheiten prüfte den Sonderbericht des EU-Rechnungshofes über die Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei durch die Europäische Kommission und nahm am 26. April 2010 Schlussfolgerungen zu dessen Inhalt an.
Zu Frage 2:
Die Empfehlungen des EU-Rechnungshofes werden durch die Europäische Kommission sorgfältig geprüft und zusätzlich zu den bereits ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung der Programme bei deren Umsetzung berücksichtigt werden. Die Europäische Kommission fordert die türkischen Behörden zur Entwicklung von Projekten auf, die den strategischen Zielsetzungen der EU entsprechen und in einem realistischen Zeitrahmen erreicht werden können.
Zu Frage 3:
Die Europäische Kommission arbeitet laufend an Verbesserungen des Systems um Schwachstellen zu vermeiden. Die vom Rechnungshof festgestellten Schwachstellen in der Verwaltung der Finanzhilfen durch die Kommission beziehen sich vor allem auf den Zeitraum von 2002 bis 2006. Seither hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Behebung der Schwachstellen im Rahmen des neuen Instruments für Heranführungshilfe (IPA) erfolgreich umgesetzt. So wurden etwa erfolgreich Maßnahmen zur Verbesserung der Programmplanung und Durchführung der Hilfe ergriffen, sowie ein effizienteres System zur Projektbewertung geschaffen.