4924/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0099-Pr 1/2010

 

An die

Frau Präsidentin des Nationalrates

W i e n

 

zur Zahl 4996/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Abschiebung eines 3 Jährigen“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

Diese Fragen zielen auf eine Beurteilung von Akten der unabhängigen Rechtsprechung ab; eine solche ist mir als Bundesministerin für Justiz auf Grund der verfassungsrechtlich verankerten Gewaltentrennung (Art. 94 B-VG) nicht möglich.


 

Zu 5:

Den in der Frage implizit enthaltenen allgemeinen Vorwurf, die Rechtsprechung in diesem Bereich sei „zynisch und traumatisiere Kinderseelen“ muss ich mit Nachdruck zurückweisen. Die österreichischen Pflegschaftsgerichte sind stets bemüht, das Wohl der ihnen anvertrauten minderjährigen Kinder zu wahren.

 

Dabei kommt es aber immer wieder dazu, dass die Gerichte Entscheidungen zu treffen haben, die einer Partei – meist einem Elternteil – missfallen. Es liegt in der Natur derartiger Entscheidungen, dass sie zwangsläufig der Interessenlage einer der Parteien zuwiderlaufen. Das gilt sowohl für Entscheidungen im Bereich der Obsorge und des Besuchsrechtes, als auch für Entscheidungen nach dem HKÜ, bei denen die Entscheidung des Gerichtes in der Regel eine – von der betreffenden Partei zu erwartende Reaktion – auf eine den rechtlichen Regeln widersprechende Entführung eines in gemeinsamer Obsorge befindlichen Kindes ist.

 

Zu 6 und 7:

Der nachstehenden Tabelle lässt sich die Anzahl der Verfahren nach dem Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) entnehmen.

 

Diese Anfalls-Statistik aller Anträge nach dem HKÜ für das Jahr 2009 (betreffend sowohl die unter Brüssel IIa-VO fallenden EU-MS als auch die ausschließlich nach HKÜ zu beurteilenden Drittstaaten) wurde getrennt nach Anträgen in Österreich wohnhafter Antragsteller in das Ausland (27) und im Ausland wohnhafter Antragsteller nach Österreich (19) erstellt.

 

Verfahrensdaten aus den Jahren vor 2009 stehen mir ebenso wenig zur Verfügung wie statistische Auswertungen zur Verfahrensdauer.


 

 

 

(Tabelle „aus dem Inland“ auf der nachfolgenden Seite)

 

 

. Mai 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)