4927/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.05.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0102-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5011/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Institution für Schwererziehbare in den USA“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 9:

In dem in der Anfrage relevierten Strafverfahren wurde über den Angeklagten eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten verhängt, wobei eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Außerdem wurde dem Angeklagten die Weisung erteilt,


„an einer vom Jugendamt Eisenstadt vorgeschlagenen geeigneten Erziehungseinrichtung teilzunehmen“.

Dem Bundesministerium für Justiz ist bekannt, dass österreichische Jugendwohlfahrtsträger Minderjährige bei besonders problematischen Erziehungssituationen in entsprechenden Einrichtungen im Ausland unterbringen. Derartige Einrichtungen ressortieren nicht zur Justiz. Jugendwohlfahrt ist in Grundsatzgesetzgebung Bundessache, in Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Landessache. Insoweit fällt die Anfrage nicht in meinen Wirkungsbereich.

Insoweit die Anfrage direkt oder indirekt darauf abzielt, den oben wiedergegebenen Teil des Straferkenntnisses zu hinterfragen, ersuche ich um Verständnis, dass die richterliche Entscheidung als ein Akt der unabhängigen Rechtsprechung von mir nicht zu kommentieren ist (Art. 94 B-VG).

 

. Mai 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)