4929/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau                                                               (5-fach)

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-57001/0003-V/6/2010

 

Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5016/J der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Seitens meines Ressorts wurde ein Gesetzesentwurf erstellt, der eine Definition von Freiwilligentätigkeiten und eine Abgrenzung zur sozialversicherungspflichtigen Arbeit, die Verankerung des Österreichischen Freiwilligenrates, eines Freiwilligenberichts und des Nachweises über Freiwillige Tätigkeiten, die Regelung des Freiwilligen Sozialjahres und eine Schaffung eines Dienstfreistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruchs für Arbeitnehmer/innen, die als freiwillige Mitglieder von Katastrophenhilfsdiensten bei Katastropheneinsätzen tätig sind, beinhaltet. Es haben verschiedene Gespräche sowohl mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend als auch mit den Trägerorganisationen des Freiwilligen Sozialjahres, den Sozialpartnern und der Bundesjugendvertretung stattgefunden. Die nachhaltige Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement war auch ein Tagesordnungspunkt bei der 6. Sitzung des Österreichischen Rats für Freiwilligenarbeit.

 

 


Frage 3:

Eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes ist im og. Gesetzesentwurf vorgesehen.

 

 

Fragen 4 und 5:

Gemäß Sonderrichtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Förderung des Freiwilligen Sozialjahres 2009/2010 gemäß § 40 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) beträgt, unter Beachtung der in der Sonderrichtlinie normierten Voraussetzungen, die Zuwendung für den/die Jugendliche/n € 150.- netto pro Einsatzmonat und kann für maximal 10 Monate gewährt werden. Die Zuwendung wird sozialversicherungs- und steuerrechtlich als Entgeltbestandteil bewertet, sodass sich die Aufwendungen des Bundes erhöhen. Der Aufwand betrug für das Einsatzjahr 2007/08 insgesamt € 614.650,24.-. Für 2008/09 waren Mittel in Höhe von € 725.337.- vorgesehen (derzeit in Endabrechnung). 2009/10 beträgt der voraussichtliche Aufwand € 836.311.-. Mit Schaffung eines Gesetzes würde für den Bundeshaushalt der Aufwand gemäß Sonderrichtlinie entfallen und an seine Stelle der Aufwand für Familienbeihilfe treten. Die Festlegung der Taschengeldhöhe und die Gewährung allfälliger Sachbezüge obliegen den Trägerorganisationen.

 

 

Fragen 6, 7 und 8:

Bei der 6. Sitzung des Österreichischen Rates für Freiwilligenarbeit am 9. April 2010 habe ich die Mitglieder ausführlich über die Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit 2011 informiert und es wurden erste Überlegungen hinsichtlich eines nationalen Arbeitsprogramms angestellt. Es wurde ein Nationaler Lenkungsausschuss zur Vorbereitung und Durchführung des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerbeteiligung eingerichtet. Alle Mitglieder des Freiwilligenrats wurden in dieser Sitzung um Nominierung einer Vertretung in den Nationalen Lenkungsausschuss gebeten. Dem Lenkungsausschuss obliegt es das Österreichische Arbeitsprogramm zu erstellen und auch die Durchführung 2011 zu begleiten.

Zur Umsetzung der Entscheidung des Rates vom 27. November 2009 steht für den Zeitraum vom 1. Jänner 2011 bis zum 31. Dezember 2011 seitens der EU eine Finanzausstattung von insgesamt € 8 Mio zur Verfügung. Ein konkreter Finanzierungsplan der Europäischen Kommission liegt derzeit noch nicht vor. Seitens meines Ressorts wird nach Vorliegen des konkreten Finanzierungsanteils durch die Europäische Union die notwendige (Ko-)Finanzierungshöhe festgelegt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen