4933/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.06.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 31. Mai 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0134-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5038/J betreffend "Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend", welche die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen am 8. April 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 und 8 der Anfrage:
Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz sind sämtliche Auskunftsbegehren, die auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg eingebracht werden. Die allermeisten dieser Auskunftsbegehren werden unverzüglich und unbürokratisch erledigt. Eine verwaltungstechnische Erfassung all dieser Anfragen würde einen Aufwand mit sich bringen, der zu der Erledigung in keinem vernünftigen Verhältnis steht. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass darüber keine detaillierten Statistiken geführt werden.
Beispielhaft sei erwähnt, dass allein im Bereich der Servicestellen 2009 insgesamt 9.575 telefonische Anfragen und 5.450 Anfragen per E-Mail eingelangt sind. Mit persönlichen Vorsprachen, Briefen und Telefax-Anfragen wurden in den Servicestellen im Vorjahr 15.700 Anfragen gezählt. Im Familienservice des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend langten im Jahr 2009 19.866 Anrufe und 2.692 E-Mails mit Bürgeranfragen ein.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im abgefragten Zeitraum wurde gemäß Recherchen in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend in zwei Fällen, einmal im Jahr 2006, einmal im Jahr 2009, ein derartiger Bescheid erlassen.
Antwort zu den Punkten 9 bis 13 der Anfrage:
Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5026/J durch den Herrn Bundeskanzler verweisen.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Auf der Startseite der Homepage http://www.bmwfj.gv.at findet man unter dem Menüpunkt "Bürgerservice" die gebührenfreien Service-Telefonnummern der Servicestellen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (Bürgerservice, Familienservice, Jugendinfo und Tourismusinfo) sowie unter Kontakt die allgemeine E-Mailadresse des Servicecenters (service@bmwfj.gv.at). Auch in den Publikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend findet sich im Regelfall eine E-Mail-Adresse für Bürgeranfragen.