4935/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.06.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0095-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5157/J vom 23. April 2010 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
zu 1. – 43.:
Hierzu ist festzuhalten, dass die gegenständliche Anfrage fast wortident ist mit der wieder zurückgezogenen schriftlichen Anfrage 2083/J vom 12. Juli 2004 des Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter. Die angefragten Vorgänge betreffen Sachverhalte aus den Jahren 2000 und 2001.
Die damals mit der Aufarbeitung der Malversationen bei der Capital Bank – Grawe Gruppe AG (vormals RBB Wolfsberg AG) befasste zuständige Abteilung im Bundesministerium für Finanzen ist seit April 2002 in der weisungsfreien und unabhängigen FMA aufgegangen. Alle bezughabenden Unterlagen wurden damals der FMA übergeben.
Da das Bundesministerium für Finanzen über keinerlei Unterlagen zum gegenständlichen Sachverhalt mehr verfügt, können die Fragen 1. bis 43. nicht beantwortet werden.
In Anbetracht der verfassungsrechtlich gewährleisteten Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der FMA kann auch keine dieser Fragen unter das Auskunftsrecht des Bundesministeriums für Finanzen gemäß § 16 FMABG subsummiert werden. Dieses kann nur im Fall begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufsichtstätigkeit ausgeübt werden, nicht aber beispielsweise zur Erhebung von Informationen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen.
zu 44.:
Diese Frage berührt keine Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Finanzen und ist daher vom in § 90 GOG determinierten Fragerecht nicht umfasst.
zu 45.:
Über Veranlassungen der OeNB bzw. der FMA im Zusammenhang mit diesem schon als historisch zu bezeichnenden Sachverhalt liegen im Bundesministerium für Finanzen – wie schon bei zu 1. – 43. erwähnt – keinerlei Informationen auf.
Mit freundlichen Grüßen