4943/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.06.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juni 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 6. April 2010 unter der Nr. 5014/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Untätigkeit bei der Lärmschutz-Aktionsplanung für den Flugverkehr gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie erklären Sie die skandalöse Untätigkeit des BMVIT bei der Lärmschutz-Aktionsplanung Flugverkehr?
Einleitend darf festgehalten werden, dass die gesetzliche Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Österreich durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft durchgeführt wurde. Die Veröffentlichung der strategischen Lärmkarten für alle, im Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin Verkehr, Innovation und Technologie liegenden Verkehrsträger, wurden gemeinsam mit allen in Österreich vorhandenen Lärmkarten der Bundesländer, sowie jener für IPPC-Anlagen des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Homepage www.umgebungslaerm.at veröffentlicht.
Der Entwurf des Teil-Aktionsplanes Flugverkehr wurde vom 06. April 2009 bis 24. Mai 2009 zur Stellungnahme über die Homepage www.umgebungslaerm.at veröffentlicht. Nach einer intensiven Prüfung der innerhalb der angegebenen Frist eingelangten Stellungnahmen, waren zahlreiche Koordinierungen notwenig, um nunmehr den endgültigen Teil-Aktionsplan Flugverkehr veröffentlichen zu können.
Zu Frage 2:
Ø Wann werden Sie den auf Basis von EU- und Bundesrecht seit 31.5.2008 fälligen Teil-Aktionsplan zum Flugverkehr in endgültiger Form endlich vorlegen?
Der Teil-Aktionsplan „Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich 2008 Teil B13 Flugverkehr“ wurde fertig gestellt und bereits dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Veröffentlichung übermittelt.
Zu Frage 3:
Ø Welche Maßnahmen für welche „ruhigen Gebiete“ im Sinne der EU-Umgebungsrichtlinie werden Sie darin in Sachen Fluglärm vorsehen?
Im Umkreis des Flughafens Wien Schwechat, für welchen als Großflughafen strategische Umgebungslärmkarten zu erstellen waren, wurden keine „ruhigen Gebiete“ im Sinne des § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) ausgewiesen.
Zu Frage 4:
Ø Wann werden Sie angesichts der bisherigen Vor- und Fristenläufe Ihres Hauses beim Thema Umgebungslärm die nötigen Vorarbeiten
a) im Verkehr generell,
b) speziell für den Flugverkehr
für die nächste Runde der Lärmschutz-Aktionsplanung starten, die bereits 2012/13 zu Ergebnissen geführt haben soll?
Hinsichtlich der Lärmschutz-Aktionsplanung sind die nötigen Vorarbeiten für die nächste Runde (zweite Phase) im Zusammenhang mit der Erstellung der strategischen Umgebungslärmkarten bis 30. Juni 2012 und mit der Berichtslegung an die Europäische Kommission (EK) bis 31. Dezember 2012 bereits im Gange. In dieser zweiten Phase sind durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie strategische Umgebungslärmkarten für alle Autobahnen und Schnellstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Kalenderjahr, für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Kalenderjahr und für Flughäfen sowie für alle Eisenbahnstrecken in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern sowie die zugehörigen Aktionspläne (bis 31. März 2013) zu erstellen. Zur Vertiefung der schalltechnischen Ansprüche an die Vermessungsdaten sowie zur Klärung von Fragen der Datenkompatibilität, Datenformate u. dgl. speziell aus der Auswertung von Laserscans sind derzeit Termine auf GIS-Ebene geplant bzw. in den länderübergreifenden GIS-Abstimmungstreffen wurden bereits entsprechende Gespräche geführt. Seitens der Europäischen Kommission gibt es ein Projekt für EU-weit gemeinsame Berechnungsmethoden. Eine Finalisierung und Information seitens der EK ist für Mai 2010 vorgesehen. Diese gemeinsamen Berechnungsmethoden sind für die Erstellung der strategischen Lärmkarten jedenfalls anzuwenden.