4944/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.06.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
6. April 2010 unter der Zahl 5012/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Ergebnisse der SOKO- Show“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
€ 127.200,-.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Unter Zugrundelegung durchschnittlicher Stundensätze für Exekutivdienst-Sonstige Dienste gemäß BGBl. II Nr. 126/2010, sowie dem Durchschnittswert einer Überstundenvergütung eines Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres, ergeben sich Gesamtpersonalkosten von ca. € 113.600,-. Davon entfallen auf Überstunden € 58.600,- und für die Leistungserbringung in der Normalarbeitszeit € 55.000,-.
Zu den Fragen 5 und 6:
Auf Basis eines Sachkostenanteils von 12 % der Personalausgaben (entsprechend Punkt 3.1. des Anhanges 1 der gem. § 14 Abs 5 BHG erlassenen VO - BGBl. II 50/1999) ergeben sich Gesamtkosten von ca. € 13.600,-.
Zu den Fragen 7 und 9:
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Kfz-Diebstahl |
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angezeigt |
geklärt |
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Burgenland |
136 |
33 |
|
Kärnten |
323 |
48 |
|
Niederösterreich |
2.075 |
221 |
|
Oberösterreich |
740 |
124 |
|
Salzburg |
356 |
47 |
|
Steiermark |
823 |
55 |
|
Tirol |
247 |
48 |
|
Vorarlberg |
149 |
32 |
|
Wien |
4.440 |
320 |
|
Gesamt |
9.289 |
928 |
Zu Frage 8:
2.279.
Zu den Fragen 10 und 11:
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Geschäftseinbrüche |
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angezeigt |
geklärt |
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|
Burgenland |
167 |
46 |
|
Kärnten |
906 |
189 |
|
Niederösterreich |
1.863 |
426 |
|
Oberösterreich |
1.790 |
312 |
|
Salzburg |
1.001 |
188 |
|
Steiermark |
1.578 |
157 |
|
Tirol |
1.163 |
337 |
|
Vorarlberg |
467 |
183 |
|
Wien |
4.625 |
470 |
|
Gesamt |
13.560 |
2.308 |
„Geschäftseinbrüche“ umfassen: Einbruchsdiebstähle in Geldinstitute, in Büro- und Geschäftsräume, in Tankstellen, in Kioske und in Auslagen.
Zu Frage 12:
€ 393.048.178,- (basierend auf Angaben der Geschädigten).
Zu Frage 13:
35.794.
Zu Frage 14:
9.143.
Zu Frage 15:
737.
Zu den Fragen 16 und 18:
Diesbezüglich werden keine gesonderten Statistiken geführt.
Zu Frage 17:
403.
Zu Frage 19:
Im besagten Zeitraum wurden bundesweit 4 Personenkraftwagen, 1 Motorrad und 3 Mopeds sichergestellt.
Zu Frage 20:
50.
Zu den Fragen 21 und 25:
Zweck und Zielrichtung dieser Schwerpunktaktion war es, vorwiegend Kontrollen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sowie im Bereich der illegalen Migration und Schlepperei durchzuführen, nicht nur um Täter unmittelbar festzunehmen und Diebesgut sicherzustellen, sondern auch detaillierte Informationen über Tätergruppen zu sammeln, um punktgenau im richtigen Moment einschreiten zu können und den Fahndungsdruck zu erhöhen.
Zu Frage 22:
Der Zweck wurde insofern erreicht, dass neben den Erfolgen vor Ort auch Erkenntnisse bzw. Informationen zu Struktur, Netzwerk und Reaktionszeit organisierter krimineller Gruppierungen gewonnen wurden und diese Erkenntnisse zur weiteren Bekämpfung der Eigentumskriminalität sowie der illegalen Migration entsprechend einfließen können.
Zu den Fragen 23 und 24:
Es werden auch zukünftig Schwerpunktaktionen geplant und durchgeführt werden, die sich nach der aktuellen Lagebeurteilung bzw der aktuellen Entwicklung der Kriminalität und illegalen Migration richten werden. Eine dezidierte Anzahl sowie die Kosten der zukünftigen Schwerpunktaktionen können im Vorhinein nicht konkret abgeschätzt werden.
Zu den Fragen 26 und 27:
Bereits seit 2003 werden Planstellen für Kriminalbeamte nicht mehr gesondert im Stellenplan ausgewiesen. Es darf darauf verwiesen werden, dass seit der Wachkörperreform innerhalb der Exekutive nicht mehr zwischen Bediensteten der Bundesgendarmerie, Sicherheitswache- und Kriminalbeamten unterschieden wird und grundsätzlich sämtliche Exekutivbeamte auch zur Kriminalitätsbekämpfung herangezogen werden.
Zu Frage 28:
Den Behörden und Dienststellen werden unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben die zur Erfüllung der Aufgaben benötigten Geldmittel zur Verfügung gestellt, wobei keine gesonderte Veranschlagung für „die Kriminalpolizei“ erfolgt und im laufenden Budgetvollzug aus arbeitsökonomischen Gründen auch keine Aufzeichnungen geführt werden, die nur auf die Kriminalpolizei abstellen.