4945/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.06.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
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NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0054-I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 2. JUNI 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Tanja Windbüchler-Souschill,
Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2010, Nr. 5017/J, betreffend
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2010, Nr. 5017/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Im Regierungsübereinkommen wird die Initiative Freiwilliges Ökologisches Jahr nicht behandelt.
Die formalen Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Freiwilligendienstes liegen im Staatsekretariat für Jugend des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Sowohl das seinerzeit zuständige Bundesministerium für Umwelt als auch in weiterer Folge das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) haben in der Vergangenheit das Vorhaben "Freiwilliges Ökologisches Jahr" finanziell unterstützt.
Seit 2001 wird im Einvernehmen mit dem Projektträger eine erweiterte Initiative, die jährlich stattfindenden Jugend-Umwelttage, zur Vernetzung, Qualifizierung und Information von Jugendlichen durch das BMLFUW finanziell unterstützt.
Der Bundesminister: