4945/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.06.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0054-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 2. JUNI 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Tanja Windbüchler-Souschill,

Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2010, Nr. 5017/J, betreffend

Freiwilliges Ökologisches Jahr

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen vom 7. April 2010, Nr. 5017/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

 

Im Regierungsübereinkommen wird die Initiative Freiwilliges Ökologisches Jahr nicht behandelt.


Die formalen Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Freiwilligendienstes liegen im Staatsekretariat für Jugend des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Sowohl das seinerzeit zuständige Bundesministerium für Umwelt als auch in weiterer Folge das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) haben in der Vergangenheit das Vorhaben "Freiwilliges Ökologisches Jahr" finanziell unterstützt.

 

Seit 2001 wird im Einvernehmen mit dem Projektträger eine erweiterte Initiative, die jährlich stattfindenden Jugend-Umwelttage, zur Vernetzung, Qualifizierung und Information von Jugendlichen durch das BMLFUW finanziell unterstützt.

 

 

Der Bundesminister: