4953/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.06.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0106-Pr 1/2010

 

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

 

zur Zahl 5022/J-NR/2010

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtsgebühren – Eintragungsgebühren, etc. nach dem GGG im Jahr 2009“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 3:

Das Justizressort verfügt über keine Daten, die eine Aufschlüsselung nach Geschäftsfällen, in denen Gebühren nach Tarifpost 9 GGG angefallen sind, sowie nach sonstigen Eintragungs- und Gebührenvorgängen (GGG) ermöglichen. Eine solche Auswertung könnte daher nur an Hand sämtlicher Gerichtsakten des Jahres 2009 erfolgen. Da dies mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre, ersuche ich um Verständnis, dass ich von der Beantwortung dieser Fragen Abstand nehmen muss.

Zu 2 und 4:

Die Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen betrugen im Jahr 2009 rund 656,2 Millionen Euro.

Eine Aufschlüsselung der Einnahmen nach Gerichten oder Tarifposten ist aus den Daten der Haushaltsverrechnung nicht möglich.

 

Zu 5:

Das Bundesministerium für Justiz erwartet auch für das Jahr 2010 Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen etwa in Höhe der Einnahmen des Vorjahres zuzüglich einer bis zu zweiprozentigen Steigerung.

 

. Juni 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)