4956/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

|
Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0096-I/5/2010
Wien, am 7. Juni 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 5031/J der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 6 und 8:
Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz sind sämtliche Auskunftsbegehren, die auf telefonischem, schriftlichem, elektronischem Weg eingebracht werden (so wurden allein im Bürgerservice des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2009 rund 6.700 schriftliche und rund 1.700 telefonische Anfragen entgegengenommen und erledigt bzw. zur ressortinternen Erledigung weitergeleitet).
Selbstverständlich ist mein Ressort bemüht, diese Auskunftsbegehren möglichst unverzüglich und unbürokratisch zu erledigen. Eine verwaltungstechnische Erfassung all dieser Anfragen würde einen Aufwand mit sich bringen, der zu der Erledigung in keinem vernünftigen Verhältnis steht. Ich ersuche daher um Verständnis dafür, dass darüber keine Statistiken geführt werden.
Frage 7:
Nach den mir vorliegenden Informationen gab es keinen derartigen Fall.
Fragen 9 bis 13:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 5026/J.
Frage 14:
Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmg.gv.at) gibt es einen eigenen Service-Bereich. Dort findet man sowohl die Kontaktmöglichkeiten des BürgerInnenservice (mit Hotline-Nummer und E-Mail-Adresse) als auch des Broschürenservice (mit Hotline-Nummer, E-Mail-Adresse und Online-Bestelldatenbank).
Ebenso findet man auf der Homepage die Geschäftseinteilung und das Organigramm des Bundesministeriums für Gesundheit, dabei sind die Mail-Accounts und Telefonnummern der Sektions-, Bereichs- und Abteilungsleiter/innen zur Kontaktaufnahme angeführt.
Auch in diversen Broschüren, Informationen und Mitteilungen auf der Homepage werden Personen bzw. e-mail-Adressen für Anfragen bzw. Rückfragen angeführt. Da diese Unterlagen oft auch wesentliche Informationen und Orientierungshilfen für die verschiedenen Institutionen und Akteure im Gesundheitswesen (z.B. Länder, Sozialversicherung, Krankenanstaltenträger und Krankenanstalten, Personal im Gesundheitswesen, PatientInnenvertretungen) darstellen, werden im Rahmen dieser Kommunikation entsprechende Rückmeldungen bzw. Anfragen nicht nur unterstützt sondern sind z.T. auch ausdrücklich erwünscht.