4959/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.06.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/52-PMVD/2010                                                                                                 8. Juni 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 8. April 2010 unter der Nr. 5034/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung und Sport" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu 1 bis 6 und 8:

Im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport werden pro Jahr durchschnittlich rund 17.000 Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz gestellt und über die Bürgerservice­stelle in der Regel unverzüglich und unbürokratisch beantwortet. In den Jahren 2008 und 2009 wurde jeweils eine Anfrage nicht beantwortet, weil eine gesetzliche Verschwiegen­heitspflicht der Auskunftserteilung entgegenstand.

Zu 7:

Im Jahr 2009 wurde eine Anfrage nicht beantwortet und hierüber ein Bescheid erlassen.

Zu 9 bis 13:

Gemäß § 3 Auskunftspflichtgesetz sind Auskünfte ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen. Kann aus
besonderen Gründen diese Frist nicht eingehalten werden, so ist der Auskunftswerber darüber zu verständigen. Wird eine Auskunft nicht erteilt, so ist gemäß § 4 auf Antrag des Auskunftswerbers hierüber ein Bescheid zu erlassen. In meinem Ressort ist durch die ein­schlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die darauf aufbauenden Durchführungsbe­stimmungen zur Auskunftspflicht sichergestellt, dass Anfragen nach dem Auskunftspflicht­gesetz so weit wie möglich beantwortet werden. Dadurch ist eine mut­willige oder aus Bequemlichkeit erfolgende mangelhafte Auskunftserteilung von vornherein ausgeschlossen.

Zu 14:

Selbstverständlich wird sowohl auf der Homepage meines Ressorts als auch in diversen Broschüren auf entsprechende Kontaktmöglichkeiten hingewiesen.