4959/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.06.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/52-PMVD/2010 8. Juni 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 8. April 2010 unter der Nr. 5034/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 6 und 8:
Im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport werden pro Jahr durchschnittlich rund 17.000 Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz gestellt und über die Bürgerservicestelle in der Regel unverzüglich und unbürokratisch beantwortet. In den Jahren 2008 und 2009 wurde jeweils eine Anfrage nicht beantwortet, weil eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Auskunftserteilung entgegenstand.
Zu 7:
Im Jahr 2009 wurde eine Anfrage nicht beantwortet und hierüber ein Bescheid erlassen.
Zu 9 bis 13:
Gemäß
§ 3 Auskunftspflichtgesetz sind Auskünfte ohne unnötigen
Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des
Auskunftsbegehrens zu erteilen. Kann aus
besonderen Gründen diese Frist nicht eingehalten werden, so ist der
Auskunftswerber darüber zu verständigen. Wird eine Auskunft nicht
erteilt, so ist gemäß § 4 auf Antrag des Auskunftswerbers
hierüber ein Bescheid zu erlassen. In meinem Ressort ist durch die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen und die darauf aufbauenden Durchführungsbestimmungen
zur Auskunftspflicht sichergestellt, dass Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz
so weit wie möglich beantwortet werden. Dadurch ist eine mutwillige
oder aus Bequemlichkeit erfolgende mangelhafte Auskunftserteilung von
vornherein ausgeschlossen.
Zu 14:
Selbstverständlich wird sowohl auf der Homepage meines Ressorts als auch in diversen Broschüren auf entsprechende Kontaktmöglichkeiten hingewiesen.