496/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Die    Abgeordneten   zum  Nationalrat  Zanger,   Kolleginnen   und   Kollegen  haben  am 12.  Dezember  2008  unter  der  Zahl  466/J an  mich  eine schriftliche parlamentarische Anfrage    betreffend    „Festnahme    von   osteuropäischen   Spionen   am   Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweggerichtet.

                                         

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Am 25.09.2007, 16.00 Uhr, erlangte ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion Unzmarkt einen anonymen Hinweis, dass auf einem Baustellenareal in der Fliegerhorstkaserne Hinterstoisser in  Zeltweg drei bulgarische Staatsangehörige mit angeblich gefälschten Reisepässen aufhältig seien.

 

Zu Frage 2:

Drei Arbeiter, die in der Fliegerhorstkaserne mit Abbruch- und Montagearbeiten beschäftigt waren, waren in Besitz gefälschter Urkunden. Sie wurden wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden festgenommen und über Gerichtsbeschluss am 25.09.2007 in die Justizanstalt Leoben eingeliefert. Bei der Gerichtsverhandlung beim Landesgericht für Strafsachen Leoben am 28.09.2007 wurden die drei bulgarischen Täter nach den §§ 223, 224 StGB (Urkundenfälschung, Fälschung besonders geschützter Urkunden) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bedingt auf 3 Jahre verurteilt und aus der Haft entlassen.

Die drei Männer waren den ersten Tag in der Fliegerhorstkaserne beschäftigt und unter ständiger Beobachtung anderer Arbeiter. Dieser Arbeitsbereich lag außerhalb des sogenannten „Sicherheitsbezirkes“ (besonders abgesicherter Bereich). Zu keinem Zeitpunkt der Ermittlungen stand ein Spionageverdacht im Raum.

 

Zu Frage 4:

Die bulgarische Staatsbürgerschaft.

 

Zu Frage 5:

Gemäß EU-Recht Aufenthalts- und Niederlassungsrecht; bis 6 Monate, ohne Nachweis von Einkommensverhältnissen.

 

Zu Frage 6:

Laut eigenen Angaben seit 2 – 3 Monaten. Eine Person war seit 2001 mit Unterbrechungen in Österreich gemeldet.

 

Zu Frage 7:

Legale Einreise als EU-Bürger mittels Personalausweis bzw. bulgarischem Reisepass.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Nein.

 

Zu den Fragen 10 bis 15:

Die drei Personen wurden am 25.09.2007, zwischen 19.00 Uhr und 21.30 Uhr, in der Polizeiinspektion Judenburg wegen Verdachtes der Urkundenfälschung und Fälschung besonders geschützter Urkunden einvernommen. Die Verdächtigen waren geständig, die gefälschten belgischen Reisepässe in Bulgarien zum Preis von € 150,- gekauft zu haben. Sie waren der Meinung, mit einem westeuropäischen Reisepass legal in Österreich arbeiten zu können.

 

Zu den Fragen 16 bis 21:

Vom BVT wurde keine Einvernahme durchgeführt, weil es sich um ausschließlich kriminalpolizeiliche Delikte handelte und diesbezüglich auch keine Meldepflicht an das BVT besteht.

 

Zu den Fragen 22 bis 24:

Nein.

 

Zu den Fragen 25 bis 28 und 32 bis 35:

Es lagen keinerlei Verdachtsgründe hinsichtlich einer Spionagetätigkeit vor; daher erfolgte auch keine Anzeige in diesem Zusammenhang.

 

Zu den Fragen 29 bis 31:

Nein.

 

Zu den Fragen 36 bis 38:

Die drei Personen wurden bei der StA Leoben wegen §§ 223, 224 StGB (Urkundenfälschung und Fälschung besonders geschützter Urkunden) zur Anzeige gebracht.

 

Zu Frage 39:

Die drei Personen wurden von Beamten der Polizeiinspektion Unzmarkt am 25.09.2007 vorläufig festgenommen und laut Gerichtsanordnung am 26.09.2007 ins Gefangenenhaus der JA Leoben überstellt, wo sie am 28.09.2007 nach der Gerichtsverhandlung entlassen wurden.

 

Zu den Fragen 40 bis 44:

Von der zuständigen Verwaltungsbehörde wurden keine fremdenpolizeilichen Maßnahmen gesetzt, da es sich um Staatsbürger aus der Europäischen Union handelt und das Strafausmaß unter 6 Monate Freiheitsstrafe betrug.

 

Zu den Fragen 45 bis 47:

Nein.