4964/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.06.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 8. Juni 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0138-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5060/J betreffend „die Aktualität familienfreundlicher Maßnahmen österreichischer Unternehmen“, welche die Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 14. April 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Kontext der Maßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie setzt - das sind im Speziellen das Audit "berufundfamilie" und der Staatspreis "Familienfreundlichster Betrieb" -, gibt es selbstverständlich Kriterien, nach denen die Auditierung bzw. die Preisverleihung erfolgt.
Zentrale Kriterien beim Audit "berufundfamilie" sind die Handlungsfelder, in denen die Unternehmen Vereinbarkeitsmaßnahmen setzen - beispielsweise Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Führungskultur, Elternschaft, Karenz und Berufsrückkehr.
Grundsätzlich können Unternehmen dann als familienfreundlich gelten, wenn sie über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinausgehende Maßnahmen setzen, welche die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben erleichtern.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Viele Unternehmen bzw. Organisationen setzen Familienfreundlichkeit von sich aus im Rahmen ihrer Unternehmenskultur um. Nicht alle nehmen am Audit "berufundfamilie" bzw. am Staatspreis "Familienfreundlichster Betrieb" (bis 2009: Bundeswettbewerb "Frauen- und Familienfreundlichster Betrieb") teil, weshalb eine zahlenmäßige Angabe sämtlicher familienfreundlicher Unternehmen in Österreich nicht möglich ist.
Jedenfalls aber gelten jene rund 170 Unternehmen, die sich im Auditprozess befinden bzw. das Audit erfolgreich abgeschlossen haben, als familienfreundlich.
Im Rahmen des Bundeswettbewerbes "Frauen- und Familienfreundlichster Betrieb" wurden zwischen 1999 und 2007 rund 140 Unternehmen als "frauen- und familienfreundliche Betriebe" prämiert.
Ausgezeichnet wurden hierbei Betriebe in folgenden fünf Kategorien:
· Unternehmen mit 5-10 Mitarbeiter/innen
· Unternehmen mit 11-50 Mitarbeiter/innen
· Unternehmen ab 51 Mitarbeiter/innen
· Non-Profit Unternehmen/Institutionen
· Öffentlich-rechtliche Unternehmen/Institutionen
Teilnahmeberechtigt waren die jeweils drei bestgereihten Unternehmen bzw. Institutionen des jeweils letzten Landeswettbewerbs.
Anstelle des Bundeswettbewerbes gibt es ab 2010 den Staatspreis "Familienfreundlichster Betrieb", um den sich heuer insgesamt 73 Unternehmen bzw. Institutionen bewerben.
Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Das Auditierungsverfahren im Rahmen des Audits "berufundfamilie" wird derzeit an die aktuellen Standards und Abläufe des European "workandfamily audit" angepasst, das auch in Deutschland und in Teilen Italiens umgesetzt wird. Weitere Länder der Europäischen Union haben Interesse am Verfahren bekundet.
Alle Unternehmen, die sich am Audit beteiligen und die Standards und Abläufe des European "workandfamily audit" übernehmen, wenden zwar grundsätzlich ein weitgehend einheitliches Verfahren an. Da das Audit jedoch darauf zielt, dass die teilnehmenden Unternehmen Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind und da die gesetzlichen Voraussetzungen national unterschiedlich sind, ist eine Vergleichbarkeit der Unternehmen untereinander nicht direkt gegeben und darüber hinaus auch nicht Ziel des Audits.
Bei nationalen Wettbewerben und staatlichen Auszeichnungen sind jene Kriterien, die für alle Bewerber/innen gelten, eine Voraussetzung, um durch Vergleichbarkeit die Preisträger/innen durch eine Jury ermitteln zu können. Dem österreichischen Staatspreis vergleichbare internationale Wettbewerbe sind nicht bekannt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Mit der Förderung des Audit "berufundfamilie" und einer (zeitlich befristeten) Sonderrichtlinie für eine zusätzliche Förderung der Re-Auditierung und der Aufwertung der Bundeswettbewerbes zu einem Staatspreis „Familienfreundlichster Betrieb“ hat das Ressort wesentliche Impulse gesetzt, um weitere Unternehmen zum Aufbau familienfreundlicher Strukturen zu motivieren. Derzeit werden Audits im Hochschulbereich und Pflege- und Gesundheitswesen entwickelt, um in den Prozessen gezielt auf die Situation der Betroffenen eingehen zu können.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Für das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Schaffung fairer Rahmenbedingungen, sowie Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Arbeitswelt wichtige Anliegen.
Das Ressort nimmt daher seit mehreren Jahren am Audit "berufundfamilie" teil. 2002 wurde dazu eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt und dem Ministerium das Grundzertifikat verliehen. Im Jahr 2006 wurde dem Haus das Vollzertifikat als Qualitätsgütesiegel für die Familienfreundlichkeit verliehen. Durch die erneute Verleihung des Zertifikats Audit "berufundfamilie" im November 2009 wurde das kontinuierliche Engagement des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewürdigt.
Wichtige Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten, sind unter anderem eine flexible Arbeitszeitgestaltung, aber auch die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung, welche allen interessierten Arbeitnehmer/inne/n gewährt werden konnte.
Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wird dafür Sorge getragen, dass auf solche Beschäftigte bei der Anordnung von Sitzungsterminen, von Mehrarbeit und Überstunden, sowie bei Weiter- und Ausbildungsveranstaltungen Rücksicht genommen wird.
Die Erleichterung des Wiedereinstiegs in das Berufsleben und das Angebot eines Betriebskindergartens sind weitere Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Für Österreich sind zwei Studien bekannt:
· Statistik Austria (Hg.) (2006): Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Modul der Arbeitskräfteerhebung 2005. Wien: Verlag Österreich.
· Fischer, Sabine M.; Kotai-Szarka, Klara (2006): Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter besonderer Berücksichtigung männerspezifischer Bedürfnisse aus der Sicht der Arbeitgeber (Unternehmer, Manager) und Arbeitnehmer (Mitarbeiter). Wien.
So wichtig die Perspektive der Arbeitnehmer/innen ist, darf auch die Bedeutung der Befragung der Arbeitgeber/innen nicht unterschätzt werden. Sie dient in erster Linie dazu, die Motive der Arbeitgeber/innen für die Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen, den betriebswirtschaftlichen Nutzen etc. anhand der entsprechenden Kennzahlen zu erheben.
Aus dieser Intention heraus hat das Ressort die Pecher Consulting GmbH mit der Durchführung der Studie "Die Aktualität familienfreundlicher Maßnahmen österreichischer Unternehmen in Krisenzeiten" beauftragt. Die Studie kann von der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (www.bmwfj.gv.at) heruntergeladen werden.
Im Kontext der Einbindung von Arbeitnehmer/inne/n ist weiters darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Audits "berufundfamilie" Mitarbeiter/innen der jeweiligen Unternehmen intensiv in den Auditierungsprozess einbezogen werden, da es beim Audit maßgeblich ist, dass die Maßnahmen bedarfsgerecht und gemeinsam mit den Mitarbeiter/inne/n direkt im Unternehmen entwickelt werden.