4966/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.06.2010
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0092-III/FV/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 8. Juni 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5122/J-NR/2010 betreffend Unregelmäßigkeiten bei Aufnahmetests an der Fachhochschule (FH) Joanneum, die die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 22. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beant-wortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Der interne und unveröffentlichte Revisionsbericht der FH Joanneum ist mir bis dato nicht
bekannt.

 

Zu Frage 3:

Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurden von der rechtsfreundlichen Vertretung eines Lehrenden an der FH Joanneum mit Schreiben vom 9. Dezember 2009 Unter-lagen und Prozessakten zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren betreffend dessen Kündigung durch die FH Joanneum übermittelt. Mit diesem Schreiben wurde angeregt, die das Studien-recht betreffenden Behauptungen zum Aufnahmeverfahren, zur nachträglichen Abänderung von Noten und von „Zuständen“ am Studiengang einer Überprüfung gemäß § 15 Abs. 4 FHStG durch das Ressort zu unterziehen.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

Der Nationalrat hat keinen Revisionsbericht der FH Joanneum angefordert.

 

Zu Fragen 7 und 8:

Diese Umstände werden in der dem BMWF zugegangenen Klagsschrift des gekündigten
Lehrenden behauptet.

 

Sollten die behaupteten Anschuldigungen zutreffen, so würde dies in den arbeitsrechtlichen Verantwortungsbereich des Erhalters der FH Joanneum GmbH fallen, deren Organe die ent-sprechenden Konsequenzen zu ziehen hätten. Die FH Joanneum GmbH steht zu 75 % im
Eigentum des Landes Steiermark, zu 15 % im Eigentum der Joanneum Research
ForschungsGmbH und zu 10 % im Eigentum der Steirischen WirtschaftsförderungsGmbH.

 

Zu Frage 9:

Welche sonstigen Behauptungen noch im Raum stehen, kann seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung nicht beurteilt werden.

 

Zu Frage 10:

Ob noch weitere Personen direkt in die konkreten Vorwürfe involviert sind, kann seitens des Bundesministeriums nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 11:

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2009 wurde – wie bereits oben angeführt – gemäß § 15 Abs. 4 FHStG angeregt, die das Studienrecht betreffenden Vorwürfe zum „Aufnahmeverfahren“, zur „nachträglichen Abänderung von Noten“ und von „Zuständen am Studiengang“ einer Über-prüfung zu unterziehen. Dieser Anregung wurde gefolgt, die Vorwürfe wurden einer eingehenden Prüfung durch den in studienrechtlichen Belangen zuständigen Fachhochschulrat unterzogen, der sich bereits in seiner Vollversammlung mit diesen Vorwürfen befasst und auch Gespräche mit Studierenden des betreffenden Studienganges geführt hat. Nach derzeitigem Wissensstand entsprechen die das Studienrecht betreffenden Vorwürfe nicht den Tatsachen. Die sonstigen noch aufgestellten Behauptungen und Vorwürfe, die nicht das Studienrecht betreffen, fallen nicht in den Kompetenzbereich des Fachhochschulrates und sind durch die dafür zuständigen Gerichte zu behandeln.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Beatrix Karl e.h.