4967/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.06.2010
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0103-III/FV/2010 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 8. Juni 2010
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5169/J-NR/2010 betreffend Korruption und Mani-pulation an FH Joanneum, die die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen am 27. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2: Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurden von der rechtsfreundlichen Vertretung eines Lehrenden an der FH Joanneum GmbH mit Schreiben vom 9. Dezember 2009 Prozessakten zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren betreffend dessen Kündigung durch die FH Joanneum GmbH zur Kenntnis gebracht, in denen sich unter anderem auch diverse An-schuldigungen gegen den Studiengangsleiter finden. Mit diesem Schreiben wurde zudem ange-regt, die in der Klagsschrift das Studienrecht betreffenden angeführten Behauptungen zum Auf-nahmeverfahren, zur nachträglichen Abänderung von Noten und von „Zuständen“ am Studien-gang einer Überprüfung gemäß § 15 Abs. 4 FHStG durch das Ressort zu unterziehen.
Zu Frage 3: Die das Studienrecht betreffenden Behauptungen und Anschuldigungen zum „Aufnahmeverfah-ren“, zur „nachträglichen Abänderung von Noten“ und von „Zuständen am Studiengang“ werden unter Einbindung des in studienrechtlichen Belangen zuständigen Fachhochschulrates einer eingehenden Überprüfung unterzogen, der sich in seiner Vollversammlung mit diesen Vorwürfen befasst und auch Gespräche mit Studierenden des betreffenden Studienganges geführt hat. Nach derzeitigem Wissensstand entsprechen die das Studienrecht betreffenden Vorwürfe nicht den Tatsachen. Die sonstigen noch aufgestellten Behauptungen und Vorwürfe, die nicht das Studienrecht betreffen, fallen nicht in den Kompetenzbereich des Fachhochschulrates und sind durch die dafür zuständigen Gerichte zu behandeln.
Zu Fragen 4 bis 6: Die Beantwortung dieser Frage fällt in den
Verantwortungsbereich des Erhalters der FH
Zu Frage 7: Die Frage der Geltendmachung von Rechtsansprüchen kann nur durch die zuständigen Zivil-gerichte beurteilt werden.
Zu Frage 8: Die Durchführung der Bewerbungsverfahren liegt im Verantwortungsbereich der FH Joanneum. Auf Grund der Erhebungsergebnisse und des derzeitigen Wissensstandes ist nicht bekannt, ob es seitens der FH Joanneum zu einer Neubewertung vergangener Bewerbungsverfahren kom-men wird. Es bleiben die Ergebnisse der strafrechtlichen Überprüfung abzuwarten.
Zu Fragen 9 bis 12: Derartige Interventionen sind mir nicht bekannt.
Die Bundesministerin: |
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Dr. Beatrix Karl e.h.