497/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Dezember 2008 unter der Zahl 469/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Errichtung einer Erstaufnahmestelle in der Steiermark“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 7. Jänner 2009 befanden sich 3.154 grundversorgte Personen in der Steiermark.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Grundversorgungsquote war am Stichtag 7. Jänner 2009 um 8,91 % unterschritten. Um die Quote zu erfüllen, hätte die Anzahl der grundversorgten Personen in der Steiermark am 7. Jänner 2009 3.463 Personen sein müssen.

 

Zu den Fragen 4 bis 5:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.


Zu Frage 6:

Gemäß Artikel 9 Ziffer 1 der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG werden als Kostenhöchstsatz für die Unterbringung und Verpflegung in einer organisierten Unterkunft pro Person und Tag € 17.- festgelegt.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die kriminalpolizeilichen Statistiken geben lediglich Auskunft darüber, gegen wie viele Asylwerber in einem bestimmten Zeitraum als Tatverdächtige ermittelt wurde. Statistiken, die auch Rückschlüsse auf das Datum des Asylantrages oder auf eine Verurteilung zulassen würden, werden nicht geführt.

 

Im Jahr 2007 betrafen die Ermittlungen gegen Asylwerber als Tatverdächtige 127 strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, 50 strafbare Handlungen gegen die Freiheit, 396 strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen, 8 strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit, 3 strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr, 54 sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB sowie 89 Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen.

 

Im Jahr 2008 betrafen die Ermittlungen gegen Asylwerber als Tatverdächtige 109 strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, 38 strafbare Handlungen gegen die Freiheit, 470 strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen, 11 strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit, 4 strafbare Handlungen gegen den Geldverkehr, 48 sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB sowie 64 Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen.

 

Ein Tatverdächtiger wird mehrfach gezählt, wenn ihm mehrere strafbare Handlungen zugeordnet werden.

 

Zu den Fragen 9 bis 16:

Das Regierungsprogramm sieht zur Entlastung der bestehenden Erstaufnahmestellen (EASt) Ost, West und Flughafen die Schaffung einer neuen, zusätzlichen Erstaufnahmestelle im Süden Österreichs vor. Konkrete Planungen gibt es derzeit noch nicht. Eine Prüfung wird jedenfalls im Lichte der Steigerung der Vollzugseffizienz, Verfahrensbeschleunigung sowie Effizienzsteigerung erfolgen.

 

Zu den Fragen 17 bis 20:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.