4973/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0109-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5042/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verhalten der Justiz zu Verdachtsmomenten gegen Karl-Heinz Grasser“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Diese Fragen beziehen sich auf den Inhalt eines anhängigen und gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Wien. Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen in der Fragestunde am 25. März 2010 in der 59. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, sowie auf die Beantwortung der Anfrage betreffend „das dritte BUWOG-Liechtenstein-Konto“ (Drittes Konto), Zahl 4821/J-NR/2010.

Zu 3:

Die angesprochene Entscheidung des Bezirksgerichtes Leopoldstadt erfolgte im Rahmen des in Ausübung der Rechtsprechung unabhängigen richterlichen Amtes (Art. 87 Abs. 1 B-VG), ist daher nicht Gegenstand der Vollziehung eines Mitgliedes der Bundesregierung (Art. 52 Abs. 2 B-VG) und unterliegt somit auch nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass für das Bundesministerium für Justiz keine Möglichkeit besteht, in Entscheidungen der in Ausübung der Rechtsprechung unabhängigen Gerichte einzugreifen.

 

. Juni 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)