4976/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung


 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0056-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. Juni 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Carmen Gartelgruber, Kolleginnen

und Kollegen vom 14. April 2010, Nr. 5059/J, betreffend die

Zuschüsse von thermischer Gebäudesanierung

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen vom 14. April 2010, Nr. 5059/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Per 31.12.2009 wurden insgesamt 15.795 Ansuchen auf Förderungen von Maßnahmen zur thermischen Sanierung gestellt. Die Ansuchen teilen sich auf 15.188 Ansuchen aus dem privaten Bereich sowie 607 Ansuchen auf den gewerblichen Sektor auf.


Zu Frage 2:

 

Von den 15.795 Ansuchen wurden insgesamt 14.922 (per 31.12.2009) positiv erledigt. Davon entfallen 14.393 geförderte Maßnahmen auf den privaten, 529 Maßnahmen auf den gewerblichen Sektor. Somit wurden 94 % der gestellten Ansuchen positiv erledigt.

 

Zu Frage 3:

 

Private:

Durchschnittliche Förderung: 4.300,- €

Max. Einzelförderung: 5.000,- €

 

Betriebliche:

Durchschnittliche Förderung: 34.200,- €

höchste Einzelförderung: 497.892,- €

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Zunächst darf darauf verwiesen werden, dass für Angelegenheiten des Bauwesens grundsätzlich die Länder zuständig sind. Die angesprochene Förderaktion war eine einmalige Aktion des Bundes im Rahmen des  Konjunkturpakets II. Es ist erfreulich, dass diese Aktion sehr gut angenommen wurde und damit ein echter Impuls im Bereich der thermischen Sanierung gesetzt werden konnte.

 

Im Rahmen der von Bundesminister Mitterlehner und mir präsentierten Energiestrategie für Österreich wird die Bedeutung des Bereichs Sanierung betont. Inwieweit nun die Länder im Rahmen ihrer Wohnbaufördersysteme entsprechende Impulse im Bereich der Sanierung von Wohnbauten setzen werden, ist noch offen.

 

Dessen ungeachtet bildet die thermische Sanierung von gewerblichen Bauten weiterhin einen wichtigen Schwerpunkt in der reformierten Umweltförderung im Inland, sodass Förderansuchen von Unternehmen weiterhin gefördert werden können.

 

Zu Frage 7:

 

Die Zahlen ergeben sich aus ersten Grobabschätzungen aus unterschiedlichen Quellen, in denen die durch die Förderung ausgelösten Investitionen und die daraus resultierenden möglichen Energie- und CO2-Einsparungen abgeschätzt wurden.


Zu Frage 8:

 

Aufgrund der vorliegenden Zahlen per 31.12.2009 beläuft sich die gesamte CO2-Einsparung auf rd. 3,3 Mio. Tonnen. Das bedeutet, dass dieses Volumen an CO2-Einsparung über die gesamte Lebenszeit der Maßnahmen erzielt wird. Umgerechnet auf den jährlichen Einspareffekt entspricht dies einem Volumen von rd. 110.000 Tonnen CO2.

 

Zu Frage 9:

 

Für das Konjunkturpaket wurde eine makroökonomische Analyse der Effekte der Förderungen beim WIFO in Auftrag gegeben. Die vorliegenden Ergebnisse basieren auf den bislang getätigten Zusagen. Wenngleich die im Folgenden aufgezeigten Effekte unter Berücksichtigung der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu sehen sind, hat sich das Konjunkturpaket für Konjunkturbelebung, Beschäftigung und Klimaschutz positiv dargestellt:

 

Demnach fällt in Folge des Konjunkturpakets ein Beschäftigungseffekt von rd. 15 Personen je investierter Million Euro an, was einer Erhöhung des Beschäftigungsstandes um rd. 8.700 Personen entspricht.

 

Auf der anderen Seite haben diese Investitionen zu einem zusätzlichen Wertschöpfungseffekt von 385 Mio. € geführt, was einem BIP-Plus von 0,139 % entspricht. Zusätzlich hat sich aufgrund damit gestiegener Steuereinnahmen einerseits und reduzierter arbeitsmarkt-bezogener Ausgaben andererseits die Verfügbarkeit öffentlicher Mittel um 488 Mio.  € erhöht. Das bedeutet, ein Euro an Förderung bringt durch die ausgelösten Investitionen rund 5 bis 6 Euro Entlastung für den Staatshaushalt.

 

Zu Frage 10:

 

Es braucht ein umfassendes Sanierungsprogramm mit verschiedenen Maßnahmen bis 2020 um bis dahin die Sanierungsrate auf 3% zu steigern.

 

Zu Frage 11:

 

Um die Ziele der Energiestrategie Österreich zu erreichen, muss ein umfassendes Maßnahmenpaket im Gebäudebereich umgesetzt werden. Die wesentlichen Eckpunkte dieses Pakets, das im Rahmen der Energiestrategie von den Experten ausgearbeitet  wurde, sind:


a)     Sanierungsqualität verbessern

b)     Erneuerbare zur Wärmeversorgung – „Umstieg von Fossil auf Erneuerbar“

c)     Wohnrechtliche Rahmenbedingungen verbessern

d)     Neubaustandards verbessern (EU GebäudeRL 2: „Fast-Nullenergiegebäude“)

e)     Eine Weiterentwicklung der bestehenden Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über „Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen“

 

Zu Frage 12:

 

Der 1.1.1999 wurde deshalb gewählt, weil davon ausgegangen wurde, dass Gebäude, die nach diesem Stichtag gebaut wurden, weitgehend einen zeitgemäßen energetischen Standard aufweisen.

 

 

Der Bundesminister: