4977/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0058-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 10. Juni 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen

und Kollegen vom 15. April 2010, Nr. 5063/J, betreffend Österreichische

Position zum Elefantenschutz bei der Artenschutzkonferenz in Doha

(März 2010)

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen vom 15. April 2010, Nr. 5063/J, teile ich Folgendes mit:


Zu den Fragen 1 und 10:

 

Nachdem Sambia einen reduzierten CoP15 Antrag, also eine Herunterlistung ohne Rohelfenbeinabverkauf, zu einer neuerlichen Abstimmung brachte, war eine neue EU Koordinierung vor Ort erforderlich. Konsequenterweise hat sich Österreich, wie bereits in Brüssel und konform mit WWF International, IUCN und TRAFFIC und gestützt auf den Expertenbericht des CITES Sekretariats, positiv zu einer Herunterlistung geäußert. Nachdem sich die EU zu diesem neuen Antrag wiederum nur zu einer Enthaltung einigen konnte, trug Österreich diese Position selbstverständlich mit.

 

Eine berechtigte Herunterlistung ist auch nicht als Aufweichung des Elefantenschutzes zu sehen, weil es erstens keinen bekannten Einfluss auf die Populationen in anderen Ländern hat und zweitens, weil es auf effektiven nationalen Schutzmaßnahmen aufbaut und diese sogar unterstützt.

 

Zu Frage 2:

 

Die Europäische Union war sich bereits vorher im Klaren, dass eine Enthaltung ihrer 27 Stimmen zu einem Scheitern der Anträge Sambias und Tansanias für eine Herunterlistung ihrer Elefantenpopulationen führen wird.

 

Österreich und die EU-Mitgliedstaaten haben darüber hinaus die Anträge Tansanias und Sambias (nicht wie in der Frage angeführt Simbabwes) auf Abverkauf ihrer Rohelfenbein-Lagerbestände ausdrücklich abgelehnt.

 

Zu Frage 3:

 

Österreich hat sich bezüglich der beantragten Herunterlistung der Population in Sambia in Übereinstimmung mit den international namhaftesten Artenschutzorganisationen für die Herunterlistung ausgesprochen. All diese Organisationen bestätigten, dass die Kriterien für eine Herunterlistung erfüllt sind. Eine berechtigte Herunterlistung ist auch nicht als Aufweichung des Elefantenschutzes zu sehen.


Zu Frage 4:

 

Diese Behauptung ist unrichtig. Der bei der 57. Sitzung des Ständigen Ausschusses (SC57, 2008) abgesegnete und im selben Jahr durchgeführte Abverkauf von Rohelfenbein seitens Länder im südlichen Afrika wurde bereits bei CoP12 im Jahre 2002 von den CITES-Vertragsstaaten genehmigt. Die damit verbundenen Auflagen wurden bei der CoP14 und SC57 innerhalb der EU und seitens der CITES-Vertragsstaaten generell als erfüllt betrachtet. Österreich hat sich daher nicht für Elfenbeinhandel eingesetzt, sondern die Erfüllung der in Resolution 10.10 (rev. CoP14) festgelegten Kriterien bestätigt.

 

Wie bereits in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4176/J ausgeführt, hat bereits seit 2004, also einige Jahre vor dem 2008 stattgefundenen Elfenbeinabverkauf, eine Zunahme der Wilderei und des illegalen Elfenbeinhandels eingesetzt. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Rohelfenbeinabverkauf und illegalem Elfenbeinhandel ist also derzeit nicht erkennbar.

 

Zu Frage 5:

 

Die Vorraussetzungen für eine Herunterlistung der Population Sambias waren erfüllt, was Österreich anerkannte. Der Antrag Tansanias war in seiner Gesamtheit nicht akzeptabel und wurde von Österreich auch nicht unterstützt. Rohelfenbeinabverkauf aus beiden Ländern wurde von Österreich abgelehnt. Österreich setzte sich also nicht für eine Lockerung des Elefantenschutzes ein, sondern für die Anerkennung und einen positiven Anreiz für jenes Land, wo Instrumente des Elefantenschutzes zu guten Ergebnissen geführt haben.

 

Zu Frage 6:

 

Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. Die Sachverständigenberichte unterstützten – auch unter Berücksichtigung einzelner Kritikpunkte – die Anträge beider Länder.


Zu Frage 7:

 

Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Der bei CoP12 (2002) grundsätzlich genehmigte und bei SC57 (2008) abgesegnete Rohelfenbeinabverkauf war ein „Paket“ für alle Länder mit Elefanten­populationen im Anhang II, inklusive Simbabwe. Österreich hat jedoch bei einer der ersten Ratsarbeitsgruppensitzungen im Vorfeld zu CoP14 seine Bedenken zu den veränderten Bedingungen in Simbabwe klar zum Ausdruck gebracht.

 

Zu Frage 8:

 

Die Mittelverwendung des Rohelfenbeinabverkaufs von 2008 durch Simbabwe, Namibia, Südafrika und Botswana ist in Doc. 36.3 der 58. Sitzung des Ständigen Ausschusses von CITES ausgeführt (http://www.cites.org/eng/com/SC/58/index.shtml). Durch die enorm hohen Kosten eines effektiven Schutzes von Elefanten sind die gesunden Bestände in Ländern wie Namibia, Botswana, Südafrika und Sambia nur darauf zurückzuführen, dass Einnahmen aus Ökotourismus und Jagdtourismus zu einem signifikanten Teil nicht nur für Schutzmaßnahmen, sondern an mit Elefanten lebenden Menschen fließen. Diesem finanziellen Anreizsystem ist es also zu verdanken, dass in den genannten Ländern betroffene Menschen aktiv am Schutz von Elefanten mitwirken. Die Transparenz der Mittelverwendung könnte immer besser sein, aber die erfreulichen Resultate liegen auf der Hand. Auch Tansania hatte ein sehr gut funktionierendes Anreizsystem, das sogenannte „Selous Retention Scheme“, was einen sehr erfolgreichen Schutz bewirkte und zur größten nationalen Population von Elefanten führte (weit über 100.000 Elefanten). Dieses System wurde jedoch 2005 eingestellt, was zu einer erneut starken Zunahme der Wilderei führte.

 

Zu Frage 9:

 

Sowohl WWF International als auch WWF Österreich haben eine Herunterlistung der Elefantenpopulation Sambias unterstützt – im Gegensatz zum Antrag von Tansania. In Anbetracht der Emotionalisierung dieses Themas ist das eine klare Anerkennung der Erfolge Sambias, ihre Elefantenpopulation trotz enorm hoher finanzieller Kosten nachhaltig zu managen.

 

 

Der Bundesminister: