4979/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am

13. April 2010 unter der Zahl 5043/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abkommen mit Marokko“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja, ein Treffen wurde vereinbart.

Im Zuge einer Regierungsumbildung im Königreich Marokko kam es zur Bestellung eines neuen Innenministers. Dieser hat die Einladung angenommen, ein mit seinem Vorgänger vereinbartes offizielles Arbeitstreffen in Österreich zu absolvieren. Als Termin für dieses Treffen wird der Herbst 2010 in Aussicht genommen.

 

Zu Frage 2:

Bei dem von den Ministern zu behandelnden Abkommen handelt es sich nicht um ein bilaterales Rückübernahmeabkommen. Ein Rückübernahmeabkommen wird derzeit auf EU-Ebene zwischen der EU und dem Königreich Marokko verhandelt. Parallele Verhandlungen zu einem bilateralen Rückübernahmeabkommen zwischen Österreich und Marokko sind dadurch nicht möglich.

Bei dem Abkommen, das anlässlich des Gegenbesuchs des marokkanischen Innenministers in Österreich unterzeichnet werden soll, handelt es sich um ein Memorandum of Understanding über die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit. Ein österreichischer Entwurf dazu wurde dem marokkanischen Innenministerium übermittelt.

Inhalt ist insbesondere die verstärkte Zusammenarbeit in folgenden Bereichen: Grenzsicherung, Bekämpfung des internationalen illegalen Drogenhandels, Diensthundeausbildung, Datenaustausch, Ausbildungsbereich, Dokumentensicherheit, Bekämpfung der illegalen Migration, Asylwesen, gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen, Bekämpfung von Menschenhandel und Schlepperei, Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Das Memorandum wird am Tag der Unterfertigung wirksam.

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken liegen nicht vor. Es kann lediglich angegeben werden, wie viele marokkanische Staatsangehörige im jeweiligen Zeitraum auf dem Luftweg in Nicht-EU-Länder abgeschoben wurden. Obwohl derartige Abschiebungen in der Regel in den Heimatstaat des jeweiligen Fremden erfolgen, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in Ausnahmefällen Fremde z.B. aufgrund eines bilateralen Abkommens in ein anderes Land abgeschoben wurden.

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 26 marokkanische Staatsangehörige, davon 14 auf dem Luftweg in Nicht-EU-Länder abgeschoben; im Jahr 2010 (bis 30.4.) von insgesamt 4 abgeschobenen marokkanischen Staatsangehörigen 3 auf dem Luftweg in Nicht-EU-Länder.

 

Zu Frage 4:

Dies kann erst auf Basis von praktischen Erfahrungen nach Vorliegen des von der EU abzuschließenden Abkommens seriös eingeschätzt werden.

 

Zu Frage 5:

Ja, Abkommen werden je nach Bedarf und Möglichkeiten sowohl auf EU- als auch auf bilateraler Ebene angestrebt.

 

Zu Frage 6:

Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Drogenangeboten führt das Stadtpolizeikommando (SPK) Innsbruck seit Jahren zahlreiche Präventionsmaßnahmen durch. Dies sind insbesondere Informationsveranstaltungen in Schulen aber auch Maßnahmen in verschiedenen anderen Einrichtungen wie Jugendzentren. Konkret wurden beispielsweise 2009 in Schulen 20 Stunden Suchtmittel-Vorträge gehalten (ca. 250 Schülerinnen und Schülern wurden erreicht). Im Zuge des Schwerpunktmonats „Bleib sauber – Jugend OK“, bei dem die Suchtmittel-Problematik ein Themenpunkt war, wurden mit Schülerinnen und Schülern von insgesamt 28 Klassen mehrere Workshops veranstaltet. In zwei Jugendzentren nahmen Polizisten an Diskussionen mit Jugendlichen teil. Weiters gab es zwei Schwerpunkte, bei denen jeweils Beamtinnen und Beamte in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Jugendlichen in Kontakt traten, sowie mehrere Jugendschutzkontrollen in Lokalen und auf öffentlichen Plätzen durchführten. Dabei waren jeweils 10 – 14 Beamtinnen und Beamte eingesetzt. Diese Maßnahmen werden weitergeführt.

 

Zu Frage 7:

Seit März 2007 besteht im SPK Innsbruck eine eigene Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung dieser spezifischen Kriminalitätsform („Ermittlungsgruppe – Suchtmittel“ [EGSM]). Sie besteht aus 8 Beamten, welche sich ausschließlich dieser Thematik widmen. Mit Mai 2009 wurde im SPK Innsbruck die im Jänner 2008 neu geschaffene Dienststelle für Ausgleichsmaßnahmen (Polizeiinspektion (PI) Innsbruck Kaiserjägerstraße AGM) von 15 auf 30 Beamtinnen und Beamte aufgestockt. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter widmen sich zu ca. 50% ihrer disponiblen Dienstzeit der Überwachung und Kontrolle der „nordafrikanischen Suchtmittel-Szene“. Zusätzlich führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sonstigen Innsbrucker Dienststellen laufend Kontrollen durch. So überwacht beispielsweise die PI Innsbruck-Kaiserjägerstraße AGM gemeinsam mit der PI Innsbruck-Saggen seit Monaten den Hauptbahnhof Innsbruck über mehrere Stunden pro Tag mit einer uniformierten Streife. Eine weitere wichtige Komponente in der täglichen Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität stellt die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) des Landeskriminalamt Tirol dar, welche das SPK Innsbruck regelmäßig unterstützt.

 

Im Fremdenpolizeilichen Referat der Bundespolizeidirektion Innsbruck sind mit der Marokkanerproblematik im Sinne von notwendigen Aufenthalt beendenden Verfahren und Maßnahmen im Schnitt 2-3 Personen beschäftigt.

 

Zu Frage 8:

Es werden die verschiedensten Maßnahmen ergriffen, um die Gewaltbereitschaft von Mitgliedern der nordafrikanischen Szene gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zu senken. Der Modus zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform wird laufend neuen Gegebenheiten angepasst. Maßnahmen sind beispielsweise Ermittlungen auf kriminalpolizeilicher Ebene, wie Strukturermittlungen, Überwachungen durch zivile Kräfte vor Ort, Kontrolldruck und Überwachung durch uniformierte Kräfte vor Ort, Überwachung neuralgischer Örtlichkeiten, Videoüberwachungen, Schwerpunkte mit zivilen und uniformierten Kräften, interner Erfahrungsaustausch und Vernetzung mit Behörden. Durch die exzellente Personalkenntnis in der Szene, über die die Beamtinnen und Beamten im Bereich des SPK Innsbruck verfügen, gelang es beim Großteil der einschlägigen Gewalttaten, die Täter aus dieser Szene auszuforschen und zur Anzeige zu bringen bzw. in Haft zu nehmen. Dieser hohe Kontrolldruck, verbunden mit der hohen Aufklärungsquote gerade bei Gewaltdelikten, wirkt präventiv. Dies zeigt sich insbesondere an Hand der positiven Deliktsentwicklung in den letzten Monaten.

 

Zu Frage 9:

Nein.

 

Zu Frage 10:

Der Innsbrucker Hauptbahnhof ist täglicher Anlauf- und Verkehrsknotenpunkt für bis zu 25.000 Menschen. Durch effiziente polizeiliche Methoden, aber auch durch eine eigene Arbeitsgruppe, an der sich die Polizei beteiligt und die viele präventive Maßnahmen initiiert, konnte die Kriminalität am Hauptbahnhof reduziert werden. So reduzierten sich z.B. die strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben von 47 im Jahre 2008 auf 24 im Jahre 2009, jene gegen fremdes Vermögen von 366 auf 194.

 

Zu Frage 11:

Die Exekutivbediensteten werden laufend geschult. Die Schulungen umfassen menschenrechtliche, rechtliche, kriminalpolizeiliche und taktische Aspekte bei Suchtmittelkontrollen und Amtshandlungen nach dem SPG, FPG und Asyl-Gesetz. Eigene Schulungen, die lediglich auf „Marokkaner“ abzielen, gibt es nicht, allerdings fließen spezifische Aspekte und Informationen zur jeweiligen aktuellen Lage in Form von Briefings in die allgemeinen Schulungen und Dienstbesprechungen ein.

 

Zu Frage 12:

Die Zusammenarbeit zwischen allen Instanzen (Sicherheits- und Justizbehörden) erfolgt auf regelmäßige, kooperative und problemlose Art und Weise.