4987/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.06.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 14. April 2010 unter der Zahl 5049/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach §168a Strafgesetzbuch – Pyramidenspiele / Schenkkreise im Jahr 2009“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die statistischen Daten zu Ketten- und Pyramidenspielen nach § 168a StGB können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Es handelt sich dabei um die bei einer österreichischen Staatsanwaltschaft angezeigten Fälle. Im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit der Ermittlungsverfahren kann eine namentliche Bekanntgabe der Beschuldigten nicht erfolgen.
Eine Auswertung der Anzeigen erfolgt in der Kriminalstatistik hinsichtlich der örtlichen Wirkungsbereiche der Sicherheitsbehörden I. und II. Instanz und nicht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeiten der Gerichtshöfe bzw. Staatsanwaltschaften. Aus diesem Grund wurde im Hinblick auf die gebotene Verwaltungsökonomie eine Auswertung nach Bundesländern, nicht aber nach örtlicher Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften durchgeführt.
|
Jahr 2009 |
Angezeigte Fälle |
Geklärte Fälle |
|
Burgenland |
- |
- |
|
Kärnten |
- |
- |
|
Niederösterreich |
1 |
1 |
|
Oberösterreich |
2 |
2 |
|
Salzburg |
229 |
226 |
|
Steiermark |
3 |
3 |
|
Tirol |
- |
- |
|
Vorarlberg |
- |
- |
|
Wien |
- |
- |
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Österreich gesamt |
235 |
232 |
Zu den Fragen 3 bis 5:
Vom Bundesministerium für Inneres werden bei staatsübergreifenden Erhebungen die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle wie Interpol, Europol oder auch die entsendeten Verbindungsbeamten genutzt. Diese Kanäle wurden auch im Jahr 2009 im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit verwendet, so gab es z.B. eine Anfrage an Interpol Wiesbaden bezüglich eines Schenkkreises aus dem Bundesland Oberösterreich. Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen nicht möglich.
Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Bereich des Pyramidenspiels keine Anlass unabhängigen Recherchen im Internet durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß tritt gerade im Internet das Problem auf, dass diese Internetseiten meist von Servern aus dem Ausland betrieben werden und davon ausgegangen werden kann, dass sich die Täter zur Verschleierung ihrer wahren Herkunft so genannter Proxyserver auf der ganzen Welt bedienen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Da Schenkkreise auch unter dem allgemeinen Begriff Pyramidenspiel statistisch erfasst werden, können dazu keine gesonderten Angaben gemacht werden. Bezüglich statistischer Daten wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Es werden laufend sicherheitsbehördliche Erhebungen gegen Betreiber von Pyramidenspielen geführt. Gegen einen Schenkkreis in Salzburg wurde seit 2008 ermittelt und der Abschlussbericht im Februar 2010 an die Staatsanwaltschaft Salzburg übermittelt. Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht möglich.
Zu Frage 11:
Angebote zur Teilnahme an Gewinnerwartungssystemen nach § 168a StGB werden immer öfter über das Internet verbreitet, wobei die Organisatoren nur schwer auszuforschen sind, da die Verbreitung über Server erfolgt, die ihren Standort in den verschiedensten Ländern haben. Um solche Betreiber auszuforschen, sind vielfach langwierige gerichtliche Rechtshilfeverfahren notwendig. Darüber hinaus stellt die mangelnde Tatortzuständigkeit immer wieder ein Hindernis für die weitere Verfolgung im Inland dar.