4988/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.06.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Der Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 14. April 2010 unter der Zahl 5056/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Bürgermeister und Polizei-Postenkommandant in Personalunion“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zwei.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich handelt es sich bei der Ausübung eines derartigen Mandates um ein verfassungsmäßig gewährleistetes Grundrecht (Art. 3 StGG).
Zu den Dienstpflichten eines Beamten gehört nicht nur bei der Ausübung eines solchen Mandates – sondern vielmehr allgemein –, dass er seine Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch zu besorgen hat. Sollten Gründe vorliegen, welche seine volle Unbefangenheit in Zweifel ziehen könnten, so gehört es weiter zu seinen Dienstpflichten, sich der Ausübung seines Amtes zu enthalten und seine Vertretung zu veranlassen.
Zu Frage 3:
Ja.