4990/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0111-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 5057J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kontaktverbote in der BUWOG-Causa“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 9:
Nein. Es wurden im angefragten Ermittlungsverfahren keine „Kontaktverbote“ erlassen. Diese wären auch nur unter den Voraussetzungen der §§ 172 Abs. 2 bzw. 173 Abs. 5 Z 4 StPO denkbar.
. Juni 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)