4991/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.06.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-90180/0013-III/1/2010 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5107/J der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Einleitend weise ich darauf hin, dass die Anfrage zunächst zwar an mich als Konsumentenschutzminister, im Anschluss aber an den Herrn Bundesminister für Gesundheit gerichtet ist.
Festzuhalten ist, dass die legistische Zuständigkeit für Lebensmittelkennzeichnung beim BMG liegt.
Zu Frage 1:
Eine verpflichtende Kennzeichnung einer gentechnikfreien Produktion kommt aufgrund der EU Rechtslage nicht in Betracht, die Möglichkeit einer freiwilligen Kennzeichnung wurde jedoch geschaffen. Wir verweisen diesbezüglich auf die Beantwortung der Anfrage durch das BMG.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass mein Ressort zu Fragen der Aufweichung von Standards hinsichtlich der Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln eine restriktive Haltung einnimmt.
Zu Frage 2 bis 5: Hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen verweise ich auf die Anfragebeantwortung durch das BMG.
ZU den Fragen 6 bis 8: Es gibt keine diesbezüglichen Verhandlungen zwischen dem BMLFUW und dem BMASK.
Zu den Fragen 9 bis 11: Zwischen dem BMASK und dem Wissenschaftsministerium gibt es keine diesbezügliche Kooperation. Es gibt jedoch eine Kooperation zwischen dem BMG und dem BMLFUW, dazu verweisen wir auf die Beantwortung der Anfrage durch das BMG.
Zu Frage 12: Zur Vergabe des AMA Gütesiegels verweise ich auf die Beantwortung der Frage durch das BMG.
Zu Frage 13: Der Verein für Konsumenteninformation veröffentlicht und aktualisiert in seiner Zeitschrift „Konsument“ (www.konsument.at ) Beiträge über gentechnikfreie Lebensmittel.
Mit freundlichen Grüßen