4995/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.06.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0087-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Juni 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5064/J-NR/2010 betreffend Schularchitektur – Evaluierung laufender und zukünftiger Um- und Neubauten hinsichtlich Eignung für den ganztägigen Schulbetrieb, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 15. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Plattform SchulUMbau ist bekannt und es bestehen auch Kontakte mit mehreren Repräsentantinnen und Repräsentanten der Initiative.

 

Zu Frage 2:

Durch das klare Bekenntnis des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu Architekturwettbewerben als wichtiges Instrument zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Baukultur in Österreich werden Neu-, Erweiterungs- und Umbauvorhaben von Bundesschulen grundsätzlich als baukünstlerische Wettbewerbe ausgeschrieben. Die Auswahl der eingereichten Projekte erfolgt durch interdisziplinär zusammengesetzte Kommissionen in denen die Architektenschaft stets maßgeblich vertreten ist. Somit sind grundlegende Aspekte der Architektur entsprechend berücksichtigt.

 

Zu Frage 3:

Das Schulentwicklungsprogramm der Bundesregierung sieht ein Projektprogramm für die Qualitätsverbesserung und Ausweitung der räumlichen Infrastruktur an Bundesschulen vor. In dem dort definierten Gesamtrahmen sind auch für den Bereich der Tagesbetreuung finanzielle Mittel vorgesehen.

 

Zu Frage 4:

Die für Bundesschulen geltenden Flächenbudgets umfassen sämtliche Nutzflächen für den Verwaltungsbereich, den lehrplanmäßigen Unterricht, die Pausenzeiten, und auch für die Tagesbetreuung. Das gesamte Schulgebäude steht somit multifunktionell zur Verfügung. Ob einzelne Räumlichkeiten in der tatsächlichen Benützung ausschließlichen Zwecken der Tagesbetreuung gewidmet werden, obliegt dem jeweiligen Standort und stellt ein Zeichen der dort entwickelten Schulkultur dar.

 

Zu Fragen 5 und 8:

Die konkreten Planungen entstehen in einem gemeinsamen Entwicklungsprozess zwischen Bauherrn, Architekturbüro und der Schulverwaltung unter enger Einbindung der Schulleitung, um auch Anliegen der jeweils vorhandenen Schulkultur zu berücksichtigen.

Die Definition von Funktionszusammenhängen, die Mischung von offenen und geschlossenen Zonen sowie die Zugänglichkeit zu gewidmeten Freibereichen, die insbesondere für die Tagesbetreuung eine wertvolle Ergänzung darstellt, wird somit standortbezogen entwickelt. Daher hat sich die Fragestellung nach einer Evaluierung oder einem allgemeinen Kriterienkatalog bisher nicht gestellt.

 

Zu Frage 6:

Ja, diese Erhebung wird im Zuge der Definition der Projektziele durch die Landesschulräte/den Stadtschulrat für Wien durchgeführt.

 

Zu Frage 7:

Ja, die baulichen Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes werden entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Fristen schrittweise umgesetzt.

 

Zu Frage 9:

Auf Grund der Kompetenzlage ist eine finanzielle Unterstützung der Pflichtschulerhalter bei der baulichen Umsetzung von Baumaßnahmen nicht vorgesehen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.