500/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0026-I/4/2009

Wien, am 13. Februar 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Dezember 2008 unter der Nr. 489/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ministerbüros und Staatssekretariate der neuen Bundesregierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Eingangs weise ich darauf hin, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenem Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist und daher unterlassen wurde.

 

Zu Frage 1:

Ø     Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Namen und Aufgabenbereich, sind seit dem 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grundlage (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag ge­mäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basiert jeweils dieses Dienstverhältnis?

 

Die Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts, des Büros der Bun­desministerin im Bundeskanzleramt sowie des Büros meines Staatssekretärs zum Stichtag 16.12.2008 sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Kabinett BK FAYMANN

Name

Rechtsgrundlage

Aufgabengebiet

HESSE Gerhard Dr

BDG

Kabinettschef, Verfassungs- und sonstige Rechtsangelegenheiten

MEINDL Jürgen Mag

BDG

Stellvertretender Kabinettschef, Außenpolitik

WRABETZ Bernhard Mag

BDG

Außen-, Europapolitik

BAYER Nicole Mag

VBG/SV

Angelegenheiten der EU,

EU-Regionalpolitik

AUER Maria Mag

VBG/SV

Bürgerservice

FEIGL Angelika Mag

VBG/SV

Presse

ZEHETNER Thomas Dr

VBG/SV

Presse, Internationale Medien

PICHLER Robert

VBG/SV

Koordinationsaufgaben

SCHMID Gerhard Dr Prof

BDG

Bildung, Wissenschaft

 

Büro BM HEINISCH-HOSEK

Name

Rechtsgrundlage

Aufgabengebiet

FLATZ Angelika Mag

VBG/SV

Büroleiterin

THALLER Andreas Mag

BDG

stellvertretender Büroleiter, Referent Öffentlicher Dienst

BUCHTA-KADANKA

Andreas Mag

VBG/SV

Öffentlicher Dienst

NIAVARANI Jaqueline MMag

VBG/SV

Frauen/Internationales Gleichbehandlung

STEFENELLI Petra Mag

VBG/SV

Frauen/Gewalt

STILLING Ines Mag

VBG/SV

Frauen/Arbeitsmarkt

STROBEL Dagmar Mag

VBG/SV

Presse

ÜBLACKNER Susanne Mag

VBG/SV

Frauen/Jugend/Parlament/Gesundheit 

 


 

Büro StS Dr. OSTERMAYER

Name

Rechtsgrundlage

Aufgabengebiet

Mag. GRETZMACHER

Nikolaus

AL

Büroleiter

KOTLOWSKI Marcin

VBG/SV

stellvertretender Büroleiter, Referent Informationstechnologien, Presse

FRANTA Elvira Bakk

Abordnung von einer anderen Gebiets­körperschaft

Presse

KÖNIG Erich Mag

VBG

Medien

 

Zu Frage 2:

Ø     Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Namen und Aufgabenbereich, waren bis zum 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerich­teten Staatssekretärs beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grund­lage (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?

 

Die Daten der zum Stichtag 1.12.2008 in einem beim Bundeskanzleramt eingerichte­ten politischen Büros beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der nach­stehenden Aufstellung zu entnehmen.

 

Kabinett BK Dr. GUSENBAUER

Name

Rechtsgrundlage

Aufgabengebiet

SCHNIZER Johannes Dr

BDG

Kabinettschef

HESSE Gerhard Dr

BDG

Stellvertretender Kabinettschef, Referent Verfassungs- und sonstige Rechtsangelegenheiten

WRABETZ Bernhard Mag

BDG

Außen-, Europapolitik

SCHUH Christoph Mag

VBG

Sport und Wirtschaft, Glücksspielmonopol, regionale Wirtschaftspolitik, Tourismus, Landwirtschaft, Tierschutz

HIRSCH Stefan Mag

VBG

Presse

ORTHNER Waltraud Mag

VBG

Referentin Kunst, Kultur, Unterricht, Wissenschaft, Gesundheit

RESCHREITER August Dr

AL

Presse

BAYER Nicole Mag

VBG/SV

Angelegenheiten der EU,

EU-Regionalpolitik

PREISS Joachim Mag

VBG

Arbeit und Soziales

 


 

Büro BM SILHAVY

 

Name

Rechtsgrundlage

Aufgabengebiet

WOLLER Petra

BDG

Büroleiterin

 

ROTH Michael DI

VBG/SV

Stellvertretender Büroleiter, Referent Regionalpolitik

 

KÖNIG Erich Mag

VBG

Medienangelegenheiten

 

KVICALA Thomas Mag

VBG/SV

Presse

 

ZOPPOTH Cornelia

VBG/SV

Presse

 

NIAVARANI Jaqueline MMag

VBG/SV

Frauenrechte

 

STEFENELLI Petra Mag

VBG/SV

Arbeit

 

STILLING Ines Mag

VBG/SV

Frauenrechte, Förderungen, Gewaltschutz

 

BINDER Elisabeth Mag

VBG/SV

Parlamentarische Angelegenheiten

 

 

Büro StS Mag. SCHIEDER

Name

Rechtsgrundlage

Aufgabengebiet

THALLER Andreas Mag

BDG

Büroleiter

BUCHTA-KADANKA

Andreas Mag

VBG/SV

Öffentlicher Dienst

FISCHER Carmen

VBG/SV

Verwaltungsreform

SCHWARZ Jürgen

VBG/SV

Presse

 

Büro StS Dr. LOPATKA

Name

Rechtsgrundlage

Aufgabengebiet

SMOLY Fritz Mag

VBG

Büroleiter

SCHÜTZENHÖFER

Thomas Mag

VBG/SV

Stellvertretender Büroleiter, Referent Finanzangelegenheiten, Verwaltungsreform

ACHATZ Roland

VBG/SV

Presse

PÖLLAUER Sven

VBG/SV

Internationales, Parlament

 

Zu Frage 3:

Ø     Sollten die unter Punkt 2. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein oder sich in Auflösung befinden, wird angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese Dienstverhältnisse, geordnet nach nament­lich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden und welche Kosten (Kündi­gungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung, freiwillige Abferti­gung, Pönale, etc.) mit der Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden waren?

 

Generell halte ich fest, dass Ansprüchen von Dienstnehmern in Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen, die auf Grund dienstrechtlicher, besol­dungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger Verpflichtung zu Recht bestehen, nachgekommen werden muss und nachgekommen wurde.

 

Aus der Beendigung von vier Dienstverhältnissen zum 3.12.2008 bzw. von zwei Dienstverhältnissen mit Wirksamkeit 31.12.2008 sind Gesamtkosten in Höhe von ca. € 18.000,-- angefallen. Sämtliche Dienstverhältnisse endeten durch Fristablauf.

 

Zu den Fragen 4, 6 und 7:

Ø     Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Perso­nen die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch wird dieser, ausgewie­sen je namentlich bezeichnetem Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Son­derzahlungen und Überstundenpauschale sein?

Ø     Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig einge­richteten Staatssekretärs wurden Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienste­tengesetz abgeschlossen und in welchen Ausmaß übersteigen die darin verein­barten Gehälter das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

Ø     Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerich­teten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Ver­tragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen verein­bart, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifü­gung des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?
(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden:
Leiharbeitgeber, Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Über­stunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegen­heit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventional­strafe; die Beantwortung kann auch durch Beilage der entsprechenden Leihar­beitsverträge in Kopie substituiert werden)

 

Der Gehaltsanspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den politischen Büros wird durch das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956 oder durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt.

 

Zum Stichtag 16.12.2008 gehören vier Mitarbeiter meines Kabinetts der Verwen­dungsgruppe A1 an; Davon erhält ein Mitarbeiter ein monatliches Fixgehalt nach der Funktionsgruppe A1/8 und drei Mitarbeiter erhalten ein monatliches Fixgehalt nach der Funktionsgruppe A1/7. Mit zwei Mitarbeiterinnen wurde ein fixes Monatsentgelt der Bewertungsgruppe v1/5 vereinbart.

 

Zum Stichtag 16.12.2008 wurde mit einer Mitarbeiterin des Büros der Bundesministe­rin im Bundeskanzleramt ein fixes Monatsentgelt der Bewertungsgruppe v1/5 verein­bart. Ein Mitarbeiter gehört der Verwendungsgruppe A1 (A1/4) an.

 

Zum Stichtag 16.12.2008 ist ein Mitarbeiter im Büro des Herrn Staatssekretärs im Rahmen eines Arbeitsleihverhältnis mit einer gesetzlichen Interessenvertretung bei­gestellt. Ein Muster eines Arbeitsleihvertrages ist in der Beilage angeschlossen. Eine Mitarbeiterin ist von einer inländischen Gebietskörperschaft abgeordnet. Ein Mit­arbeiter wird nach dem Entlohnungsschema v (v1/3) entlohnt.

 

Mit allen übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der im Bundeskanzleramt ange­siedelten politischen Büros wurden Sonderverträge geschlossen, wobei die verein­barten Sonderentgelte die Normalentlohnung unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung um bis zu 25% über­schreiten.

 

Zu den Fragen 5 und 11:

Ø     Welche der in Frage 1 angeführten Personen erhält keine Überstundenpauscha­le?

Ø     Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufge­listet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Zwei der in Frage 1 angeführten Personen erhalten eine Überstundenpauschale. Bei jenen öffentlich Bediensteten, die der Funktionsgruppe 7 bzw. 8 der Verwendungs­gruppe A1 angehören und somit ein Fixgehalt beziehen, gelten 13.65% ihres Gehal­tes als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen. Bei jenen Mitarbeitern und Mitarbei­tern, die im Wege eines Arbeitsleihverhältnisses beschäftigt sind, wurden sogenann­te „all-in-Verträge“ abgeschlossen. Gleiches gilt für jene Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter, die mit Sonderverträgen beschäftigt sind.

 

Zu Frage 8:

Ø     Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 7. angefragten Personen vor Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach na­mentlich bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstge­bers, ausgeübt? Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten überlassenen Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Zu Frage 9:

Ø     An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeri­ums vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förde­rung, jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?

 

Es wurden keine Förderungen im Sinne der Anfrage vergeben.

 

Zu Frage 10:

Ø     Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um welche Organisationseinheiten handelt es sich jeweils, und in wel­chem Ausmaß wird diese Führungsfunktion wahrgenommen?

 

Keine.

 

Zu Frage 12:

12. Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten und/oder entgeltliche Aufsichtsratfunktio­nen aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

 

Mitarbeiter der genannten Büros nehmen solche Funktionen nicht wahr.

 

Anlage

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.