500/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2009
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0026-I/4/2009 |
Wien, am 13. Februar 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Dezember 2008 unter der Nr. 489/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ministerbüros und Staatssekretariate der neuen Bundesregierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs weise ich darauf hin, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenem Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist und daher unterlassen wurde.
Zu Frage 1:
Ø Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Namen und Aufgabenbereich, sind seit dem 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grundlage (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basiert jeweils dieses Dienstverhältnis?
Die Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts, des Büros der Bundesministerin im Bundeskanzleramt sowie des Büros meines Staatssekretärs zum Stichtag 16.12.2008 sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.
Kabinett BK FAYMANN
Name |
Rechtsgrundlage |
Aufgabengebiet |
HESSE Gerhard Dr |
BDG |
Kabinettschef, Verfassungs- und sonstige Rechtsangelegenheiten |
MEINDL Jürgen Mag |
BDG |
Stellvertretender Kabinettschef, Außenpolitik |
WRABETZ Bernhard Mag |
BDG |
Außen-, Europapolitik |
BAYER Nicole Mag |
VBG/SV |
Angelegenheiten der EU, EU-Regionalpolitik |
AUER Maria Mag |
VBG/SV |
Bürgerservice |
FEIGL Angelika Mag |
VBG/SV |
Presse |
ZEHETNER Thomas Dr |
VBG/SV |
Presse, Internationale Medien |
PICHLER Robert |
VBG/SV |
Koordinationsaufgaben |
SCHMID Gerhard Dr Prof |
BDG |
Bildung, Wissenschaft |
Büro BM HEINISCH-HOSEK
Name |
Rechtsgrundlage |
Aufgabengebiet |
FLATZ Angelika Mag |
VBG/SV |
Büroleiterin |
THALLER Andreas Mag |
BDG |
stellvertretender Büroleiter, Referent Öffentlicher Dienst |
BUCHTA-KADANKA Andreas Mag |
VBG/SV |
Öffentlicher Dienst |
NIAVARANI Jaqueline MMag |
VBG/SV |
Frauen/Internationales Gleichbehandlung |
STEFENELLI Petra Mag |
VBG/SV |
Frauen/Gewalt |
STILLING Ines Mag |
VBG/SV |
Frauen/Arbeitsmarkt |
STROBEL Dagmar Mag |
VBG/SV |
Presse |
ÜBLACKNER Susanne Mag |
VBG/SV |
Frauen/Jugend/Parlament/Gesundheit |
Büro StS Dr. OSTERMAYER
Name |
Rechtsgrundlage |
Aufgabengebiet |
Mag. GRETZMACHER Nikolaus |
AL |
Büroleiter |
KOTLOWSKI Marcin |
VBG/SV |
stellvertretender Büroleiter, Referent Informationstechnologien, Presse |
FRANTA Elvira Bakk |
Abordnung von einer anderen Gebietskörperschaft |
Presse |
KÖNIG Erich Mag |
VBG |
Medien |
Zu Frage 2:
Ø Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Namen und Aufgabenbereich, waren bis zum 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grundlage (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?
Die Daten der zum Stichtag 1.12.2008 in einem beim Bundeskanzleramt eingerichteten politischen Büros beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen.
Kabinett BK Dr. GUSENBAUER
Name |
Rechtsgrundlage |
Aufgabengebiet |
SCHNIZER Johannes Dr |
BDG |
Kabinettschef |
HESSE Gerhard Dr |
BDG |
Stellvertretender Kabinettschef, Referent Verfassungs- und sonstige Rechtsangelegenheiten |
WRABETZ Bernhard Mag |
BDG |
Außen-, Europapolitik |
SCHUH Christoph Mag |
VBG |
Sport und Wirtschaft, Glücksspielmonopol, regionale Wirtschaftspolitik, Tourismus, Landwirtschaft, Tierschutz |
HIRSCH Stefan Mag |
VBG |
Presse |
ORTHNER Waltraud Mag |
VBG |
Referentin Kunst, Kultur, Unterricht, Wissenschaft, Gesundheit |
RESCHREITER August Dr |
AL |
Presse |
BAYER Nicole Mag |
VBG/SV |
Angelegenheiten der EU, EU-Regionalpolitik |
PREISS Joachim Mag |
VBG |
Arbeit und Soziales |
Büro BM SILHAVY
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Name |
Rechtsgrundlage |
Aufgabengebiet |
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WOLLER Petra |
BDG |
Büroleiterin |
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ROTH Michael DI |
VBG/SV |
Stellvertretender Büroleiter, Referent Regionalpolitik |
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KÖNIG Erich Mag |
VBG |
Medienangelegenheiten |
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KVICALA Thomas Mag |
VBG/SV |
Presse |
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ZOPPOTH Cornelia |
VBG/SV |
Presse |
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NIAVARANI Jaqueline MMag |
VBG/SV |
Frauenrechte |
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STEFENELLI Petra Mag |
VBG/SV |
Arbeit |
|
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STILLING Ines Mag |
VBG/SV |
Frauenrechte, Förderungen, Gewaltschutz |
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BINDER Elisabeth Mag |
VBG/SV |
Parlamentarische Angelegenheiten |
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Büro StS Mag. SCHIEDER
Name |
Rechtsgrundlage |
Aufgabengebiet |
THALLER Andreas Mag |
BDG |
Büroleiter |
BUCHTA-KADANKA Andreas Mag |
VBG/SV |
Öffentlicher Dienst |
FISCHER Carmen |
VBG/SV |
Verwaltungsreform |
SCHWARZ Jürgen |
VBG/SV |
Presse |
Büro StS Dr. LOPATKA
Name |
Rechtsgrundlage |
Aufgabengebiet |
SMOLY Fritz Mag |
VBG |
Büroleiter |
SCHÜTZENHÖFER Thomas Mag |
VBG/SV |
Stellvertretender Büroleiter, Referent Finanzangelegenheiten, Verwaltungsreform |
ACHATZ Roland |
VBG/SV |
Presse |
PÖLLAUER Sven |
VBG/SV |
Internationales, Parlament |
Zu Frage 3:
Ø Sollten die unter Punkt 2. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein oder sich in Auflösung befinden, wird angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden und welche Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden waren?
Generell halte ich fest, dass Ansprüchen von Dienstnehmern in Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen, die auf Grund dienstrechtlicher, besoldungsrechtlicher, arbeitsrechtlicher oder sonstiger Verpflichtung zu Recht bestehen, nachgekommen werden muss und nachgekommen wurde.
Aus der Beendigung von vier Dienstverhältnissen zum 3.12.2008 bzw. von zwei Dienstverhältnissen mit Wirksamkeit 31.12.2008 sind Gesamtkosten in Höhe von ca. € 18.000,-- angefallen. Sämtliche Dienstverhältnisse endeten durch Fristablauf.
Zu den Fragen 4, 6 und 7:
Ø Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch wird dieser, ausgewiesen je namentlich bezeichnetem Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und Überstundenpauschale sein?
Ø Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen und in welchen Ausmaß übersteigen die darin vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Ø
Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des
Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden
Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden
mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart,
jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung
des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?
(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden:
Leiharbeitgeber, Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung,
Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen,
Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers,
Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden,
Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit,
Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe;
die Beantwortung kann auch durch Beilage der entsprechenden Leiharbeitsverträge
in Kopie substituiert werden)
Der Gehaltsanspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den politischen Büros wird durch das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Gehaltsgesetz 1956 oder durch eine vertragliche Vereinbarung festgelegt.
Zum Stichtag 16.12.2008 gehören vier Mitarbeiter meines Kabinetts der Verwendungsgruppe A1 an; Davon erhält ein Mitarbeiter ein monatliches Fixgehalt nach der Funktionsgruppe A1/8 und drei Mitarbeiter erhalten ein monatliches Fixgehalt nach der Funktionsgruppe A1/7. Mit zwei Mitarbeiterinnen wurde ein fixes Monatsentgelt der Bewertungsgruppe v1/5 vereinbart.
Zum Stichtag 16.12.2008 wurde mit einer Mitarbeiterin des Büros der Bundesministerin im Bundeskanzleramt ein fixes Monatsentgelt der Bewertungsgruppe v1/5 vereinbart. Ein Mitarbeiter gehört der Verwendungsgruppe A1 (A1/4) an.
Zum Stichtag 16.12.2008 ist ein Mitarbeiter im Büro des Herrn Staatssekretärs im Rahmen eines Arbeitsleihverhältnis mit einer gesetzlichen Interessenvertretung beigestellt. Ein Muster eines Arbeitsleihvertrages ist in der Beilage angeschlossen. Eine Mitarbeiterin ist von einer inländischen Gebietskörperschaft abgeordnet. Ein Mitarbeiter wird nach dem Entlohnungsschema v (v1/3) entlohnt.
Mit allen übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der im Bundeskanzleramt angesiedelten politischen Büros wurden Sonderverträge geschlossen, wobei die vereinbarten Sonderentgelte die Normalentlohnung unter Zugrundelegung der in derartigen Verwendungen üblicherweise notwendigen Überstundenleistung um bis zu 25% überschreiten.
Zu den Fragen 5 und 11:
Ø Welche der in Frage 1 angeführten Personen erhält keine Überstundenpauschale?
Ø Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Zwei der in Frage 1 angeführten Personen erhalten eine Überstundenpauschale. Bei jenen öffentlich Bediensteten, die der Funktionsgruppe 7 bzw. 8 der Verwendungsgruppe A1 angehören und somit ein Fixgehalt beziehen, gelten 13.65% ihres Gehaltes als Abgeltung für zeitliche Mehrleistungen. Bei jenen Mitarbeitern und Mitarbeitern, die im Wege eines Arbeitsleihverhältnisses beschäftigt sind, wurden sogenannte „all-in-Verträge“ abgeschlossen. Gleiches gilt für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Sonderverträgen beschäftigt sind.
Zu Frage 8:
Ø Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 7. angefragten Personen vor Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt? Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten überlassenen Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Zu Frage 9:
Ø An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?
Es wurden keine Förderungen im Sinne der Anfrage vergeben.
Zu Frage 10:
Ø Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um welche Organisationseinheiten handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese Führungsfunktion wahrgenommen?
Keine.
Zu Frage 12:
12. Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten und/oder entgeltliche Aufsichtsratfunktionen aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
Mitarbeiter der genannten Büros nehmen solche Funktionen nicht wahr.
Anlage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.