5001/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.06.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0090-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5068/J vom 16. April 2010 der Abgeordneten DI Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Gesamtvolumen an abgeführter Körperschaftsteuer der Banken (Auswertung der ÖNACE-Gruppe 64.1) für die Jahre 2002 bis 2009. Da die Auswertung der Daten vor 2002 nicht direkt möglich ist und das Einlesen der Datenträger mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden wäre, wird um Verständnis ersucht, dass nur eine Auswertung für die Jahre 2002 bis 2009 erfolgen kann. Die Tabelle enthält die in den jeweiligen Jahren abgeführte Steuer, die von den Banken auf ihr Abgabenkonto gezahlt wurde und nicht das jeweilige Veranlagungsergebnis der Jahre.
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Jahr |
KöSt in Millionen Euro |
|
2002 |
600 |
|
2003 |
500 |
|
2004 |
400 |
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2005 |
400 |
|
2006 |
300 |
|
2007 |
400 |
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2008 |
300 |
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2009 |
0*) |
*)Für das Jahr 2009 ist deshalb kein positiver Wert zu verzeichnen, da in Summe über die Branche hinweg im Jahr 2008 aufgrund der Bankenkrise Verluste erzielt wurden und daher im Jahr 2009 die Auszahlungen (aufgrund höherer Vorauszahlungen) die Einzahlungen überstiegen.
Zu 2.:
Eine Berechnung wonach der "effektive Körperschaftssteuersatz" bei 11,9 Prozent liege und ursprünglich 12,2 Prozent betragen hätte, ist dem BMF nicht bekannt. Generelle Aussagen über einen effektiven KöSt-Satz sind auch nicht möglich, da dieser immer davon abhängt, welche Annahmen man (z.B. im Hinblick auf Abschreibungen) tätigt. Rein mathematisch betrachtet entspricht aber die Erhöhung eines Prozentsatzes von 11,9 auf 12,2 einer Erhöhung dieses Prozentsatzes um 2,5 Prozent. Um diesen Prozentsatz würde sich rein rechnerisch auch ein Aufkommen erhöhen, das einem solchen Steuersatz unterliegen würde.
Zu 3. und 4.:
Das französische Modell der Gruppenbesteuerung sieht vor, dass nicht nur Verluste nach Frankreich transferiert werden, sondern auch die Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften in Frankreich besteuert werden. Es kommt somit zu einer Hochschleusung sämtlicher Gewinne der ausländischen Tochtergesellschaften auf das hohe französische Steuerniveau. Dementsprechend wird das französische Modell als unattraktiv erachtet und es wird vielfach auf eine Inanspruchnahme verzichtet (siehe dazu mit weiteren Nachweisen Kessler, Gruppenbesteuerungssysteme im internationalen Vergleich, in Wiesner/Kirchmayr/Mayr [Hrsg] Gruppenbesteuerung2 [2009] 491 [496]). Überdies stellt sich die Frage, ob ein solches Modell mit dem österreichischen Netz an Doppelbesteuerungsabkommen, das weitgehend die Anwendung der Befreiungsmethode vorsieht, vereinbar wäre, zumal im französischen Modell in Hinblick auf die ausländischen Gruppenmitglieder immer die Anrechnungsmethode angewendet würde.
Dessen ungeachtet ist eine seriöse Schätzung des Steueraufkommens bei Übernahme des französischen Modells schon deshalb nicht möglich, weil kein gesichertes Datenmaterial zu den nach österreichischem Recht ermittelten Gewinnen der ausländischen Tochtergesellschaften vorliegt, zumal diese – aufgrund der bereits erwähnten österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen – nicht der österreichischen Besteuerung unterliegen.
Zu Frage 4. ist darauf hinzuweisen, dass es kein „Defizit des Bruttoinlandsproduktes“ gibt; gemeint ist hier offensichtlich das Budgetdefizit. Da – wie zuvor dargelegt - keine Schätzung der Aufkommenswirkung bei Übernahme des französischen Modells möglich ist, kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Zu 5.:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass unklar verbleibt, was mit der gegenständlichen Fragestellung konkret gemeint ist. Da die Fragestellung im Kontext zur Gruppenbesteuerung erfolgt, wird im Folgenden davon ausgegangen, dass mit Abschreibungen im Ausland die geltend gemachten Auslandsverluste gemeint sind.
Gruppen, welche in die ÖNACE-Abteilung 64 (Erbringung von Finanzdienstleistungen) fallen, haben aufgrund der bisherigen Veranlagungen folgende Auslandsverluste veranlagt:
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Jahr |
Verluste in Mio. Euro |
Veranlagungsgrad |
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2005 |
30 |
90 % |
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2006 |
10 |
80 % |
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2007 |
6 |
70 % |
Mit freundlichen Grüßen