5003/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
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Bm für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0094-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Juni 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5112/J-NR/2010 betreffend freigestellte LehrerInnen für Verwaltungs- und Personalvertretungstätigkeiten, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 21. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Freistellungen erfolgen aufgrund von Anträgen der Zentralausschüsse gemäß § 13 PVG, die auf Konformität geprüft und sodann umgesetzt werden. Für den Bereich der Bundeslehrkräfte sind auf Grundlage des § 25 Abs. 4 und 5 PVG vier Personalvertreter zur Gänze vom Dienst freigestellt. Auf Antrag sind zu einem anderen Prozentsatz weitere 104 Personalvertreter im Bereich der Bundeslehrkräfte in einem Gesamtausmaß von 21,9 Vollbeschäftigungs-äquivalenten vom Dienst freigestellt.

 

Auf Grund der Tatsache, dass die dienstrechtliche Vollziehung für an Pflichtschulen unterrichtende Lehrkräfte den Ländern obliegt, sind auch alle dienstrechtlichen Fragestellungen, so auch betreffend diesbezüglich verfügte Personalmaßnahmen, grundsätzlich nur von den Ländern beantwortbar.


Zu Fragen 2 bis 4:

Für Verwaltungstätigkeiten an den Schulbehörden des Bundes können dienstzugeteilte Lehrkräfte, für die entsprechende Planstellen im Bereich der Verwaltung zu binden sind, zum Einsatz kommen. Derzeit sind 19 Planstellen im nachgeordneten Verwaltungsbereich des Bundes dafür gebunden, in der Zentralleitung keine. Eine Bewertung dieses rd. 380 Werteinheiten (WE) entsprechenden Einsatzes mit dem jährlichen Personalausgabensatz für eine Lehrkräfte-Werteinheit für das Schuljahr 2008/09 mit rd. EUR 2.900 ergibt insgesamt Aufwendungen in der Höhe von rd. EUR 1,102 Mio.

Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass davon jene Bediensteten im Ressortbereich zu unterscheiden sind, die zwar eine allfällige pädagogische Ausbildung aufweisen, jedoch in den Verwaltungsdienst aufgenommen wurden bzw. in dessen Verwendung stehen, zumal in diesen Fällen in Ermangelung der Innehabung einer Lehrkräfteplanstelle eine „Freistellung vom Unterricht“ auch nicht denkmöglich ist.

Ein wie eingangs angesprochener Einsatz von Bundeslehrkräften an Landesverwaltungsdienststellen (zB. Ämtern der Landesregierung) ist nicht möglich.

 

Weiters können im Bundesschulbereich zwei Faktoren für die Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung verantwortlich sein, und zwar einerseits „Leitungsfunktionen“ und andererseits „sonstige Einrechnungen in die Lehrverpflichtung“.

Leitungsfunktionen betreffen in erster Linie die Schulleiterinnen und Schulleiter (auch provisorische), Abteilungs- und Fachvorständinnen bzw. –vorstände. In Summe werden dafür im Schuljahr 2008/09 rd. 19.500 WE eingesetzt.

Bei den „sonstige Einrechnungen in die Lehrverpflichtung“ handelt sich vor allem um Kustodiate und Nebenleistungen (IT-Betreuung, Schulbibliothek u.ä.) sowie um Unterstützungsfunktionen (insbesondere Administratorinnen und Administratoren, Studienkoordinatorinnen und –koordinatoren, Werkstättenleiterinnen und –leiter u.ä.). Betont wird, dass sich das Ausmaß dieser beiden Bereiche nach gesetzlichen Vorgaben richtet, hier kein Vollzugsspielraum besteht und die korrekte Umsetzung dieser Vorgaben in den nachgeordneten Dienstbehörden laufend durch die Zentralleitung überprüft wird (dies gilt natürlich auch für die vorstehend genannten Leitungsfunktionen). Das im Schuljahr 2008/09 dafür aufgewendete Ausmaß beträgt rd. 17.460 WE.

Des weiteren besteht für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die Möglichkeit, nach § 9 Abs. 3 BLVG für von der Lehrkraft außerhalb der mit dem Unterricht verbundenen Pflichten erbrachte Nebenleistungen, für die keine Vergütungen vorgesehen sind, Einrechnungen in die Lehrverpflichtung zu genehmigen. Genutzt wird diese Möglichkeit für zentrale Projekte des Ressorts (zB. die Entwicklung und Implementierung der Bildungsstandards und der zentralen Reifeprüfung) sowie für regionale Entwicklungsprojekte im Schul- und Unterrichtsbereich der Landeschulräte bzw. des Stadtschulrats für Wien. Bei diesen Projekten kann und soll es vielfach zu einer engen Kooperation mit den jeweiligen Landesschulräten, insbesondere der Schulaufsicht, kommen, wodurch es natürlich möglich ist, dass Bundeslehrkräfte vorübergehend an den Schulbehörden im Einsatz sind (beispielsweise für Arbeitsbesprechungen etc.). Eine entsprechende Erhebung über das genaue diesbezügliche Ausmaß würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass von weiter gehenden Ausführungen Abstand genommen wird. Für diese genannten Einrechnungen wurden im Schuljahr 2008/09 rd. 5.070 WE aufgewendet. In Relation zu den insgesamt verteilten WE ergibt dies einen Anteil von weniger als 1,3%.


Für diese aus den genannten Faktoren resultierenden Reduzierungen der Unterrichtsverpflichtung errechnet sich – unter Bewertung der jährlichen Personalausgaben für eine Lehrkräfte-Werteinheit im Schuljahr 2008/09 mit rd. EUR 2.900 – ein Aufwand in der Höhe von insgesamt rd. EUR 121,887 Mio. im Bundesschulbereich.

 

Generell ist auch hier darauf zu verweisen, dass auf Grund der Tatsache, dass die dienstrechtliche Vollziehung für an Pflichtschulen unterrichtende Lehrkräfte den Ländern obliegt, auch alle dienstrechtlichen Fragestellungen, so auch betreffend diesbezüglich verfügte Personalmaßnahmen, grundsätzlich nur von den Ländern beantwortbar sind.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.