5005/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0097-III/4a/2010 |
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Wien, 15. Juni 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5141/J-NR/2010 betreffend Restaurierung der Salzburger Kollegienkirche, die die Abg. Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 sowie 3 bis 6:
Eine Auskunft über die genauen Gesamtkosten für die Restaurierung der Salzburger Kollegienkirche kann nur von der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) als Objekteigentümerin erteilt werden. Vergleichbares gilt hinsichtlich der im Verantwortungsbereich der BIG liegenden Berechnung und Verwaltung der Gesamtkosten, der involvierten Firmen, der Ausschreibung der Arbeiten und der Vergabe der Aufträge für die Restaurierungsarbeiten.
Gegenständliche Fragen beziehen sich in erster Linie auf Handlungen von Unternehmensorganen, sodass zur Beantwortung der Anfrage das betreffende Unternehmen um Auskunft ersucht werden müsste. Das Einholen von Stellungnahmen von Unternehmen zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die ausschließlich die Handlungen von Unternehmensorganen betreffen, liegt außerhalb der politischen Verantwortung der zuständigen Ressortleitung und ist somit nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Zu Frage 2:
Die finanziellen Mittel für die Restaurierung stammen von der BIG, aus Subventionen von Stadt und Land Salzburg sowie des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, von der Erzdiözese Salzburg, vom World Monuments Fund Europe, vom Verein Kulturerbe Salzburg und von anderen privaten Sponsoren/Spendern.
Von Jänner 2001 bis April 2010 wurden im Bundesdenkmalamt Spendeneingänge in Höhe von EUR 402.447,82 verzeichnet, die auch zur Gänze an die Objekteigentümerin ausbezahlt wurden. 2002/2003 wurden EUR 168.235,-- durch eine Rubbellosaktion aufgebracht.
Förderungen wurden ausschließlich über das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ausbezahlt, und zwar ab 2004 bis 2008 in Höhe von EUR 307.200,--.
Zu Frage 7:
Die Restaurierungsarbeiten wurden 2004 mit der Ivo-Kapelle (als Musterkapelle) begonnen.
Zu Frage 8:
Der Arbeitsfortschritt und damit auch der Abschluss der Restaurierungsarbeiten hängen von Finanzierungsfragen ab, dh. den Budgetmitteln der Objekteigentümerin sowie dem weiteren Aufkommen an Spenden- und Fördermitteln.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.