5006/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0098-III/4a/2010

 

Wien, 15. Juni 2010

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5155/J-NR/2010 betreffend Personalressourcen, die die Abg. Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Zu den Stichtagen 1. Jänner 2007, 1. Jänner 2008 sowie 1. Jänner 2009 stellen sich die Personalstände (in Vollbeschäftigungsäquivalenten) im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur einschließlich des nachgeordneten Bereichs wie folgt dar:

 

 

VBÄ

1.1.2007

43.378,98

1.1.2008

43.534,89

1.1.2009

43.938,18

 

Hingewiesen wird, dass sich die vorstehende Ausführung bezüglich 2007 auf das damalige Kapitel 12 bezieht, zumal das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erst durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 (per 1. März) geschaffen wurde.


Zu Frage 2:

Die Anzahl der Bediensteten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur einschließlich des nachgeordneten Bereichs, denen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Karenzen bzw. Karenzurlaube gewährt wurden, ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

 

 

Elternkarenz nach MSchG/VKG

KU nach §§ 75 BDG und 29b VBG ff

Vorruhestand nach BB-SozPG

2007

1.362

1.667

616

2008

1.367

1.830

202

2009

1.352

1.852

111

 

Zu Fragen 3 bis 5:

Darüber hinaus wurden keine dienstlichen Abwesenheiten genehmigt, welche jenen eines Karenzurlaubes gleichzusetzen sind. Der Vollständigkeit halber wird jedoch mitgeteilt, dass Sonderurlaube, welche entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des BDG 1979 und des VBG eine vollkommen andere Form einer berechtigten Abwesenheit vom Dienst darstellen, aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass gewährt wurden, wenn im jeweiligen Anlassfall keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegengestanden sind. Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen für Sonderurlaube für Beamte gemäß § 74 BDG 1979 und für Vertragsbedienstete gemäß § 29a VBG erfolgte eine diesbezügliche Gewährung jeweils für die dem Anlass angemessene Dauer.

 

Zu Frage 6:

Hinsichtlich der Anzahl der als Mitglied des Nationalrates oder des Bundesrates oder eines Landtages unter Entfall der Bezüge außer Dienst gestellten bzw. mit anteiliger Kürzung der Dienstbezüge prozentuell dienstfreigestellten Bediensteten im Ressortbereich wird auf nachstehende Aufstellung verwiesen:

 

 

Vertragsbedienstete

Beamte

2007

5

26

2008

5

26

2009

7

27

 

Eine Aufschlüsselung nach Fraktionszugehörigkeit erfolgt nicht, da deren Feststellung kein Gegenstand der Vollziehung ist.

 

Zu Frage 7:

Ausgehend von einer Auswertung des PM-SAP MIS stellt sich die Anzahl der Bundesbediensteten, denen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Sonderurlaub wegen einer anderen politischen Tätigkeit oder Funktion gewährt wurde, wie folgt dar:

 

 

Vertragsbedienstete

Beamte

2007

0

1

2008

0

1

2009

1

2

 

Die Fraktionszugehörigkeit stellt dabei keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur dar, weshalb eine diesbezügliche Aufschlüsselung nicht möglich ist.

 

Zu Frage 8:

Ausgehend von einer Auswertung des PM-SAP MIS stellt sich die Anzahl der Bundesbediensteten, denen in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Sonderurlaub wegen einer gewerkschaftlichen Tätigkeit oder Funktion gewährt wurde, wie folgt dar:

 

 

Vertragsbedienstete

Beamte

2007

14

11

2008

3

13

2009

32

14

 

Eine Aufschlüsselung nach Fraktionszugehörigkeit erfolgt nicht, da deren Feststellung kein Gegenstand der Vollziehung ist.

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.