5007/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.06.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0099-III/4a/2010 |
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Wien, 15. Juni 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5163/J-NR/2010 betreffend Denkmalschutz und Lueger-Denkmal, Dr. Karl Lueger Platz, 1010 Wien, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 23. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Eigentümerin und Verfügungsberechtigte ist die Stadt Wien.
Zu Frage 2:
Ja.
Zu Frage 3:
Auf Grund des Denkmalschutzgesetzes von 1923 stand das Dr. Karl Lueger-Denkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz ex lege unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz des gegenständlichen Objektes wurde gemäß § 2a Denkmalschutzgesetz durch die Aufnahme in die Verordnung für unbewegliche Denkmale des 1. Wiener Gemeindebezirkes – Innere Stadt vom 2. Juni 2009, in Kraft getreten am 1. Juli 2009, bestätigt sowie in Folge im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die zitierte Verordnung ist auf der Homepage des Bundesdenkmalamtes unter www.bda.at/downloads abrufbar.
Zu Fragen 4 bis 7:
Im Bundesdenkmalamt liegen weder ein Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes noch ein Antrag um Zustimmung zur Veränderung des Denkmals vor. Demnach stellen sich die Fragen nach einer Förderung sowie deren rechtlicher Grundlage zu gegebenem Zeitpunkt nicht.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.