5008/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.06.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0101-III/4a/2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 15. Juni 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5186/J-NR/2010 betreffend die Sexualerziehung an österreichischen Schulen, die die Abg. Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 27. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Der Grundsatzerlass Sexualerziehung postuliert die Aufgabe der Schule, mit einer offenen, zeitgemäßen und werterfüllten Bewusstseinbildung der Schülerinnen und Schüler in Fragen der Sexualität und Partnerschaft mitzuwirken. Schulische Sexualerziehung wird interdisziplinär durchgeführt in Kooperation mit den Schulärztinnen und Schulärzten sowie den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Auch außerschulische Fachleute können beigezogen werden.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstützt das Anliegen zeitgemäße Akzente im Bereich der Sexualpädagogik zu setzen und hat in Kooperation mit dem Wiener Programm für Frauengesundheit und dem Institut für Sexualpädagogik ein zeitgemäßes Medienpaket für Sexualpädagogik 2009 entwickelt.


Zu Fragen 1, 4 und 5:

Die Erstellung von didaktisch/methodisch aufbereiteten Materialien unter besonderer Berücksichtigung aktueller Themen wurde von einer Expertinnen- und Expertenrunde für eine qualitätsgesicherte Umsetzung des Unterrichtsprinzips Sexualerziehung effektiver als die Überarbeitung des Grundsatzerlasses eingestuft.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Die in der Fragestellung angesprochenen kritischen Stellungnahmen sind dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht bekannt. Die von der WHO geforderten Grundprinzipien: Einbeziehung Eltern, fächerübergreifender Unterricht, fortschrittliche altersgemäße und möglichst früh beginnende Sexualerziehung erfüllt der Grundsatzerlass Sexualerziehung.

 

Zu Frage 6:

Es wird darauf hingewiesen, dass das Materialienpaket „Sex we can?!“ in Kooperation mit der Stadt Wien entwickelt wurde. Die didaktisch/methodischen Begleitmaterialien zum Film sind im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erstellt worden.

 

Zu Frage 7:

Der Grundsatzerlass empfiehlt zur Unterstützung der Sexualerziehung Expertinnen und Experten bei medizinischen und psychosozialen Themen beizuziehen. Die Entscheidung darüber liegt in der schulautonomen Verantwortung.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Lehrpläne als Verordnungen des zuständigen obersten Organs der Bundesverwaltung vor ihrer Beschlussfassung und Kundmachung einem Begutachtungsverfahren zugeleitet werden. Das Begutachtungsrecht, d.h. zu rechtsetzenden Vorhaben Stellung zu nehmen, ist ein Recht der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religions­gesellschaften. Es werden die gesetzlich anerkennten Kirchen und Religionsgesellschaften daher auch in Zukunft, so wie bisher, wie viele andere Stellen, zur Stellungnahme im Rahmen von Begutachtungsverfahren eingeladen werden.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.