501/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
|
|
|
|
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
|
|
GZ: BKA-353.110/0027-I/4/2009 |
Wien, am 13. Februar 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Dezember 2008 unter der Nr. 509/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vergabe von RichterInnenstellen beim Asylgerichtshof gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie viele BewerberInnen gab es insgesamt?
Ø Wie viele davon wurden zum Assessment-Center eingeladen?
Es gab insgesamt 127 Bewerberinnen und Bewerber, davon wurden 100 - nämlich diejenigen, die zweifelsfrei die formalen Kriterien erfüllten - zum Assessment-Center eingeladen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Wurden im Assessment-Center auch Kenntnisse des Asyl-Fremdenrechts überprüft?
Ø Wenn nein, in welcher Bewerbungsphase wurden asyl-fremdenrechtliche Kenntnisse abgefragt?
Die asyl- und fremdenrechtlichen Kenntnisse wurden bereits in der Ausschreibung angesprochen und waren in der schriftlichen Bewerbung anzugeben und zu belegen. Ein Element des Assessments war die Erarbeitung einer Verhandlungssituation in einem Asylverfahren, wofür Kenntnisse im Asyl- und Fremdenrecht notwendig waren. Schließlich bezog sich das Gespräch der Auswahlkommission insoweit auch sehr eingehend auf diese Kenntnisse, als zwei der vier Kommissionsmitglieder ausschließlich Fragen im angesprochenen fachlichen Zusammenhang stellten.
Zu Frage 5:
Ø Wie viele BewerberInnen wurden zum Hearing eingeladen?
49 Bewerberinnen und Bewerber wurden zum Hearing eingeladen.
Zu Frage 6:
Ø Welche Voraussetzungen musste man erfüllen, um zum Hearing eingeladen zu werden?
Aus den schriftlichen Bewerbungen wurden zunächst jene ausgeschieden, die die formalen Voraussetzungen nicht erfüllten. Die dann verbliebenen Personen wurden zu einem eingehenden Test und einem Gespräch in einem Assessment-Center eingeladen, das von einem externen, vom Bundeskanzleramt beauftragten Unternehmen durchgeführt wurde. Jene Personen, die auf Grund des Assessments eine überdurchschnittlich hohe Punktezahl aufwiesen und eine in den wesentlichen Punkten der Ausschreibung belegte einschlägige Berufserfahrung hatten, wurden dann zum Hearing der Aufnahmekommission eingeladen.
Zu Frage 7:
Ø Wer hat letztlich über die Personalauswahl entschieden?
Dem Gesetz entsprechend wurde die Auswahlentscheidung von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeskanzlers getroffen. Für diesen wurde die Entscheidung von einer vierköpfigen Auswahlkommission vorbereitet.
Zu Frage 8:
Ø Wie viele der ausgewählten Personen haben zuvor als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gearbeitet?
Drei der ausgewählten Personen haben zuvor als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gearbeitet.
Zu Frage 9:
Ø Wie viele der ausgewählten hatten Berufspraxis als RechtsanwaltsanwärterIn vorzuweisen?
Drei der Ausgewählten hatten Berufspraxis als RechtsanwaltsanwärterIn.
Zu Frage 10:
Ø Wie viele der ausgewählten Personen haben als RichterIn gearbeitet?
Eine Person hat als Richterin gearbeitet.
Zu Frage 11:
Ø Wie viele der ausgewählten Personen kommen aus dem universitären Bereich?
Eine Person kommt aus dem universitären Bereich.
Zu den Fragen 12 und 13:
Ø Wie viele kommen aus dem NGO-Bereich?
Ø Wenn niemand aus dem NGO-Bereich ausgewählt wurde, warum nicht und wie viele BewerberInnen kamen aus dem NGO-Bereich?
Die Angabe „NGO-Bereich“ ist so unpräzise, dass die Fragen nicht einzelpersonenbezogen beantwortet werden können. Eine Reihe von Bewerberinnen und Bewerbern hatten im Laufe ihrer Berufskarriere sowohl Kontakte zu Nichtverwaltungsorganisationen als auch Funktionen innerhalb der Verwaltung oder der Rechtsanwaltschaft. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren primären oder aktuellen beruflichen Hintergrund bei Nichtverwaltungsorganisationen hatten, wiesen auch eine Berufspraxis bei staatlichen Institutionen auf und umgekehrt.
Zu den Fragen 14 und 15:
Ø Wie viele der ausgewählten Personen haben bei einer Behörde gearbeitet?
Ø Wenn ja, bei welchen Behörden jeweils?
Zum Zeitpunkt der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber waren 25 Kandidatinnen und Kandidatinnen in folgenden Behörden tätig:
|
Verfassungsgerichtshof |
|
LG Korneuburg |
|
Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaft |
|
BMI (SID OÖ) |
|
Lebensministerium |
|
BMGFJ |
|
BMWA |
|
BMLV |
|
BMF (Finanzprokuratur) |
|
BMWF |
|
Magistrat der Stadt Wien |
|
Amt der OÖ Landesregierung |
|
Bezirkshauptmannschaften |
|
Universität für Bodenkultur |
Zu den Fragen 16 und 17:
Ø Wie viele der ausgewählten RichterInnen haben juristische Berufserfahrung im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts?
Ø Wo und in welchem zeitlichen Ausmaß wurde jeweils diese juristische Berufserfahrung auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechts erworben?
Ich ersuche um Verständnis, dass zum exakten zeitlichen Ausmaß der erworbenen juristischen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechts keine einzelpersonenbezogenen Angaben gemacht werden können. Ausgezeichnete Kenntnisse auf den angesprochenen Rechtsgebieten wurden von allen ausgewählten Personen mehrfach und nachvollziehbar belegt. Jedenfalls haben alle ausgewählten Richterinnen und Richtern eine mehrjährige einschlägige juristische Berufserfahrung entweder unmittelbar im Vollzug des Asyl- und Fremdenrechts oder eine verfahrensleitende und entscheidende Tätigkeit in damit eng zusammenhängenden bzw. verwandten Rechtsmaterien aufzuweisen.