5023/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

(5-fach)         

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0155-I/A/4/2010

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5085/J der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen
wie folgt:

 

Frage 1:

Mein Ressort bemüht sich gemeinsam mit dem Unterrichtsministerium um die Institutionalisierung der Verbraucherbildung in Schulen. Dafür wurden 2009 vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Unterrichtsmaterialien für die 8. Schulstufe erarbeitet, die ab Juni auch auf der Homepage „www.konsumentenfragen.at“ abrufbar sein werden. Diese Homepage wurde vom Ressort als neue Plattform für Verbraucherbildung erstellt und startet mit Juni 2010.

Durch die Förderung des Vereins 'Internet Ombudsmann' („www.ombudsmann.at“) durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird eine speziell für Jugendliche wichtige Anlaufstelle zur Verfügung gestellt.

Durch Beschluss des Ministerrats am 23. Juni 2009 erfolgte die Verlängerung der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Förderung des Freiwilligen Sozialjahres 2009/2010.


Seit vielen Jahren leisten Jugendliche länger dauernde freiwillige Einsätze im Sozialbereich, insbesondere in der Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, von Kindern und von alten Menschen. Während dieser Zeit lernen sie in begleitenden Bildungsangeboten auch die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten im Sozialbereich kennen. In Verbindung von persönlicher Weiterentwicklung, pädagogischer Begleitung und Praxiseinsatz bilden sie Sozialkompetenzen aus und erfahren so eine wirksame Ausbildungs- und Berufsorientierung.

Um jungen Menschen die Absolvierung dieser freiwilligen sozialen Orientierung zu erleichtern, ihre Bildungsfähigkeit zu fördern und ihr soziales Engagement zu unterstützen und sie aufgrund des Entfalls der Familienbeihilfe vor finanziellen Nachteilen zu schützen, wurde von meinem Ressort im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Sonderrichtlinie erlassen.

Weiters erfolgt Seitens meines Ressorts in Umsetzung des Regierungsprogramms die Ausarbeitung eines Entwurfs eines Freiwilligengesetzes. Es erfolgt dabei eine enge Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend.

Unter dem Titel „72 Stunden ohne Kompromiss“ soll das Projekt der Katholischen Jugend Österreichs es Jugendlichen ermöglichen, sich zeitlich befristet, nämlich 72 Stunden lang, freiwillig für einen sozialen, entwicklungspolitischen oder ökologischen Zweck einzusetzen und sich in diesem Bereich zu engagieren. Das Projekt fördert den Einstieg Jugendlicher ins Ehrenamt und in Freiwilligenarbeit und ist ein wichtiger Beitrag zum sozialen und intergenerationellen Zusammenhalt.

Im Rahmen des Europäischen Jahres 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, das auf nationaler Ebene federführend im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz koordiniert wird, wurde eigens für das EU-Jahr ein Aufruf zur Förderung von Projektinitiativen im Kontext der Armutsbekämpfung durchgeführt. Dabei wird u.a. ein Projekt des Vereins Südwind Niederösterreich Süd mit dem Titel „Armut - hier und dort“ gefördert. Das Projekt zielt auf Sensibilisierungsmaßnahmen mit Jugendlichen im außerschulischen Bereich ab, die in pädagogisch angemessener Weise Bewusstsein über das Phänomen Armut aus globaler Perspektive schafft. Es geht darum, jungen Menschen die globale Dimension von Armut und Politik zu veranschaulichen (Klimawandel, Menschenrechte, Fairer Handel etc.), um sie in eigenverantwortlicher Weise über Handlungsalternativen auf lokaler Ebene aufzuklären, wie sie in ihrem persönlichen, eigenverantwortlichen Verhalten zur globalen Armutsbekämpfung beitragen können. Das Projekt wird in Kooperation mit lokalen Jugendeinrichtungen durchgeführt, bei dem über das Jahr 2010 verteilt, verschiedenste Workshops, Vorträge und Tagungen stattfinden werden.


Der Boys´ Day (seit 2008) dient generell der Förderung eines breiteren, offeneren Burschen- und Männerbildes. Er widmet sich derzeit im Besonderen zwei ausgewählten Themenbereichen: den Berufsfeldern Pflege und Erziehung. Der Boys´ Day soll Buben und männlichen Jugendlichen helfen, abseits von überholten Männlichkeitsklischees auf Grundlage ihrer Interessen sich für männeruntypische bzw. für männeruntypisch gewordene Berufe wie Kindergärtner, Volksschullehrer und spezifische Gesundheitsberufe, wie etwa Krankenpfleger, zu entscheiden.

Zur Durchführung des Boys Days in allen Bundesländern hat die Männerpolitische Grundsatzabteilung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit den österreichischen Männerberatungsstellen Verträge abgeschlossen. Es findet eine enge Kooperation zwischen dem Ressort und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur statt. Im Rahmen einer Steuerungsgruppe zum Boys Day findet darüber hinaus die Vernetzung mit VertreterInnen der Männerberatungsstellen, des Bundeskanzleramtes (Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung) und des Arbeitsmarktservice statt.

Für die Zielgruppe Buben und Burschen ist eine professionell auf die Zielgruppe abgestimmte Website seit Februar 2010 auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz online (www.boysday.at). Weiters ist anlässlich des Boys Days 2010 eine DVD mit dem Titel "Social Fighters, der Film über starke Burschen in sozialen Berufen“ produziert worden.

Schließlich wurde durch mein Ressort im Jahr 2009 zur teilweisen Abdeckung der Personalkosten des professionellen BeraterInnen-Teams der österreichweite Notruf des ORFs "147 Rat auf Draht" gefördert.

Frage 2:

Die in dieser Anfragebeantwortung angeführten und bei den jeweiligen Fragestellungen näher erläuterten vielfältigen Maßnahmen ‑ etwa im Bereich der Ausbildung Jugendlicher, der Bekämpfung der Jugendarmut oder der Gewaltprävention ‑ wurden gesetzt um den Anliegen der Jugendlichen zu entsprechen.

Darüber hinaus können auch Maßnahmen in Bereichen, die scheinbar keinen Bezug zu jugendpolitischen Fragestellungen aufweisen, Anliegen der Jugendlichen betreffen: Gerade die Pensionsreformen der vergangenen Jahre sind nicht zuletzt im Hinblick darauf erfolgt, auch den jüngeren Generationen jene Teilhabechancen am System der gesetzlichen Pensionsversicherung zu gewährleisten, wie sie auch den derzeit in Pension Stehenden zukommt.

Weiters werden durch mein Ressort auch besondere buben- und burschenspezifische Maßnahmen gesetzt:


-   Die Männerpolitische Grundsatzabteilung fördert innovative Maßnahmen und zielgerichtete männerpolitische Projekte, welche auch die Zielgruppe Buben und männliche Jugendliche betreffen. Darunter fallen gewaltpräventive, sexualpädagogische und bewusstseinsbildende Projekte, mitunter auch für sozial auffällig gewordene Jugendliche. Es werden die Förderungsmittel ausschließlich an gemeinnützige Organisationen vergeben.

-   Der zweite österreichische Männerbericht an den Nationalrat soll die Situation der Männer in den verschiedenen Lebensphasen, somit der Buben und Burschen, Männer und Väter in Österreich, darstellen. Die Verarbeitung wissenschaftlicher Daten, gekoppelt mit Expertinnen- und Experteninterviews soll dabei die Situation in Österreich beleuchten und bereits getroffene sowie noch notwendige Maßnahmen vorstellen.

Frage 3:

Im meinen Ressort wurden keine Maßnahmen gesetzt, die primär darauf abzielen
die Gesellschaft aufgeschlossen für die Anliegen von Kindern und Jugendlichen zu machen. Bei einigen der bei den nachstehenden Fragen angeführten geförderten Projekten  ‑ etwa bei der Fachtagung zum Thema Kinderarmut oder dem Projekt „LaufWunder 2010 – Zero Poverty Circle“ ‑ wird dieser Zielsetzung aber entsprochen.

Frage 4:

Hinsichtlich der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Bekämpfung der Jugendarmut sind die nachstehenden Maßnahmen anzuführen:

Bedarfsorientierte Mindestsicherung:

Kinderarmut ist primär auf die finanzielle Einkommensschwäche der gesamten Familie zurückzuführen. Um dem Problem der steigenden Kinderarmut zu begegnen, müssen daher auch Maßnahmen gesetzt werden, die unter anderem auch bei den finanziell benachteiligten Eltern positiv wirken.

Statistisch gesehen sind vor allem Alleinerziehende einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Mit der Einführung der geplanten Bedarfsorientierten Mindestsicherung und den damit verbundenen Leistungserhöhungen für Alleinerziehende soll der Armutsgefährdung dieser Personengruppe entgegengewirkt werden. Nach dem Konzept der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen Alleinerziehende in Hinkunft dieselbe Leistungshöhe erhalten wie Alleinstehende. Bislang sieht der überwiegende Teil der Sozialhilfegesetze der Länder nämlich nur den geringeren Hauptunterstützten-Richtsatz für Alleinerziehende vor.

Darüber hinaus ist eine nicht unerhebliche Anzahl von Sozialhilfeempfänger/innen samt deren Kindern nicht krankenversichert. Auch hier wird es durch die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zu Verbesserungen kommen, da eine Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen ist.


Des Weiteren soll es auch im Sozialversicherungsrecht bei Ausgleichszulagenempfänger/innen zu einer Anhebung des Erhöhungsbetrages für Kinder kommen.

Unterstützung für Jugendliche mit Behinderung:

Jugendliche mit Behinderung bedürfen einer besonderen Unterstützung. Das Bundessozialamt fungiert als Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung und dient als Erstanlaufstelle des Bundes für die Inanspruchnahme die Behinderung betreffende Leistungen; davon ist auch der Personenkreis der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung und deren Angehörige umfasst.

Das Informations- und Beratungsangebot erstreckt sich dabei nicht nur auf das gesamte Leistungsangebot des Bundessozialamtes sondern bei darüber hinausgehenden Fragen erfolgt eine qualifizierte Weiterverweisung an die regional zuständigen öffentlichen und privaten Träger. Häufig werden dabei Probleme finanzieller Natur angesprochen; durch fachgerechte Information wird zur Verminderung von Armut und finanzieller Notlagen beigetragen.

Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen wurden vom Bundessozialamt im Jahr 2008 rund 172,5 Mio. € sowie im Jahr 2009 rund 177,8 Mio. € aufgewendet. Es entfielen 2009 mehr als 44% der Förderfälle auf die Zielgruppe der unter 25-jährigen Menschen mit Behinderung.

Den Jugendlichen steht einerseits die gesamte Palette der Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt zur Verfügung (z.B. Lohn-, Mobilitäts-, Ausbildungsförderung etc.), andererseits werden speziell für die Zielgruppe der Jugendlichen initiierte Maßnahmen wie Clearing, Berufsausbildungsassistenz, Arbeitsassistenz und Jobcoaching gefördert. Nachstehend die Förderungen im Detail:

Entsprechend der Planung für das Jahr 2010 ist ein weiterer Ausbau der Maßnahmen für die Zielgruppe der Jugendlichen zu erwarten.

Ganz wesentlich für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die Bekämpfung der Armut ist der Zugang zur Erwerbsarbeit mit einer angemessenen Entlohnung und einer umfassenden Absicherung im Krankheitsfall bzw. Alter. Ein solcher Zugang wird Menschen mit Behinderung seit nunmehr 30 Jahren von den Integrativen
Betrieben gemäß § 11 Behinderteneinstellungsgesetz eröffnet, eine Möglichkeit die natürlich auch jungen Menschen zur Verfügung steht.

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Der wichtige arbeitsmarktpolitische Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarmut ist es vor allem, den Jugendlichen eine umfassende schulische und berufliche Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, sowie sie bei einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dafür sind in meinem Ressort ‑ wie nachfolgend dargestellt ‑ die Ausbildungsgarantie, die Aktion Zukunft Jugend, sowie eine Vielzahl arbeitsmarktrelevanter Angebote wie jenes der Produktionsschulen zentrale Maßnahmen. TeilnehmerInnen an AMS-Maßnahmen wird grundsätzlich ein Fortbezug des Arbeitslosengelds/der Notstandshilfe bzw. die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts gewährt, wobei bei Personen mit keinem oder niedrigem Leistungsbezug ein betraglicher Mindeststandard garantiert werden kann. 

Jugendliche, die eine Lehre absolvieren möchten, jedoch keine betriebliche Lehrstelle finden, profitieren von der Ausbildungsgarantie, die die Bundesregierung abgegeben hat: Danach soll jedem, der eine Ausbildung machen möchte, ein Ausbildungsplatz angeboten werden - wenn nicht in einer betrieblichen, dann in einer überbetrieblichen Lehrausbildung. Neben vorangehenden Berufsorientierungsmodulen und begleitenden Unterstützungsangeboten werden den Jugendlichen wie in einem Betrieb die Fertigkeiten und Kenntnissen des jeweiligen Lehrberufs entsprechend dem Berufsbild und den in der Prüfungsordnung dieses Lehrberufes gestellten Anforderungen vermittelt. Wie jeder Lehrling besuchen auch die überbetrieblich Auszubildenden verpflichtend die jeweilige Berufsschule. Während des Besuches der Ausbildungseinrichtung erhalten die Lehrlinge im ersten und zweiten Lehrjahr 240 € und 555 € im dritten Lehrjahr. Die Anzahl der Plätze in der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) beträgt im laufenden Ausbildungsjahr 12.300.

Ein besonders erfolgreiches Angebot ‑ speziell für jugendliche Schul- und Lehrab-brecherInnen sowie Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten und speziellem Förderbedarf ‑ sind Produktionsschulen. Mit Ende 2010 wird österreichweit in 19 Produktionsschulen bis zu 2.000 Jugendlichen jährlich der Besuch ermöglicht. Produktionsschulen bieten keine abzuschließenden Ausbildungen an, vielmehr dienen die berufspraktischen Erprobungen dem Jugendlichen als Entscheidungshilfe für die Wahl eines künftigen (Lehr-)Berufes.


Um den Übertritt Jugendlicher in die Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden, wird im Rahmen der Aktion Zukunft Jugend gewährleistet, dass nicht direkt vermittelbare Jugendliche so früh wie möglich, jedenfalls aber innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Vormerkung beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine individuell abgestimmte Qualifizierungsförderung erhalten oder über eine spezielle Beschäftigungsförderung wieder in Arbeit gebracht werden. Im Jahr 2009 konnten durch den arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt im Rahmen der Aktion Zukunft Jugend 83.108 Jugendliche eine Schulung aufnehmen und 138.191 eine Beschäftigung aus einer Vormerkung beim AMS aufnehmen. Die durchschnittliche Vormerkdauer von Jugendlichen beim AMS liegt derzeit nicht zuletzt dank dieser Bemühungen bei 73 Tagen.

Dabei erfolgt die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik über das aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliederte Arbeitsmarktservice, wobei die Abwicklung von konkreten Fördermaßnahmen in einem erheblichen Ausmaß über die Beauftragung privater Bildungseinrichtungen erfolgt. Grundsätzlich besteht im Jugendlichenbereich eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur insbesondere bezüglich Übergangsmanagement Schule – Beruf sowie mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend speziell hinsichtlich der Lehrstellenförderung.

Eine differenzierte, zielgruppenspezifische Angabe über die genauen Ausgaben pro Träger ist nicht möglich. Grundsätzlich ist für das Jahr 2010 ein Budget für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Jugendliche in Höhe von 566 Mio. Euro vorgesehen, davon entfallen 341 Mio. Euro auf die betriebliche und überbetriebliche Lehrstellenförderung, 125 Mio. Euro stehen für die Aktion Zukunft Jugend und 100 Mio. Euro für weitere zielgruppenspezifische Aufwendungen zur Verfügung.

Europäisches Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung:

Das österreichische Programm zum Europäischen Jahr 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung misst dem Thema Jugend- und Kinderarmut eine sehr wichtige Bedeutung bei. Aus diesem Grund werden im Rahmen eines eigens für das EU-Jahr durchgeführten Projektaufrufs eine Reihe von Projekten – teilweise unter Kofinanzierung durch die Europäische Union - gefördert, die sich dezidiert der Förderung von Kindern und Jugendlichen widmen und ihre gesellschaftliche Inklusion vorantreiben

-       Mit dem Titel „Wege aus der Kinderarmut“ wird die Österreichische Plattform für Alleinerziehende in Kooperation mit der Volkshochschule Linz eine Fachtagung zum Thema Kinderarmut mit dem Schwerpunkt auf Kinder in Alleinerziehenden-Familien abhalten. Im Rahmen der Konferenz sollen mit ExpertInnen und Betroffenen konkrete Maßnahmen und Handlungsfelder zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung in Ein-Eltern-Familien diskutiert und die Bedeutung von Armut aus Sicht der Kinder und Jugendlichen sichtbar gemacht werden. Die Tagung mit ca. 100 TeilnehmerInnen, zu der zahlreiche ExpertInnen aus dem In- und Ausland erwartet werden, wird im Oktober 2010 in Linz stattfinden.

-       Unter dem Titel „Reich an Wissen - zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung“ wird sich die KinderUni Wien 2010 in ihren Vorlesungen und Seminaren speziell dem Thema Armut und Ausgrenzung widmen. In Kooperation mit den „BotschafterInnen“ zum EU-Jahr (Prominente und engagierte Persönlichkeiten, die durch ihre Präsenz die Ziele des Schwerpunktjahres unterstützen) werden für die heurigen Lehrveranstaltungen, die im Juli stattfinden werden, Inhalte konzipiert, die sich dem Thema Armut und Ausgrenzung aus dem Blickwinkel verschiedenster wissenschaftlicher Disziplinen nähern und für Kinder und Jugendliche entsprechend aufbereiten. Neben dieser Informationskampagne werden im Rahmen des Projekts außerdem 300 Kinderuni-Tagestickets ausgegeben. Sie ermöglichen Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen oder bildungsfernen Schichten, gemeinsam mit ihren Eltern oftmals zum ersten Mal an die Institution Universität zu kommen, ihnen eine Bildungseinrichtung näher zu bringen, um ihnen so möglicherweise Perspektiven für später zu eröffnen.

-   Das Projekt „LaufWunder 2010 – Zero Poverty Circle“ der Caritas Österreich dient ebenfalls der Bewusstseinsbildung zum Thema Armut und Ausgrenzung unter Kindern und Jugendlichen. An einem österreichweiten Aktionstag werden sich einige tausend junge Menschen auf die Suche nach Sponsoren machen, die pro gelaufener oder gerollter Runde einen bestimmten Betrag für ein konkretes Hilfsprojekt zu spenden. Das Projekt, dem Aktivierungsworkshops im Vorfeld vorausgehen, will speziell Kindern und Jugendlichen die Grundsätze und Werte des Europäischen Jahres vermitteln und sie motivieren, selbst aktiv zu werden. Auch der MultiplikatorInneneffekt, also die Sozialisierung der Eltern über die Kinder, ist wichtiger Bestandteil des Projekts.

Im Zuge der Vorbereitungen auf das EU-Jahr 2010 wurde ein breit angelegter Konsultationsprozess eingeleitet, der in der Einrichtung eines Nationalen Lenkungssausschusses mündete. In dem Ausschuss sind sämtliche AkteurInnen im Bereich

Armutsbekämpfung vertreten und wirkten an der Erstellung des österreichischen Programms und der Ausrichtung für das EU-Jahr 2010 mit. Im Kontext der Stärkung des sozialen Zusammenhalts insbesondere im Bereich Kinder- und Jugendarmut wird hier großes Augenmerk auf Kooperationen mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Aktionstage politischer Bildung 2010 zum Thema Armut und Ausgrenzung), dem Präsidium des Nationalrats (Demokratiewerkstatt) und der Bundes-Jugendvertretung gelegt.


Frage 5:

Hier ist einleitend auf die Beantwortung der Frage 4 zu verweisen, da es sich hierbei um die gleiche Zielgruppe und dementsprechende Maßnahmenangebote handelt bzw. die Bekämpfung der Jugendarmut mit einer Erhöhung der Bildungschancen für benachteiligte Jugendliche in unmittelbarem Zusammenhang steht.

Zur Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Arbeitswelt bzw. zur Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten von Eltern aufgrund beschäftigungsfreundlicher Familienleistungen wurden im Zusammenhang mit der Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz, in der das neue Kinderbetreuungsmodell „12+2“ verankert wurde, gleichzeitig auch Novellen zum Mutterschutzgesetz, zum Väterkarenzgesetz und zum Landarbeitsgesetz erlassen. Durch die Verkürzung der Mindestdauer des Kindergeldbezuges auf 2 Monate waren auch Änderungen bei den arbeitsrechtlichen Meldefristen in den angeführten Gesetzen notwendig.

Frage 6:

Ich setze mich dafür ein, dass Gewaltvideos und Gewaltspiele im Handel nur entsprechend kontrolliert und altersgerecht zugänglich sein sollen. Dies macht in einem Europäischen Wirtschaftsraum jedenfalls nur österreichweit einheitlich und in einer ‑ zumindest mit dem deutschen Markt ‑ abgestimmten Weise Sinn. Die hierfür erforderlichen Regelungen müssten einheitlich in den Jugendschutzgesetzen der Länder verankert werden. In Ergänzung dazu könnte eine Alters-Ausweispflicht im Handel (Regelung in der Gewerbeordnung) eingeführt werden, damit die Alterskennzeichnung auch entsprechende Wirkung entfaltet.

In diesem Sinn haben Bundesminister Mitterlehner und ich in einem gemeinsamen Schreiben an die Landeshauptleute im Juli 2009 auf den Handlungsbedarf in dieser Frage hingewiesen und zu einer koordinierenden Sitzung eingeladen. Die bei der Sitzung anwesenden LändervertreterInnen haben aus fachlicher Sicht grundsätzlich einheitliche Vorschriften zur Kennzeichnung von Gewaltvideos- und Gewaltspielen unterstützt. Die Umsetzung scheitert bisher aber weiterhin an der Kompetenzzersplitterung.

Im Jahr 2009 wurde die Zusammenarbeit mit „White Ribbon“ durch die Mitfinanzierung des Kinospots „Meine Fäuste fliegen nur im Ring“ fortgesetzt, um Männer als Teil der Lösung des Problems der Männergewalt zu gewinnen. Der in Wien ausgestrahlte Kinospot hat insbesondere junge Männer mit Kampfsportaffinität angesprochen und vermittelt, dass Spaß am Schlagabtausch und die Lust am Kräftemessen Ausdruck von Lebensbejahung und Freude sein können und daher prinzipiell positiv zu bewerten sind. Jedoch nur, solange faire Regeln herrschen und in einem dafür vorgesehenen Rahmen und Ort. Die Kooperation mit „White Ribbon“ wird voraussichtlich auch 2010 zum „White Ribbon-Day“  bzw. aus Anlass der “16 Tage gegen Gewalt” im November fortgesetzt.


Die von meinem Ressort im Sinne des § 111 AußStrG durchgeführte Förderung der Besuchsbegleitung hat implizit Konflikt minimierende und gewaltpräventive Funktion. Im Rahmen der Besuchsbegleitung wird von Trennung und Scheidung betroffenen Kindern ein qualifizierter, begleiteter Kontakt zum jeweils getrennt lebenden Elternteil ermöglicht.

Die "Initiative Gender aktuell" bzw. Gender Tage, die unter der Federführung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sowie in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt (Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung) durchgeführt werden, werden auch seitens meines Ressorts unterstützt. In der dazugehörigen Homepage werden die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz initiierten bzw. finanzierten Projekte veröffentlicht. Vor dem Hintergrund der Gewaltprävention ging es darum, Buben und männliche Jugendliche zu stärken, ihre Kraft und Energie in Richtung einer partnerschaftlich orientierten positiven männlichen Identität zu lenken.

Derzeit wird eine Kooperation mit dem Bundeskanzleramt (Sektion Frauenangelegenheiten und Gleichstellung), dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie dem Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur hinsichtlich eines Projektes „Genderkompetenz durch reflexive Koedukation“ initiiert, in welchem ein bewusster Umgang mit den Unterricht beeinflussenden Rollenstereotypen angestrebt wird.

Das Projekt Gewaltpräventionsworkshops für Mädchen und junge Frauen des Vereins Wendepunkt soll die Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt durch Fachfrauen aus dem Bereich der Gewaltprävention ermöglichen. Die Mädchen und jungen Frauen sollen ein Selbstbewusstsein aufbauen um sich gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe behaupten und wehren zu können. Praktische Maßnahmen bei drohender Gewalt und sexuellen Übergriffen sollen eingeübt werden. Pro Workshop sollen 15 Mädchen bzw. junge Frauen erreicht werden. Ein Workshop dauert fünf Einheiten.

Die Männerberatung Wien und die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie führen seit zehn Jahren Anti-Gewalt-Trainings für Männer, die in der Partnerschaft und Familie Gewalt ausüben, durch. Die "Fachveranstaltung 10 Jahre Anti-Gewalt-Training Österreich" sollte dazu dienen, einerseits den Fachexpertinnen und Fachexperten ein Vernetzungstreffen und damit zusammenhängenden Wissenstransfer zu ermöglichen, sowie Anti-Gewalt Trainings, die im Entstehen sind, zu unterstützen um in Österreich ein flächendeckendes Netz von Anti-Gewalt-Trainings aufzubauen. Zusätzlich wurden internationale Expertinnen und Experten eingeladen, die über ihre langjährigen Erfahrungen mit gegenständlichen Trainings berichteten. Im Rahmen dieser Festveranstaltung wurden die Ergebnisse eines EU-Daphne Projektes zu Täterarbeit präsentiert.


Das "Trainingsprogramm zur Beendigung von Gewalt in Paarbeziehungen" des Vereins Männerberatung Wien richtet sich an Männer und soll zur Beendigung von gewalttätigem Verhalten im häuslichen Kontext führen. Es umfasst Diagnostik sowie die Begleitung von Männern nach Wegweisung und Motivationsarbeit zur Inanspruchnahme von Gruppenarbeit zur Veränderung männlichen Gewalthandelns innerhalb von acht Monaten. Das Programm ist das erste Programm gegen männliches Gewalthandeln in Österreich und ist eng verbunden mit dem Unterstützungsprogramm für von Gewalt betroffene Frauen der Interventionsstelle Wien. Weiters erfolgt eine Vernetzung mit europäischen Initiativen, insbesondere in Deutschland, England und Kroatien.

Dem Verein Förderation demokratischer Arbeitervereine – DIDF – Jugend wurde im Rahmen der Initiative „Zeig Rassismus die rote Karte“ die Miete für einen Fußballplatz übernommen. Neben dem Fußballturnier wurden Workshops von Jugendlichen für Jugendliche angeboten.

„Miss Handelt - puplic video project“ ist ein österreichweites Präventionsprojekt des Vereins Medienkulturhaus zum Thema geschlechtsspezifischer Gewalt von und für junge Erwachsene. In dem Projekt wurden Jugendliche mit dem Thema „Gewalt in der Familie" über längere Zeit konfrontiert und mussten sich aktiv damit auseinandersetzen, indem sie dazu 12 Videoclips produzierten, die Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt aus unterschiedlichen Perspektiven ansprechen. Dies ist ein sehr positiver Ansatz, denn die Prävention gegen Gewalt in der Familie muss bereits im Jugendalter stattfinden. Burschen müssen lernen, Konflikte ohne Gewaltanwendung zu lösen. Hierzu wurde in Kooperation mit White Ribbon ein eigener Videoclip gedreht. Speziell für den schulischen und außerschulischen Bildungsbereich wurden zusätzlich Arbeitsblätter gestaltet. Begleitend zu den Beiträgen ist ein Handbuch entstanden. Das Buch sowie die Videoclips haben eine starke Multiplikatorfunktion, denn sie werden als Unterrichtsmaterial in Bildungseinrichtungen in ganz Österreich zum Einsatz kommen. Mit dem Projekt „Miss Handelt" wird ein klares gesellschaftliches Zeichen gegen jegliche Form geschlechterspezifischer Gewalt in der Familie gesetzt.

Frage 7:

Hinsichtlich der Punkte, die in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fallen, ergibt sich der nachstehende Umsetzungsstand:

c) Einbindung der BJV als Sozialpartner:

Im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung ist für die Einbindung der Bundesjugendvertretung als Sozialpartner insofern gesorgt, als der Bundes-Jugendvertretung das Vorschlagsrecht für ein Mitglied des beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eingerichteten „Sozial- und Gesundheitsforums“ zusteht.


Im Rahmen der Vorbereitung des Europäischen Jahres 2010 zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, das auf österreichischer Ebene federführend von meinem Ressort koordiniert wird, wurde ein breit angelegter Konsultationsprozess eingeleitet, der in der Einrichtung eines Nationalen Lenkungssausschusses mündete, dem u.a. auch die Bundes-Jugendver-tretung angehört. Der Ausschuss, der in regelmäßigen Abständen tagt, besteht aus wesentlichen AkteurInnen in der Armutsbekämpfung wie andere Bundesministerien, Landesregierungen, den Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Sozialpartnern, NGO-Dachverbänden, Betroffenen etc. Seine Mitglieder sind stark in die Erstellung des österreichischen Programms und die Schwerpunktsetzung im EU-Jahr auf österreichischer Ebene eingebunden, kooperieren mit dem Ressort in der Vorbereitung von Veranstaltungen und stellen Know-how in allen Bereichen der Armutsbekämpfung zur Verfügung.

Mein Ressort koordiniert die österreichweite Konsumentenpolitik beim 'Konsumentenpolitischen Forum', einer jährlich stattfindenden Tagung. Neben den klassischen Konsumenten-Organisationen sind in diesem Forum auch viele Organisationen, die sich spezifischen verbraucherpolitischen Themen widmen, so unter anderem auch die von der Österreichischen Bundes-Jugendvertretung für dieses Gremium nominierten Kinder- und Jugendanwaltschaften, vertreten.

d) Stärkung der außerschulischen Jugendarbeit und bessere Vernetzung mit der schulischen Jugendarbeit:

Im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik fördert mein Ressort speziell in Zusammenarbeit mit dem AMS zahlreiche Angebote der außerschulischen Jugendarbeit speziell im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration Jugendlicher. Das Kernziel lautet: Kein Jugendlicher soll außerhalb des Systems Arbeitmarkt, Ausbildung, Schule stehen müssen. Die Wege dorthin sind jedoch den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechend höchst unterschiedlich. Daher gibt es mittlerweile ein ausgesprochen vielseitiges, breites und ständig wachsendes Programm, dessen Angebote am Übergang zwischen Schule und Beruf bzw. dem Pflichtschulbesuch und einer weiterführenden Ausbildung in Anspruch genommen werden können. Im Mittelpunkt stehen dabei Beratungs- und Betreuungsangebote, die vor dem Hintergrund der unzähligen Möglichkeiten der Berufs- und Bildungslandschaft Orientierung und Begleitung bieten.

Ein verstärktes Augenmerk liegt derzeit auf der Ausweitung niederschwelliger Beratungs-, Betreuungs- und Qualifizierungsangebote, die sich speziell an Jugendliche mit niedrigen oder gar keinen Bildungsabschlüssen richten. Exemplarisch sei hierfür das Wiener Projet space!lab3 genannt. Hierbei handelt es sich um ein niederschwelliges arbeitsmarktpolitisches Angebot für ausgrenzungsgefährdete Jugendliche, die einen erhöhten Bedarf an begleiteter Unterstützung zur aktiven Lebensgestaltung und beruflicher Perspektivenentwicklung haben. Das Angebot ist modular mit unterschiedlichen Graden an Verbindlichkeit, womit es dem Spannungsfeld zwischen Bedürfnis- und Zielorientierung der Jugendlichen gerecht wird. Ausgehend von aktivierenden Angeboten liegt das wesentliche Ziel bei der konkreten Perspektivenentwicklung, das durch die Erweiterung fachlicher und sozialer Kompetenzen in den Modulen Erprobung, Training und Beschäftigung unterstützt wird.

Ein Modellprojekt, das schulischen und außerschulische Jugendarbeit verbindet wird unter dem Titel „c´mon 14“ derzeit in Teilen Wiens und der Steiermark durchgeführt. Hierbei werden ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen wegbegleitend zwischen dem Schulsystem und den bestehenden bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen betreut. Dies geschieht mit einer zweigliedrigen Strategie aus mobiler Beratung an den Schulen (Sprechstunden, Einzelgespräche, Angebote für ganze Klassen, Angebote für Lehrer, Elternzusammenarbeit) und bei Bedarf einer intensiveren Beratung und Begleitung durch das längerfristige Case Management.

e) Maßnahmen zur Sicherstellung der Ausbildungsgarantie:

Um im Sinne der Ausbildungsgarantie auch weiterhin allen Jugendlichen, die nicht in eine betriebliche Lehre vermittelt werden konnten, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen zu können, wird die Anzahl der Plätze in der ÜBA auf 12.300 Plätze im Ausbildungsjahr 2009/10 erhöht. Für dieses Ausbildungsjahr werden Gesamtkosten von rund 187 Mio. Euro veranschlagt, von denen 86% das AMS und den Rest das jeweilige Bundesland trägt (somit ca. 160 Mio. Euro durch das AMS und ca. 27 Mio. Euro durch die Länder).

f) Evaluierung der betrieblichen Lehrstellenförderung:

Die Evaluierung der betrieblichen Lehrstellenförderungen wurde mit Ende April 2010 abgeschlossen. Der Endbericht wird Ende Juni 2010 vorgelegt.

i) Fortführung des Projekts „Der Jugend eine Chance“ durch das AMS:

Das Projekt „Der Jugend eine Chance“ wurde durch das AMS nicht fortgeführt, da sich (auch) aufgrund des Erfolges dieses Projektes sowie der generell forcierten Jugendarbeitsmarktförderungen die Zielgruppe der langzeitbeschäftigungslosen Jugendlichen deutlich reduziert hat. Auch hat sich die ausschließliche Konzentration des Projektes „Der Jugend eine Chance“ auf die Vermittlung speziell in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht als ausreichend erweisen, sodass nachfolgende Projekte neben der Vermittlung einen zusätzlichen Schwerpunkt in der Qualifizierung der Jugendlichen setzen.

l) Stärkung des Jugendvertrauensrates — Anhebung des Höchstalters für das aktive und passive Wahlrecht   sowie

m) Prüfung der Senkung des aktiven Wahlalters für den Betriebsrat:

Bei den derzeit im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz laufenden Verhandlungen betreffend eine Novellierung des Arbeitsverfassungsge­setzes wurde bereits Einigung über die Anhebung der Obergrenze des Wahlalters für das aktive Wahl­recht zum Jugendvertrauensrat für Lehrlinge auf das vollendete 21. Lebensjahr er­zielt. Das Höchstalter für das passive Wahlrecht zum Jugendvertrauensrat soll für alle ArbeitnehmerInnen auf das vollendete 23. Lebensjahr angehoben werden. Das Wahlalter für das passive Wahlrecht zum Betriebsrat wird auf das vollendete 18. Lebensjahr herabgesetzt. Hingegen wurde in den Verhandlungen Einigkeit darüber erzielt, das Wahlalter für das aktive Wahlrecht zum Betriebsrat nicht herabzusetzen.

Mit einer entsprechenden Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes ist nach Abschluss der Sozialpartnergespräche, aber jedenfalls noch im Lauf des heurigen Jahres zu rechnen.

Fragen 8 und 9:

Für die bereits erwähnten Maßnahmen sind die nachstehenden Kosten angefallen:

-   Unterrichtsmaterialien für Verbraucherbildung: 80.200 € (Jahre 2009 und 2010),

-   Förderung des Internetombudsmannes: 180.000 € (Jahre 2009 und 2010),

-   Geplante Ausgaben aufgrund der Sonderrichtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialjahres 2009/2010: 836.311 €,

-   Projekt „72 Stunden ohne Kompromiss“: 9.000 €,

-   Projekt des Vereins Südwind Niederösterreich Süd „Armut - hier und dort“ Fördersumme: 7.000 €,

-   Boys Day je Bundesland maximal 15.000 € pro Jahr (Abrechnung entsprechend tatsächlichem Verbrauch),

-   DVD "Social Fighters": 40.823,52 €,

-   Homepage „www.boysday.at“ 27.000 € (inklusive der Wartungskosten in den Jahren 2011 bis 2013 in Höhe von jährlich € 2.000,-),

-   "147 Rat auf Draht" Förderung: 8.000 €,

-   Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen 172,5 Mio. € (Jahr 2008) sowie 177,8 Mio. € (Jahr 2009), wobei im Jahr 2009 44% der Förderfälle auf die Zielgruppe der unter 25-jährigen Menschen mit Behinderung entfielen,

-   betriebliche und überbetriebliche Lehrstellenförderung 292 Mio. € (Jahr 2009) sowie für das Jahr 2010 vorgesehen 341 Mio. €,

-   Aktion Zukunft Jugend 128 Mio. € (Jahr 2009) sowie für das Jahr 2010 vorgesehen 125 Mio. €,

-   zielgruppenspezifische arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Jugend-liche 103 Mio. € (Jahr 2009) sowie für das Jahr 2010 vorgesehen 100 Mio. €,

-   Fachtagung „Wege aus der Kinderarmut“ Fördersumme: 10.000 €,

-   KinderUni Wien 2010 „Reich an Wissen - zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung“ Fördersumme: 30.000 € (inkl. 50% EU-Kofinan-zierung),

-   Projekt „LaufWunder 2010 – Zero Poverty Circle“ Fördersumme: 22.000 € (inkl. 50% EU-Kofinanzierung),

-   Besuchsbegleitung: Fördersummen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils 600.000 €,

-    „Gewaltpräventionsworkshops für Mädchen und junge Frauen“ Fördersumme: 2.000 € (Jahr 2010),

-   "Fachveranstaltung 10 Jahre Anti-Gewalt-Training Österreich" Fördersumme: 5.000 € (Jahr 2009),

-   "Trainingsprogramm zur Beendigung von Gewalt in Paarbeziehungen" Fördersumme: 10.000 € (Jahr: 2009),

-   Verein Förderation demokratischer Arbeitervereine – DIDF – Jugend Fördersumme: 790 € (Jahr 2009),

-   „Miss Handelt - puplic video project“ Fördersumme: 5.000 € (Jahr 2009).

Somit ergeben sich Gesamtausgaben in der Höhe von über 1,2 Milliarden Euro.

 

Mit freundlichen Grüßen