5025/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                                                                         BMWF-10.000/0091-III/FV/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 17. Juni 2010

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5100/J-NR/2010 betreffend Atomforschungsreaktor ITER, die die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 21. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Einleitend darf festgehalten werden, dass ITER eine internationale Forschungs- und Techno­logieentwicklungsanlage zur weiteren Klärung der Machbarkeit der Energiegewinnung aus Kernfusionsprozessen ist. Der Bau des ITER ist nicht nur wissen­schaftlich sondern auch technisch und erst recht technologisch eine extreme Heraus­forderung.

 

Zu Frage 1:

Die Europäische Kommission geht derzeit von Kosten in Höhe von ca. 7,25 Mrd. € für den europäischen Anteil an ITER aus, wovon 5,9 Mrd. über den gesamten Bauzeitraum bis 2020 von Euratom aufgebracht werden müssen, der Rest von Frankreich (Preisstand 2008).
2001 betrugen die Kostenschätzungen für Europa umgerechnet etwa 2,7 Mrd. €; Sie entziehen sich aber dem direkten Vergleich, weil darin z.B. weder die Kosten für die standortabhängige Infrastruktur, noch die Preisentwicklung bei Rohstoffen enthalten bzw. vorhersehbar waren.

 

Zu Frage 2:

Damit Europa seine Verpflichtungen im internationalen Konsortium einhalten kann, werden in den Jahren 2012 und 2013 im Bereich Kernfusion etwa 1,4 Mrd. € an Zahlungsverpflicht­ungen für den Bau zentraler ITER-Komponenten benötigt.


Zu Frage 3:

Sollte sich diese Frage auf das Euratom-Budget beziehen: Gar nicht. Nach derzeitigem Stand der Verhandlungen sind zusätzliche Mittel aus dem nationalen Budget ausgeschlossen und
daher durch Umschichtung im Euratom-Budget – etwa aus dem Kernspaltungsprogramm – und/oder Einsparungen oder Kredit darzustellen.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Zu diesen Fragen weise ich darauf hin, dass das sogenannte „Euratom-Budget“ in der jüngsten Vergangenheit bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen war. Ich verweise insbesondere auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 909/J-NR/2009 durch meinen Amtsvorgänger (1001/AB) sowie auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1337/J-NR/2009 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen (1379/AB). Diesen Darstellungen ist nichts hinzuzufügen.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Beatrix Karl e.h.