5025/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0091-III/FV/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 17. Juni 2010
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5100/J-NR/2010 betreffend Atomforschungsreaktor ITER, die die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 21. April 2010 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend darf festgehalten werden, dass ITER eine internationale Forschungs- und Technologieentwicklungsanlage zur weiteren Klärung der Machbarkeit der Energiegewinnung aus Kernfusionsprozessen ist. Der Bau des ITER ist nicht nur wissenschaftlich sondern auch technisch und erst recht technologisch eine extreme Herausforderung.
Zu Frage 1:
Die
Europäische Kommission geht derzeit von Kosten in Höhe von ca. 7,25
Mrd. € für den europäischen Anteil an ITER aus, wovon 5,9 Mrd.
über den gesamten Bauzeitraum bis 2020 von Euratom aufgebracht werden
müssen, der Rest von Frankreich (Preisstand 2008).
2001 betrugen die Kostenschätzungen für Europa umgerechnet etwa 2,7
Mrd. €; Sie entziehen sich aber dem direkten Vergleich, weil darin z.B.
weder die Kosten für die standortabhängige Infrastruktur, noch die
Preisentwicklung bei Rohstoffen enthalten bzw. vorhersehbar waren.
Zu Frage 2:
Damit Europa seine Verpflichtungen im internationalen Konsortium einhalten kann, werden in den Jahren 2012 und 2013 im Bereich Kernfusion etwa 1,4 Mrd. € an Zahlungsverpflichtungen für den Bau zentraler ITER-Komponenten benötigt.
Zu Frage 3:
Sollte
sich diese Frage auf das Euratom-Budget beziehen: Gar nicht. Nach derzeitigem
Stand der Verhandlungen sind zusätzliche Mittel aus dem nationalen Budget
ausgeschlossen und
daher durch Umschichtung im Euratom-Budget – etwa aus dem Kernspaltungsprogramm
– und/oder Einsparungen oder Kredit darzustellen.
Zu Fragen 4 und 5:
Zu diesen Fragen weise ich darauf hin, dass das sogenannte „Euratom-Budget“ in der jüngsten Vergangenheit bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen war. Ich verweise insbesondere auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 909/J-NR/2009 durch meinen Amtsvorgänger (1001/AB) sowie auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1337/J-NR/2009 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen (1379/AB). Diesen Darstellungen ist nichts hinzuzufügen.
Die Bundesministerin:
Dr. Beatrix Karl e.h.