5026/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-431.004/0032-VI/4/2010

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5113 /J der Abgeordneten Öllinger u.a. betreffend Administration des DLU-Qualifizierungsbonus durch das AMS wie folgt:

 

Frage 1:

 

Grundsätzlich ist hinsichtlich des bfi-Kurses mit der Nummer 2009 BTDK5241/05 festzustellen, dass es sich dabei nicht um eine seitens des Arbeitsmarktservice beauftragte und zugekaufte Maßnahme handelt. Zur Optimierung des Mitteleinsatzes in der aktiven Arbeitsmarktpolitik (und damit auch zur Vermeidung des Zukaufs von Ausbildungsplätzen durch das AMS, die dann nicht voll ausgeschöpft werden können) kann KundInnen des AMS für berufs- und arbeitsmarktrelevante Kurse am „externen“ Bildungsmarkt eine sogenannte Beihilfe zu den Kurskosten gewährt werden, sofern dies für die Arbeitsmarktintegration der Arbeitsuchenden arbeitsmarktpolitisch sinnvoll erscheint. TeilnehmerInnen an solchen Maßnahmen haben seit dem 1.1.2010 einen Anspruch auf einen DLU-Qualifizierungsbonus. Davor war dies unter bestimmten Voraussetzungen nur bei einer Teilnahme an vom AMS zugekauften Maßnahmen möglich, weshalb die zitierten Beispiele in der Bundesrichtlinie auch vor dem 01.01.2010 datiert sind. Es ist korrekt, dass der betreffende Kurs länger als 6 Monate dauert. Die Präsenzzeiten dieses Kurses betragen jedoch nur 7,5 Unterrichtseinheiten. Der Rest auf die im bfi-Kursprogramm angegebenen 25 Unterrichtseinheiten verteilt sich auf ein 2- bis 4-wöchiges, vom Stundenausmaß aber nicht näher spezifiziertes Praktikum bzw. auf Zeiten des Selbststudiums. Es erfolgen keine Nachweise über die Dauer des unbeaufsichtigten Selbststudiums.

 

Frage 2:

 

Aufgrund der geringen Präsenz­zeiten und des nicht beaufsichtigten Selbststudiums wird die Fördervoraussetzung des Mindestausmaßes von 25 Maßnahmenstunden pro Woche beim gegenständlichen Kurs nicht erfüllt. Demnach gebührt in diesem Fall weder vor noch nach dem 01.01.2010 ein DLU-Qualifizierungsbonus.

 

Frage 3:

 

Anzahl der TeilnehmerInnen an bfi-Kursen „Diplomlehrgang Sozialbegleitung“, die einen DLU-Qualifizierungsbonus erhielten (seit 1. Jänner 2010):

                              

Jänner                        0 Neueintritte

Februar                      0 Neueintritte

März                           6 Neueintritte

April                            3 Neueintritte

 

Frage 4:

 

Anzahl der TeilnehmerInnen an bfi-Kursen „Diplomlehrgang Sozialbegleitung“, die keinen DLU-Qualifizierungsbonus erhielten (seit 1. Jänner 2010):

 

Jänner                        0 Neueintritte

Februar                      0 Neueintritte

März                           6 Neueintritte

April                         11 Neueintritte

 

Frage 5:

 

Die unterschiedliche Interpretation des wöchentlichen Stundenausmaßes ist in dem krassen Verhältnis zwischen Präsenzzeiten und Selbststudium begründet. Im bfi-Programm werden konkret nur 7,5 Unterrichtseinheiten im Zeitausmaß angeführt; erst in einer Anmerkung wird auf das Selbststudium bzw. das Praktikum hingewiesen.

Frage 6:

 

Der Vorstand des AMS wurde beauftragt, dem Verwaltungsrat eine Präzisierung der Bundesrichtlinie bezüglich der Behandlung von Selbstlernzeiten vorzuschlagen. Darüber hinaus wird durch eine ab 21.6.2010 realisierbare Anpassung des AMS-internen EDV-Systems die technische Unterstützung einer einheitlichen Abwicklung des Qualifizierungsbonus verbessert.

 

Frage 7:

 

Die betroffenen Landesorganisationen wurden von der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice angewiesen, die Möglichkeit der Einstellung bzw. Rückforderung der gewährten Beihilfen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.

 

Frage 8:

 

Siehe Frage 6


Frage 9:

 

Zuerkennung DLU-Bonus

Genehmigungsmonat

DLU Bonus

Anzahl Personen

September 2009

3,30

437

6,60

1.171

Oktober 2009

3,30

539

6,60

906

November 2009

3,30

544

6,60

772

Dezember 2009

3,30

167

6,60

563

Jänner 2010

3,30

1.647

6,60

816

Februar 2010

3,30

1.938

6,60

964

März 2010

3,30

2.388

6,60

1.494

April 2010

3,30

1.590

6,60

1.188

Mai 2010

3,30

963

6,60

756

 

 

Frage 10:

 

Auszahlung DLU-Bonus

Auszahlungsmonat

DLU Bonus

Anzahl Personen

Jänner 2010

3,30

1.805

6,60

6.983

Februar 2010

3,30

3.136

6,60

7.314

März 2010

3,30

4.720

6,60

7.844

April 2010

3,30

6.341

6,60

8.755

Mai 2010

3,30

6.970

6,60

9.284

 

Mit freundlichen Grüßen